UPDATE - Förderprogramme
Am 24.01.2022 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, kurzfristig eingestellt. Viele Bauvorhaben stehen damit vor dem Aus oder sind zunächst auf Eis gelegt. Denn Bauherren stellt sich nun die Frage: Wie geht es ohne Zuschüsse und zinsgünstige Finanzierungen weiter?
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Durch Aussetzen der BEG müssen viele Bauherren nun auf attraktive Förderungen verzichten. |
Überraschend und ohne Vorankündigung erreichte am 24.01.2022 die Meldung vom Antragstopp bei der BEG-Förderung der KfW die Öffentlichkeit. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, hatte die für den 31.01.2022 angekündigte Einstellung der Förderung von Immobilien mit Effizienzgebäude-Stufe 55 zu einem regelrechten Run auf die Fördermittel geführt, dass der bei der KfW angesiedelte Fördertopf von 5 Mrd. Euro in kürzester Zeit ausgeschöpft worden war.
Damit entfällt für zahlreiche Bauherren die Möglichkeit zur Beantragung von nichtrückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Förderdarlehen. Denn von der Einstellung der BEG-Förderung sind nicht nur die Finanzierungsbausteine für die Förderung von Immobilien mit Effizienzgebäude-Stufe 55 betroffen. Der Antragstopp schließt alle BEG-Förderungen der KfW mit ein und somit auch den Neubau von Effizienzgebäuden Stufe 40, die energieeffiziente Sanierung von Bestandsgebäuden nach KfW-Effizienzgebäude-Standard sowie die Durchführung von Einzelmaßnahmen. Einziges Trostpflaster derzeit: Die BAFA-Förderung für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden bleibt bestehen.
Alternativlösungen der Länder
Außerdem bieten andere Landes-Vergabestellen wie die L-Bank alternative Finanzierungslösungen für energieeffiziente Bauvorhaben. Dazu gehört beispielsweise das Kombi-Darlehen Mittelstand, das als Ergänzung zur BEG-Förderung Bauherren in Baden-Württemberg bei der Errichtung von Immobilien nach Effizienzgebäude-Stufe 55 oder höherwertiger mit zinsgünstigen Finanzierungen inklusive Tilgungszuschuss unterstützt. Die Förderung können dabei auch Antragsteller erhalten, deren BEG-Förderantrag nicht mehr bearbeitet wurde. Voraussetzung ist jedoch eine gültige, vom Energieeffizienzexperten erstellte gBzA-Nummer, mit Datum bis 31.01.2022.
Wie geht es mit der BEG-Förderung in Zukunft weiter?
Die Frage, wie es mit der BEG-Förderung bei der KfW nun weiter geht, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zwischenzeitlich auf einer Pressekonferenz am 01.02.2022 beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass die Förderung von Neubauten nach Effizienzgebäude-Stufe 55 mit Stichtag 24.01.2022 endgültig beendet wurde und nicht mehr aufgenommen wird. In einer Neuauflage der BEG-Förderung spielt dieser Förderaspekt keine Rolle mehr.
Für Neubauten nach Effizienzgebäude-Standard 40 und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden hingegen ist eine Wiederaufnahme der Förderung in einem veränderten Rahmen angedacht. Demnach werden Gebäudesanierungen weiterhin auf Grundlage der KfW-55-Förderung unterstützt, die Förderung von Neubauten nach EH-/EG-40 mit einer reduzierten Fördersumme und einem Deckel von 1 Mrd. Euro reaktiviert. Wann eine erneute Antragstellung möglich ist, wird sich in den kommenden Tagen und Wochen entscheiden. Beide Programme sind jedoch befristet und laufen zum 31.12.2022 aus. Sie werden ab dem 01.01.2023 durch das neue Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" sowie ein zweites, separates für den sozialen Wohnungsbau ersetzt, deren Parameter die zuständigen Ministerien und Behörden demnächst ausarbeiten.
Was passiert mit bereits gestellten Anträgen?
Und auch für die bereits gestellten, aber noch nicht bearbeiteten BEG-Anträgen hat die Bundesregierung eine Lösung gefunden: Alle BEG-Anträge, die die KfW vor dem 24.01.2022 erreicht haben, werden noch entsprechend ihrer Förderfähigkeit beschieden. Dazu stockt der Bund die finanziellen Mittel um 5 Mrd. Euro auf und lässt eine Überförderung des Förderprogramms zu.
Quellen
- Pressestatement des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Thema Gebäudeförderung, 01.02.2022
- Meldung der KfW zur Einstellung der BEG-Förderung, 24.01.2022
- Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Einstellung der BEG-Förderung, 24.01.2022
- Produktinformationen der L-Bank zum Kombi-Darlehen Mittelstand, l-bank.de