Förderlandschaft - Förderprogramme
Am 24.02.2022 erreichte der Ukraine-Konflikt mit dem Einmarsch des russischen Militärs in die Ukraine eine neue Eskalationsstufe. Als Reaktion verhängten die G7 scharfe Sanktionen gegen Russland und Belarus, die die russische Regierung zum Einlenken bewegen sollen. Auswirkungen zeigten sich jedoch auch in globalwirtschaftlicher Hinsicht, sodass die KfW für betroffene Unternehmen nun ein Sonderprogramm aufgelegt hat.
© DedMityay, stock.adobe.com |
Die deutsche Wirtschaft klagt über enorme Rohstoffknappheit, gestörte Lieferketten und steigende Energiekosten. |
Seit mehreren Monaten tobt in der Ukraine ein vom russischen Machthaber, Wladimir Putin, befohlener Angriffskrieg. Zahlreiche zivile Todesopfer, mehrere Millionen Geflüchtete, aber auch eine dramatisch wachsende Inflation sowie steigende Rohstoff- und Energiepreise sind aufgrund Rohstoffknappheit und gestörter Lieferketten die Folge. Die G7 und andere Nationen haben daher diverse Wirtschaftssanktionen und restriktive Maßnahmen gegen Russland und Belarus auf den Weg gebracht, um die russische Invasion zu stoppen und eine andere Konfliktlösung herbeizuführen.
Denn die Folgen des Krieges und die Auswirkungen der Sanktionen sind auch für die weltweite Wirtschaft enorm. Produktions- und Handelsketten sind teils unterbrochen, Absatzmärkte nicht mehr existent, es fehlt an Material und gleichzeitig steigen die Produktionskosten. In Deutschland bangen daher viele Unternehmen nach der COVID-19-Krise erneut um ihre Existenz. Aus diesem Grund hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ein spezielles Förderprogramm aufgelegt, das die Folgen des Ukraine-Krieges für die deutsche Wirtschaft abmildern soll.
Wer wird gefördert?
Mit der Bereitstellung von liquiden Mitteln bietet das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 Unternehmen jeder Größe sowie Freiberuflern eine Stütze, die unter den Folgen des Ukraine-Krieges oder der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus leiden.
Dies trifft auf Unternehmen und freiberuflich Tätige zu, die
- in den vergangenen 3 Jahren wenigstens 10 % ihrer Einnahmen über Geschäfte mit der Ukraine, Russland und Belarus erwirtschaftet haben und nun einen Umsatzrückgang verzeichnen müssen,
- mit Produktionsausfällen in der Ukraine, in Russland und Belarus konfrontiert oder aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukten aus diesen Ländern in ihrem Geschäftsbetrieb eingeschränkt sind,
- aufgrund geschlossener Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus ihren Geschäftsbetrieb nicht aufrechterhalten können
oder
- aufgrund steigender Energiekosten einen höheren Kostenaufwand haben; vorausgesetzt der Energiekostenanteil am Umsatz betrug 2021 mindestens 3 %.
Eine Antragsberechtigung ist zudem nur gegeben, wenn das betroffene Unternehmen zwei vollständige Jahresabschlüsse vorweisen kann.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die während der Laufzeit des Förderdarlehens Gewinne oder Dividenden ausschütten, sind allerdings von einer Förderung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms UBR 2022 ausgeschlossen. Marktübliche Entnahmen für Geschäftsinhaber, sofern es sich um natürliche Personen handelt, sind allerdings nicht förderschädlich.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms UBR 2022 können Unternehmen öffentliche Mittel für die Umsetzung von Investitionen beantragen. Dazu gehört etwa die Anlagen und Maschinen, der Erwerb von Ausstattung und Mobiliar oder die Realisierung von Baumaßnahmen. Auch Betriebsmittel, d. h. laufende Kosten wie Miete und Gehälter oder die Aufstockung des Warenlagers, sowie Übernahmen und Beteiligungen können gefördert werden.
Zudem sind Investitionen im Ausland sowie Übernahmen und Beteiligungen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland förderfähig, wenn diese der Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus, Russland und der Ukraine in ein anderes Land dienen.
Ein Ausschlusskriterium stellen indes Investitionen in Russland und Belarus sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, In-Sich-Geschäfte und die Ausschüttung von Gewinn und Dividenden dar. Sie sind im Rahmen des Programms nicht finanzierbar. Außerdem können Investitionen und Betriebsmittel, die bereits durch das KfW-Sonderprogramm 2020 zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gefördert wurden, nicht finanziert werden, außer ein zusätzlicher Liquiditäts- und Investitionsbedarf ist nachweisbar.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt mittels eines Förderdarlehens, das im Hausbankprinzip bei einer Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder privaten Geschäftsbank in der Region befristet bis zum 31.12.2022 zu beantragen ist. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Jedoch erleichtert eine Haftungsfreistellung den Zugang zum Förderdarlehen. Denn für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro ist das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 mit einer 80%igen Haftungsfreistellung, für große Unternehmen mit einem Gruppenumsatz über 500 Mio. Euro mit einer 70%igen Haftungsfreistellung verknüpft. Diese reduziert das Risiko der finanzierenden Hausbank deutlich und begünstigt die Begleitung des unternehmerischen Projektes durch den Finanzierungspartner.
Bei einer maximalen Kreditsumme von bis zu 100 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe und einer 100%igen Auszahlung des Kreditbetrages in einer Summe oder in Teilen können so auch umfangreichere Vorhaben realisiert werden. Der Kredithöchstbetrag ist jedoch auf 15 % des Durchschnittsumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, auf 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder bei Krediten über 25 Mio. Euro auf 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme begrenzt.
Die Mindestlaufzeit des Förderdarlehens beläuft sich auf 2 Jahre. Maximal sind 6 Jahre Laufzeit mit bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahren, in der das geförderte Unternehmen nur die Zinsen zahlen muss, möglich. Die Zinsbindung erstreckt sich über die gesamte Darlehenslaufzeit und bietet Unternehmen daher eine große Planungssicherheit.
Besonders günstige Konditionen erhalten mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. Euro. Der Zinssatz startet bei 2,00 % im Risikogerechten Zinssystem und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Bei großen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz über 500 Mio. Euro beträgt der Zinssatz ab 3,00 %.
Wie wird zurückgezahlt?
Zugleich gewähren die Rückzahlungsmodalitäten sowohl mittelständischen als auch großen Unternehmen ein Höchstmaß an finanzieller Flexibilität. Neben den Tilgungsfreijahren, in denen der Kreditnehmer lediglich die Zinsen zahlen muss und dadurch seine Liquidität schont, erfolgt die Tilgung im Anschluss in gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich der anfallenden Zinsen auf den noch ausstehenden Kreditbetrag und macht die Erfüllung des Kapitaldienstes besser planbar.
Darüber hinaus kann das Förderdarlehen jederzeit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückgezahlt werden. Unter diesen Umständen ist jedoch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Quellen
- Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum KfW-Sonderprogramm UBR 2022, kfw.de, 09.05.2022
- KfW-Merkblatt zum Sonderprogramm UBR 2022 für mittelständische Unternehmen | PDF-Download
- KfW-Merkblatt zum Sonderprogramm UBR 2022 für große Unternehmen | PDF-Download