News – Aus der Förderlandschaft

Die Regionalförderung ist einer der wichtigsten Bausteine der Förderlandschaft. Sie stärkt die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen und unterstützt den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur. Aufschluss über die förderfähigen Kreise, Gemeinden und Städte gibt die GRW-Fördergebietskarte. Sie wurde für die Förderperiode 2022-2027 nun neu aufgelegt.

Landschaft in der Vulkaneifel.
© Julia Hermann, stock.adobe.com
Ab 2022 gehört auch die Vulkaneifel zu den GRW-Fördergebieten.

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, kurz GRW, bildet seit 1970 den gesetzlichen Rahmen für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland und sorgt für die nachhaltige Beseitigung struktureller und wirtschaftlicher Ungleichheiten. Das fördert die Lebensqualität der Menschen vor Ort und schafft die Basis für bundesweit homogene Lebensverhältnisse.

Hinter der GRW stehen der Bund und die Länder, die die Förderung zu gleichen Teilen tragen und jährlich mehrere Millionen Euro an Fördermitteln zur Stärkung der Wirtschaft in benachteiligten Regionen bereitstellen. Bund und Länder sind es auch, die im Rahmen des Bund-Länder-Koordinierungsausschusses den Koordinierungsrahmen für die jeweiligen Förderzeiträume bestimmen und anhand des Grads der Strukturschwäche die GRW-Regionalfördergebiete festlegen.

GRW-Fördergebietskarte 2014-2021
© BBSR Bonn 2017
Die Fördergebietskarte
des Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und
Raumforschung

erfasst alle GRW-
Fördergebiete.

Diese werden in der sogenannten Fördergebietskarte abgebildet und umfassen derzeit alle Kreise und Gemeinden in den neuen sowie einige der alten Bundesländer. Die Fördergebietskarte gibt Aufschluss über die Klassifizierung und Förderintensität der einzelnen Regionen und dient auch anderen Regionalförderprogrammen als Grundlage und Orientierung. Im Zuge der Verhandlungen und Gespräche zur kommenden GRW-Förderperiode 2022-2027 haben sich Bund und Länder jüngst jedoch auf eine neue Fördergebietskarte geeinigt, die aus beihilferechtlichen Gründen einige Neuerungen und Novellierungen vorsieht.

Neu ab 2022

So sollen künftig die Regionalförderungen in den kreisfreien Städten Krefeld und Potsdam, im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie in den Landkreisen Celle, Gießen, Hildesheim, Hersfeld-Rotenburg und Lüneburg entfallen. Potsdam wäre damit die erste Region in den alten Bundesländern, die nicht mehr als strukturschwach angesehen wird, was zeigt, dass sich die dortige Wirtschaft und Lebensbedingungen in den letzten Jahren zum Positiven entwickelt haben.

GRW-Fördergebietskarte 2014-2021 (Entwurf)
© BBSR Bonn 2021
Die geplante Fördergebietskarte
für den Zeitraum 2022-2027.

Andernorts ist ein Wechsel im Hinblick auf die Förderintensität vorgesehen. Galten etwa die bayrischen Landkreise Regen und Freyung-Grafenau bis dato überwiegend als C-Fördergebiet, werden sie ab 2022 als D-Fördergebiet gewertet. Antragsberechtigte Kleinunternehmen erhalten für die Realisierung von Investitionsmaßnahmen in diesen Regionen dann nur noch 20 % statt bisher 30 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten.

Zugleich hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Europäischen Kommission eine stärkere Ausdehnung der Regionalförderung erwirken können als im Entwurf der EU-Regionalbeihilfeleitlinien vorgesehen. Rund 30 Kommunen, kreisfreie Städte und Gemeinden profitieren dadurch in Zukunft von einer Unterstützung der GRW. Das kommt vor allem dem Ausgleich von Standortnachteilen in Bayern (Landkreis Kronach), Hessen (Odenwaldkreis), Nordrhein-Westfalen (Landkreis Paderborn, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Kleve, Viersen, Düren und Euskirchen), dem Saarland (Saarpfalzkreis, Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis St. Wendel) und Schleswig-Holstein (Kreis Pinneberg) zugute.

Einen starken Fokus richteten Bund und Länder mit ihrem Beschluss auf Niedersachen und Rheinland-Pfalz. Die bisherigen Fördergebiete in Niedersachen sollen ab 2022 um die Landkreise Rotenburg (Wümme), Wesermarsch, Ammerland, Cloppenburg, Osnabrück sowie die kreisfreie Stadt Osnabrück erweitert werden. In Rheinland-Pfalz kommen die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastell-Wittlich, Vulkaneifel, Kusel, Kaiserslautern, der Rhein-Hunsrück-Kreis, die kreisfreien Städte Worms und Trier sowie weitere Teile des Donnersbergkreises hinzu.

Die Genehmigung der ab dem kommenden Jahr gültigen Fördergebietskarte von Seiten der EU-Kommission steht allerdings noch aus. Sie ist daher unter Vorbehalt zu betrachten.

Quellen

Interviews

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Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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"Ein EIB-Darlehen hat eine hohe Signalwirkung"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler
Interview Förderlandschaft - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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"Investition in Bildung bedeutet Investition in die Zukunft"

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