Massive Hitzeperioden, zerstörerische Starkregen und andere Wetterextreme: Die Folgen des Klimawandels sind inzwischen über alle Lebensbereiche hinweg spürbar – auch in der globalen Wirtschaft. Dennoch nehmen Unternehmen nur in geringem Umfang Klimaanpassungsmaßnahmen vor. Dabei bieten EU, Bund und Länder zahlreiche Fördermöglichkeiten.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit spielen heutzutage eine wichtige Rolle. Dies gilt auch beim Bau und Ersterwerb von Privat- und Gewerbeimmobilien. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude lange angekündigt und nun in Kraft getreten ist daher die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“.
Die Förderung energieeffizienter Gebäude stellt einen relevanten Baustein zum Erreichen der Klimaziele dar. Daher initialisierte der Bund 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach mehreren Anpassungen im Jahr 2022 wurde diese zum Jahresstart 2023 nun neu aufgesetzt.
Angesichts der Ukraine-Krise und der Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas und Öl hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kurzfristig eine erneute Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen. Das bedeutet für Investitionswillige starke Kürzungen. Erste Änderungen treten bereits zum 28.07.2022 in Kraft.
Am 24.02.2022 erreichte der Ukraine-Konflikt mit dem Einmarsch des russischen Militärs in die Ukraine eine neue Eskalationsstufe. Als Reaktion verhängten die G7 scharfe Sanktionen gegen Russland und Belarus, die die russische Regierung zum Einlenken bewegen sollen. Auswirkungen zeigten sich jedoch auch in globalwirtschaftlicher Hinsicht, sodass die KfW für betroffene Unternehmen nun ein Sonderprogramm aufgelegt hat.
Nachdem die KfW infolge des kurzfristigen Stopps der BEG-Förderung bereits im Februar die Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen wieder aufgenommen hat, wurden nun die neuen Parameter für die Förderung von Neubauten nach Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Standard 40 bekannt gegeben. Die novellierte BEG-Förderrichtlinie tritt am 20.04.2022 in Kraft.
- Die zur Verfügung gestellten Mittel waren bereits am Mittag des 20.04.2022 ausgeschöpft. Anträge können nicht mehr gestellt werden. -
Am 24.01.2022 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, kurzfristig eingestellt. Viele Bauvorhaben stehen damit vor dem Aus oder sind zunächst auf Eis gelegt. Denn Bauherren stellt sich nun die Frage: Wie geht es ohne Zuschüsse und zinsgünstige Finanzierungen weiter?
Vor wenigen Tagen wurden NRW und Rheinland-Pfalz von einer verheerenden Flutkatastrophe heimgesucht. Über 170 Menschen verloren ihr Leben, andere ihr Hab und Gut sowie ihre private und wirtschaftliche Existenz. Die Infrastruktur ist vielerorts zerstört. Es wird Jahre dauern bis der Wiederaufbau abgeschlossen ist. Neben der versprochenen Unterstützung der Bundesregierung wurden verschiedene Hilfen bereits auf den Weg gebracht.
Die Regionalförderung ist einer der wichtigsten Bausteine der Förderlandschaft. Sie stärkt die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen und unterstützt den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur. Aufschluss über die förderfähigen Kreise, Gemeinden und Städte gibt die GRW-Fördergebietskarte. Sie wurde für die Förderperiode 2022-2027 nun neu aufgelegt.
Der Ausbruch von COVID-19 traf die Wirtschaft hart: besonders die Kunst- und Kulturszene. Zahlreiche Events mussten 2020/2021 abgesagt oder verschoben werden. Sinkende Inzidenzen und mehr Geimpfte machen deren Durchführung zwar wieder möglich, für die Veranstalter bedeuten sie jedoch einen deutlichen Mehraufwand. Ein neuer Sonderfonds soll helfen.
Jahrelang war das E-Bike als Fortbewegungsmittel für ältere Menschen und Senioren verpönt, heute gehört es zu den Verkaufsschlagern der Fahrradindustrie und gilt als Wachstumstreiber der Branche. Auch 2020 war der Run auf die motorisierten Fahrräder groß und verschaffte der Fahrradindustrie neue Rekordzahlen.
Im Rahmen der Klima- und Umweltpolitik messen Bund und Länder der Reduktion von Treibhausgasemissionen hohe Bedeutung zu. Sie fördern daher zunehmend Investitionen in Erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, E-Mobilität und andere ressourcenschonende Vorhaben. Erst kürzlich in Kraft getreten ist eine Förderung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern.
EU, Bund und Länder stellen der Wirtschaft in über 1.200 unternehmensrelevanten Förderprogrammen jährlich mehrere Milliarden Euro an Beihilfen zur Verfügung. Bei der selbstständigen Identifikation passender Förderungen verlieren sich Unternehmen daher schnell im Förderdschungel. Der Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater bildet deshalb ab sofort Fördermittel-Manager aus.
Innovativen Start-ups und Jungunternehmen fehlt es oft an finanziellen Mitteln, um unternehmerische Vorhaben umzusetzen. Das hohe Risiko, das ihnen zugeschrieben wird, erschwert zudem den Erhalt von Finanzierungen. Hier setzt das Förderprogramm „INVEST“ an und bietet seit 01.01.2021 zusätzliche, verbesserte Konditionen.
Geht es um die Finanzierung unternehmerischer Vorhaben mit öffentlichen Mitteln, steht oft die Frage im Raum, ob die Branche, in der das antragstellende Unternehmen agiert, überhaupt finanzielle Unterstützung erhalten kann. Zwar bestätigen Ausnahmen die Regel, grundsätzlich gilt allerdings: Jede Branche ist förderfähig!
Die Förderung regionaler Entwicklung gehört zu den Kernaufgaben der EU. Daher werden jährlich mehrere Milliarden Euro des EU-Haushalts für die europäische Kohäsionspolitik aufgewendet. Aber wie identifiziert die EU, welche Regionen förderwürdig sind? Dafür hat Eurostat die NUTS-Klassifikation entwickelt.
Die COVID-19-Pandemie hat zahlreiche Unternehmen in eine tiefe Krise gestürzt. Selbst viele bis dato sehr gut aufgestellte KMU und Großunternehmen benötigen nun finanzielle Unterstützung, um ihr Überleben zu sichern. Der KfW-Schnellkredit bietet hierzu eine Haftungsfreistellung von 100 % und ist nun auch für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer zugänglich.
Bei der Finanzierung unternehmerischer Vorhaben mit öffentlichen Mitteln profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen von attraktiven Konditionen. Aber aufgepasst! Bei der Entscheidung, ob ein KMU antragsberechtigt ist, sind auch deren verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen zu berücksichtigen.
Seit Monaten erschüttert der COVID-19-Virus die Weltwirtschaft. Etablierte Unternehmen bekommen die Auswirkungen ebenso zu spüren wie Start-ups und Jungunternehmen. Schon unter normalen Umständen ist es jedoch gerade für letztere schwer, eine Finanzierung zu erhalten. Der ERP-Gründerkredit – Universell wurde deshalb den aktuellen Bedürfnissen angepasst.