Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt
Zur Beantragung öffentlicher Mittel hält die Förderlandschaft zahlreiche Anlaufstellen bereit. Der direkte Weg zu den Förderinstitutionen ist jedoch meist nicht zielführend: denn sie arbeiten nach dem Hausbankprinzip.
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Förderdarlehen lassen sich nur über das Hausbankenprinzip beantragen. |
Das Hausbankprinzip, auch Hausbankverfahren genannt, wurde entwickelt, da Förderinstitutionen nicht in Konkurrenz zu den staatlichen Banken treten dürfen. Aus diesem Grund kooperieren sie bei der Beantragung öffentlicher Mittel mit den Kreditinstituten.
Durch das Hausbankprinzip ist eine Beantragung von Förderdarlehen nur über die Hausbank möglich und kann nicht direkt bei den Vergabestellen erfolgen. Eine Ausnahme bilden Subventionen und Zuschüsse. Sie bedürfen keiner Zustimmung der Bank.
Im Rahmen des Hausbankprinzips prüft die Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank anhand der eingereichten Unterlagen und des Finanzierungskonzepts Kreditnehmer und Vorhaben und stellt nach positiver Bewertung den Antrag bei der entsprechenden Förderbank. Wird den öffentlichen Mitteln stattgegeben und das Förderdarlehen bewilligt, leitet die Hausbank die Gelder an den Kunden weiter. Außerdem übernimmt sie die Haftung für die beantragten Mittel, wobei je nach Programm auch Haftungsfreistellungen bis zu 80 % möglich sind.
Dabei ist der Begriff des Hausbankprinzips jedoch irreführend. Bei der Hausbank handelt es sich nicht zwingend um diejenige Bank, mit der der Unternehmer bereits eine Geschäftsbeziehung unterhält. Er kann auch jede andere regionale Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank kontaktieren.
Sucht der Fördermittel-Interessierte jedoch die eigene Hausbank auf, bietet das durchaus Vorteile. Dank der vorliegenden Bankhistorie fällt es der Bank leichter, das neue Investitionsvorhaben des Unternehmens zu beurteilen und zu klassifizieren. Existiert ein enges Vertrauensverhältnis, kann das die Kreditentscheidung zudem positiv beeinflussen.
Darüber hinaus dürfen die Banker aus Gründen der Beratungshaftung keine Empfehlungen zu Förderprogrammen aussprechen. Oft hilft hier der zertifizierten Fördermittel-Berater weiter. Er unterstützt den Unternehmer bei der Beantragung, begleitet ihn zu den Bankgesprächen und betreut ihn bei der Nachbereitung.