Förderlandschaft - Förderprogramme

Seit Monaten erschüttert der COVID-19-Virus die Weltwirtschaft. Etablierte Unternehmen bekommen die Auswirkungen ebenso zu spüren wie Start-ups und Jungunternehmen. Schon unter normalen Umständen ist es jedoch gerade für letztere schwer, eine Finanzierung zu erhalten. Der ERP-Gründerkredit – Universell wurde deshalb den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Vier Hände bauen mit Holzwürfeln.
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Der ERP-Gründerkredit – Universell hilft jungen Unternehmen, die coronabedingt in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Bedingt durch die Folgen der COVID-19-Pandemie sieht sich die deutsche Wirtschaft derzeit mit einer tiefen Rezession konfrontiert. Auf dem Höhepunkt der Krise brach das Bruttoinlandsprodukt im 2. Quartal 2020 um 10,1 Prozentpunkte gegenüber dem vorangegangenen Quartal ein, schätzt das Statistische Bundesamt, und kam damit auf das drastischste Ergebnis seit der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2009.

Viele Unternehmen stehen vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz. Sie wissen nicht, ob oder wie es weitergehen soll und sind dringend auf Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Frühzeitig getroffene Gegenmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene sollen deshalb das unternehmerische Massensterben verhindern.

Da Investitionsvorhaben von Start-ups und jungen Unternehmen ohnehin als risikobehafteter bewertet werden als von etablierten Unternehmen, die ihren Erfolg bereits über viele Jahre demonstrieren konnten, haben es diese aktuell allerdings schwerer, eine Finanzierung zu erhalten, um ihren Fortbestand zu sichern und geplante Expansionen anzustoßen.

Daher haben Bund und Länder gesonderte Förderungen aufgelegt, die ausschließlich für Start-ups und/oder junge Unternehmen gedacht sind. So wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den ERP-Gründerkredit – Universell ein Sonderprogramm 2020 ausgerufen, das Unternehmen im Alter zwischen 3 und 5 Jahren, die durch die COVID-19-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten sind, einen leichteren Zugang zu einer Finanzierung mit öffentlichen Mitteln verschaffen soll.

Wer wird gefördert?

En détail sieht die Corona-Hilfe im Rahmen des ERP-Gründerkredits – Universell eine finanzielle Unterstützung von durch COVID-19-betroffenen Einzelunternehmen, Freiberuflern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Großunternehmen sämtlicher Branchen mit Sitz in Deutschland vor, die hierzulande Vorhaben umsetzen wollen.

Auch geschädigte Unternehmen mit Sitz im Ausland, die eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filialen in Deutschland haben und im Bundesgebiet investieren wollen, spricht die KfW mit ihrer Förderung an.

Maßgebliche Voraussetzung ist allerdings, dass das antragstellende Unternehmen mindestens seit 3 und höchstens seit 5 Jahren am Markt aktiv ist oder wenigstens zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann.

Eine Förderfähigkeit abhängig von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, wie beim KfW-Schnellkredit, ist allerdings nicht gegeben.

Einen Ausschluss stellen jedoch Unternehmen dar, die sich bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden oder nicht den ethischen Vorgaben der KfW bzw. den Sektorleitlinien der Vergabestelle entsprechen. Auch Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden an ihre Gesellschafter ausschütten, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Der ERP-Gründerkredit – Universell (Sonderprogramm 2020) unterstützt antragberechtigte Unternehmen bei der Realisierung vielfältiger, unternehmerischer Vorhaben. Das Förderprodukt kommt etwa für Investitionen in Frage, die sich nachhaltig positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens auswirken. Das können beispielsweise Investitionen in das Anlagevermögen, in Maschinen, Ausstattung oder in den Erwerb von Grundstücken sein.

Zudem lassen sich Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen über das Förderprogramm abbilden. Denn gerade hierfür ist dauerhafte Liquidität erforderlich, die die Unternehmen in der Regel aus ihren Einnahmen generieren, nun aber nur schwerlich decken können. Die Zahlung von Mieten oder Personalkosten ist allerdings unerlässlich für den Fortbestand von Unternehmen. Kann sie nicht mehr fortgesetzt werden, steht das Unternehmen faktisch vor dem Aus.

Eine Möglichkeit, den Fortbestand von Unternehmen sicherzustellen, ist darüber hinaus die vollständige Veräußerung oder der Verkauf von Unternehmensanteilen. Dadurch erlangen diese Unternehmen frisches Kapital und neuen Input und haben eine größere Chance, weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Aus diesem Grund ist die Übernahme anderer Unternehmen oder der Erwerb von Unternehmensanteilen im Rahmen der Erweiterung des ERP-Gründerkredits – Universell ebenfalls förderfähig.

Abgesehen von Umschuldungen von Förderdarlehen, die im Rahmen des KfW-Schnellkredits genehmigt wurden, steht das Förderprogramm für sonstige Umschuldungen, Ablösungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen sowie In-Sich-Geschäfte nicht zur Verfügung.

Wie wird gefördert?

Unternehmen, die eine Förderung mittels des ERP-Gründerkredits – Universell (Sonderprogramm 2020) beantragen möchten, wenden sich am besten an eine SparkasseVolks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank bei ihnen vor Ort. Der direkte Gang zur Vergabestelle ist nicht zielführend, da die Antragstellung ausschließlich nach dem Hausbankprinzip erfolgt.

Das hat den Vorteil, dass die Zuständigkeit bei einem persönlichen Ansprechpartner vor Ort liegt, den das Unternehmen bei Fragen jederzeit kontaktieren kann. Im Gegensatz zu handelsüblichen Krediten profitieren Unternehmen bei der Förderung mit öffentlichen Mitteln außerdem von besonders günstigen Konditionen und schonen damit ihre Liquidität.

Ein großes Plus des ERP-Gründerkredits – Universell (Sonderprogramm 2020) ist die 80%ige Haftungsfreistellung für Großunternehmen und die 90%ige Haftungsfreistellung für KMU. Dadurch liegt das Kreditausfallrisiko für die Hausbank lediglich bei 20 % bzw. 10 % und macht eine Kreditzusage selbst bei der aktuell kritischen Lage über sämtliche Branchen hinweg wesentlich wahrscheinlicher. Gesetzt dem Fall, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist das Risiko für die Hausbank, auf immensen Kosten sitzen zu bleiben, vergleichsweise gering. So liegt der Risikoanteil der Hausbank bei einer KMU-Finanzierung über ein Kreditvolumen von 100.000 Euro lediglich bei 10.000 Euro.

Für Unternehmen ist das Förderdarlehen außerdem extrem zinsgünstig. Der Zinssatz im KMU-Fenster liegt bei 1,0 % (effektiv: 1,00 %) in den Preisklassen A-F im risikogerechten Zinssystem. Für Großunternehmen werden 2,0 % in den Preisklassen A-H veranschlagt.

Der maximale Höchstbetrag für ein Förderdarlehen beläuft sich dabei auf 100 Mio. Euro je Unternehmensgruppe. Hierunter fallen das antragstellende Unternehmen sowie alle Unternehmen, die mit diesem wirtschaftlich verbunden sind.

Das antragstellende Unternehmen kann für die Kalkulation des größtmöglichen Fördervolumens jedoch nur 25 % seines Jahresumsatzes aus dem Jahr 2019, das Doppelte der Lohnkosten aus dem Jahr 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate bei kleinen und mittleren bzw. für die kommenden 12 Monate bei großen Unternehmen ansetzen.

Förderdarlehen mit einem Volumen von mehr als 25 Mio. Euro sind zudem auf höchstens 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt, wobei als Grenze der höhere der beiden Werte zugrunde gelegt wird.

Wird dem Kreditantrag stattgegeben, erfolgt die Auszahlung des Darlehensbetrags auf Wunsch des Antragstellers entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Als Abruffenster ist ein Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen.

Für noch nicht abgerufene Beträge erhebt die KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % im Monat. Sie wird bei KMU nach 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten und bei Großunternehmen nach 2 Bankarbeitstagen und einem Monat ab erfolgter Kreditzusage fällig.

Der ERP-Gründerkredit – Universell kann in der Corona-Variante noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden. 

Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Auch eine Kombination des ERP-Gründerkredits – Universell (Sonderprogramm 2020) mit anderen Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüssen ist unter gewissen Voraussetzungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, der De-minimis-Regel und sektorspezifischen Freistellungsverordnungen zulässig.

So können zusätzlich zu Förderdarlehen mit einem Kreditvolumen bis 800.000 Euro und einer Laufzeit von über 6 Jahren sogenannte Kleinbeihilfen wie die Corona-Soforthilfe oder die Überbrückungshilfe sowie Beihilfen nach der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ und der „Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020“ beantragt werden. Der Beihilfehöchstbetrag von 800.000 Euro je Unternehmensgruppe darf dann allerdings nicht überschritten werden.

Auch Förderdarlehen mit einem Kreditvolumen über 800.000 Euro sind mit der Corona-Soforthilfe oder der Überbrückungshilfe kombinierbar. Werden diese Darlehen jedoch mit weiteren Beihilfen nach der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ für ein anderes Darlehen gekoppelt, hängen die Kumulierungsgrenzen je Unternehmensgruppe vom antragstellenden Unternehmen ab und belaufen sich auf 25 % des Jahresumsatzes 2019, das Zweifache der Lohnkosten 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate bei KMU bzw. für die kommenden 12 Monate bei Großunternehmen.

Die Kombination des Sonderprogramms mit dem KfW-Schnellkredit oder anderen haftungsfreigestellten KfW- bzw. ERP-Förderprogrammen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.

Wie lauten die Rückzahlungsmodalitäten?

Der ERP-Gründerkredit – Universell (Sonderprogramm 2020) bietet den antragsberechtigen Unternehmen für die Rückzahlung des Förderdarlehens verschiedene Laufzeitvarianten. Damit wird die KfW den individuellen Bedürfnissen der Antragsteller gerecht und fördert deren unternehmerische Flexibilität.

Bei Darlehensbeträgen bis 800.000 Euro je Unternehmensgruppe beläuft sich die Laufzeit des Darlehensvertrages auf 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer festen Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Das gewährt dem Unternehmen ein hohes Maß an Planungssicherheit und schont dessen Liquidität. Denn in der tilgungsfreien Zeit zahlt das Unternehmen nur die Zinsen. Die Tilgung setzt erst ab dem 25. Monat ein und wird monatlich an das durchleitende Finanzinstitut zurückgezahlt.

Ähnliches gilt bei Darlehensbeträgen jenseits der 800.000 Euro-Grenze je Unternehmensgruppe. Der einzige Unterschied besteht hier in der Laufzeit. Sie ist auf 6 Jahre festgesetzt. Die beiden Tilgungsfreijahre und die Zinsbindung über die gesamte Laufzeit sind jedoch ebenfalls gegeben.

Bei reinen Betriebsmittelfinanzierungen können Unternehmen zudem eine deutliche kürzere Kreditlaufzeit wählen. Optional sind hier 2 Jahre Laufzeit mit einer festen Zinsbindung über die gesamte Laufzeit möglich. Tilgungsfreie Anlaufjahre gibt es bei dieser Variante nicht. Auch eine monatliche oder vierteljährliche Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist das Förderdarlehen als endfälliges Darlehen konzipiert, bei dem die Tilgung der kompletten Darlehenssumme am Laufzeitende in voller Höhe erfolgt.

Außerplanmäßige Tilgungen sind in allen Fällen nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.


Quellen

Interviews

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