Förderlandschaft - Förderprogramme

Der Ausbruch von COVID-19 traf die Wirtschaft hart: besonders die Kunst- und Kulturszene. Zahlreiche Events mussten 2020/2021 abgesagt oder verschoben werden. Sinkende Inzidenzen und mehr Geimpfte machen deren Durchführung zwar wieder möglich, für die Veranstalter bedeuten sie jedoch einen deutlichen Mehraufwand. Ein neuer Sonderfonds soll helfen.

Mann beim Crowd-Surfing auf einem Konzert.
© olgavisavis, stock.adobe.com
Für eine Rückkehr zur Normalität unterstützt der Bund die Durchführung von Kulturveranstaltungen.

Seit über einem Jahr hat die COVID-19-Pandemie das Privatleben und die Wirtschaft weltweit im Griff. Während einige wenige zu den Gewinnern der Krise gehörten, erschütterte sie das Gros der Unternehmen in ihren Grundfesten und führte zu gravierenden Umsatzeinbußen. Das Bruttoinlandsprodukt brach 2020 um rund 5 % ein, ein Szenario, das es zuletzt im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 gegeben hatte.

Vor allem die Kunst- und Kulturszene litt und leidet noch immer unter dem Virus. Museen, Galerien, Konzerthäuser, Theater und andere Orte kulturellen Lebens wurden zeitweise geschlossen, Veranstaltungen, Konzerte und Festivals verschoben oder vollständig abgesagt. Temporäre Öffnungen im Sommer und Herbst letzten Jahres waren nur möglich mit einer Reduktion der Zuschauerzahlen und unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen. Besonders für kleine Veranstaltungs- und Kulturhäuser erwies sich dies jedoch als äußerst unökonomisch, sodass man mancherorts von einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes absah.

Dabei hatte die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft bis Ende 2019 enorm zugelegt und die Branche, Schätzungen des BMWi zufolge, zuletzt 174,1 Mrd. Euro (+ 1,77 % ggü. 2018) erwirtschaftet. Für 2020 gehen Experten daher von herben Verlusten aus. Gemäß einer Szenario-Analyse des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft ist mit Umsatzeinbußen zwischen 13 und 24 % zu rechnen.

Hoffnungen setzen Veranstalter nun auf die kommenden Monate. Seit Kurzem ist die Durchführung von Veranstaltungen in Innenräumen und Open Air dank sinkender Inzidenzwerte und einer stetig steigenden Anzahl Geimpfter wieder erlaubt und ab 01.09. sollen erneut Großveranstaltungen mit über 2.000 Besuchern möglich sein. Das stößt bei vielen Menschen auf große Gegenliebe, ist der Wunsch nach einer Rückkehr zur Normalität und dem Bedürfnis nach kulturellem Input und einer aktiven Freizeitgestaltung zur Entspannung vom Alltag doch groß.

Veranstalter sowie Künstlerinnen und Künstler sehen sich jedoch mit einer gewissen Unsicherheit konfrontiert. Denn die Veranstaltungsplanung benötigt eine gewisse Vorlaufzeit und ist durch das Infektionsschutzgesetz nun mit einem größeren Kosten- und Organisationsaufwand bei gleichzeitig geringeren Einnahmen durch die inzidenzabhängig vorgegebenen Besucherobergrenzen verbunden.

Daher hat der Bund Ende Mai einen Sonderfonds implementiert, der der Veranstaltungsbranche zu einem positiven Neustart verhelfen soll. Über den sogenannten Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt er dem Sektor bis zu 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung und vermittelt den Veranstaltern ein Mehr an Planungssicherheit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen kultureller Natur. Dazu gehören Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen sowie künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Vorausgesetzt: Die Veranstaltungen finden in Deutschland statt und Besucher müssen für ihre Teilnahme ein Ticket käuflich erwerben.

Wer wird gefördert?

Der Sonderfonds richtet sich dabei in erster Linie an Initiatoren von Kulturveranstaltungen, die wirtschaftlich und organisatorisch die Verantwortung für deren Umsetzung tragen. Außerdem sind Veranstalter, die einem öffentlichen Träger unterstehen, antragsberechtigt. Sie können jedoch nur Anträge für den Förderbaustein „Wirtschaftlichkeitshilfe“ stellen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss und setzt sich aus zwei Elementen, der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung, zusammen.  

Wirtschaftlichkeitshilfe

Die Wirtschaftlichkeitshilfe bietet eine finanzielle Stütze für Veranstaltungen mit bis zu 500 (ab 01.07.2021) bzw. mit bis zu 2.000 Gästen (ab 01.08.2021), die aufgrund pandemiebedingter Regelungen in kleinerem Rahmen umgesetzt werden müssen. Dies ist gegeben, wenn die zulässige Besucherzahl um mindestens 20 % von der üblicherweise möglichen Teilnehmerauslastung abweicht. Unter diesen Umständen ergänzt die Wirtschaftlichkeitshilfe einen Teil der Ticketeinnahmen zum kostendeckenden Wirtschaften der Veranstalter. Die Erlöse aus den ersten 1.000 Eintrittskarten werden verdoppelt, bis die Differenz zwischen den angefallenen Kosten, plus einer Durchführungspauschale von 10 %, und den erwirtschafteten Einnahmen ausgeglichen ist. Greifen besonders strenge Auflagen und die zulässige Teilnehmerzahl wird um mehr als 75 % reduziert, kann der Zuschuss sogar die dreifache Höhe betragen. Die Zuschussobergrenze liegt jedoch bei 100.000 Euro pro Event.

In der Praxis gestaltet sich dies wie folgt: Angenommen für eine Veranstaltung am 15.07.2021 werden 300 Tickets à 60 Euro verkauft, obwohl 450 Besucher coronakonform zulässig und der Veranstaltungsort im Normalfall für 900 Teilnehmende geeignet gewesen wäre. Dann erhält der Antragstellende maximal das Zweifache seiner Einnahmen, d. h. 18.000 Euro. Belaufen sich die Kosten jedoch nur auf 27.500 Euro, inklusive einer 10%igen Durchführungspauschale von 2.500 Euro, ergibt sich eine Finanzierungslücke und somit Förderhöchstgrenze von lediglich 9.500 Euro, die der Antragsteller ausgezahlt bekommt.

Zusätzlich kann zur Wirtschaftlichkeitshilfe eine Ausfallabsicherung beantragt werden. Sie greift bei pandemiebedingten Verschärfungsmaßnahmen, die eine Absage der geplanten Veranstaltung nach sich ziehen, und übernimmt 50 % der angegebenen veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten.

Ausfallabsicherung

Eine Ausfallabsicherung kann zudem für Großveranstaltungen ab dem 01.09.2021 mit über 2.000 potenziellen Besuchern beantragt werden. Sie soll das wirtschaftliche Risiko für Veranstalter minimieren für den Fall, dass eine mit großem Planungs- und Organisationsaufwand verbundene Veranstaltung coronabedingt abgesagt, teilabgesagt oder verschoben wird.

Betroffene Veranstalter entschädigt der Sonderfonds unter diesen Umständen zu maximal 80 % der angefallenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Pro Event kann sich diese Kompensationszahlung auf höchstens 8 Mio. Euro beziffern, wobei nur ein bestimmter Kostenapparat, wie anfallende Betriebs- und Personalkosten, Mietausgaben, Aufwendungen für Warenlager oder Gagen der Künstler, ansetzbar ist. Bereits erhaltene Einnahmen werden dabei in Abzug gebracht.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antragstellung voran geht beiden Förderbausteinen eine Registrierung im Online-Portal. Diese ist zwingend erforderlich und muss unbedingt vor der Durchführung des Events erfolgen. Nachträglich eingereichte Anträge sind nicht förderfähig und werden nicht berücksichtigt. Eine Online-Registrierung für bezuschussbare Veranstaltungen ist erstmals ab dem 15.06.2021 möglich.

Zusätzlich müssen im Rahmen der Registrierung mehrere Nachweise erbracht und Unterlagen eingereicht werden. Darunter fallen Belege zur Veranstaltungsart und zu den pandemiebedingten Einschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl, wie etwa Hygienekonzepte, Eindämmungsverordnungen o. ä. Veranstalter, die zusätzlich zu der Wirtschaftlichkeitshilfe eine 50%ige Ausfallabsicherung beantragen möchten, müssen des Weiteren eine Kostenkalkulation vorlegen. Bei Initiatoren von Großveranstaltungen ist diese nicht optional und zudem von einem prüfenden Dritten, einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter, zu zeichnen. Außerdem muss ein passendes Hygienekonzept präsentiert werden.

Ein Antrag auf Förderung wird im zweiten Step nach Durchführung der Veranstaltung bzw. nach coronabedingter Absage, Teilabsage oder Verschiebung und der Vervollständigung der hinterlegten Daten gestellt. Die Beantragung der Wirtschaftlichkeitshilfe für mehrere Veranstaltungen kann dabei der Effizienz halber in einem Antrag abwickelt werden. Ist es zu einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung gekommen, sind die tatsächlichen Verluste darzulegen und vom prüfenden Dritten zu bestätigen.

Quellen

Interviews

"Es kommt sehr selten vor, dass wir Unternehmen haben, die nicht innovativ sind"

Klaus Weiler und Sandra Schmidt (EIB)

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank hat zahlreiche Förderschwerpunkte. Darunter auch Innovation und Wissen. Wann ein Unternehmen jedoch als innovativ gilt und welche innovativen Projekte die EIB bereits angestoßen hat, darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

"Ein EIB-Darlehen hat eine hohe Signalwirkung"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank, kurz EIB, gehört zu den wichtigsten Vergabestellen unserer Zeit. Welche Finanzierungsmöglichkeiten jedoch bietet sie KMU, Mid Caps und großen Unternehmen und was müssen Antragsteller beachten? Darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

"So können wir eine gute Breitenwirkung erzielen"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler
Interview Förderlandschaft - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Als größte multilaterale Anleiheemittentin und Darlehensgeberin der Welt gehört die Europäische Investitionsbank, kurz EIB, zu den wichtigsten Vergabestellen unserer Zeit. Was die EIB im Besonderen auszeichnet, darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

Mit Fördermitteln ist alles möglich: Die Finanzierung von Betriebsmitteln

Unter einer Betriebsmittelfinanzierung werden zahlreiche Vorhaben zusammengefasst.
Interview - Klaus Weiler vom BvdFB

Betriebsmittel sind das A und O für die Existenz von Unternehmen. Können Gelder für Lohnkosten, Miete oder zur Auftragsvorfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden, bedeutet dies das sichere Aus. Über Möglichkeiten der Betriebsmittelfinanzierung haben wir deshalb mit Klaus Weiler, Finanzwissenschaftler und Vorstandssprecher des BvdFB, gesprochen.

"Investition in Bildung bedeutet Investition in die Zukunft"

Klaus Weiler im Interview mit Bernd Kummerow von der NRW.BANK
Interview Förderlandschaft - Bernd Kummerow von der NRW.BANK

Als Förderbank von Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK zahlreiche Förderinstrumente - auch für Kommunen. Welche sie diesen zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung stellt, darüber spricht Klaus Weiler mit Bernd Kummerow im Interview. 

"Wir bereiten Unternehmen für ihr Auslandsengagement vor"

Klaus Weiler im Interview mit Verena Würsig von der NRW.BANK
Interview Förderlandschaft - Verena Würsig von der NRW.BANK

Als Förderbank des Landes NRW bietet die NRW.BANK eine große Zahl von Förderinstrumenten. Welche Förderungen aber stehen auslandsinteressierten Unternehmen zur Verfügung? Darüber spricht Klaus Weiler mit Verena Würsig im Interview.

"Unsere Bürgschaft bringt den Stein ins Rollen"

Klaus Weiler mit Manfred Lamers im Interview

Interview Förderlandschaft - Manfred Lamers von der Bürgschaftsbank NRW

Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft unterstützt die Bürgschaftsbank NRW mittelständische Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Aber für welchen Zweck ist die Bürgschaftsbank der richtige Ansprechpartner und was muss man bei einer Antragstellung beachten? Unter anderem darüber spricht Klaus Weiler mit Manfred Lamers.

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.