Förderlandschaft - Förderprogramme
Die Teilnahme an nationalen wie internationalen Messen gilt als optimales Tool, um den Bekanntheitsgrad des eigenen Unternehmens und seiner Produkte zu steigern. Sie fördert den Netzwerkausbau und ermöglicht es, wirtschaftlich interessante Kontakte zu knüpfen und sich über aktuelle Branchentrends und -entwicklungen zu informieren. Oft verlangen Veranstalter dieser Events jedoch hohe Standgebühren.
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Garant für internationales Publikum: Messeteilnahmen bieten viel Potenzial. |
EU, Bund und Länder schaffen hier Abhilfe. Sie bieten verschiedene Fördertöpfe, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-Ups oder Jungunternehmer bei der Teilnahme an Messen in Deutschland und der Welt mit Förderdarlehen, Zuschüssen und Subventionen finanziell unterstützen. Auf diese Weise stärkt die Öffentlichkeit Unternehmen und trägt so maßgeblich zur Förderung der deutschen Wirtschaft und des Exportgeschäfts bei.
Denn für KMUs ist die Organisation und finanzielle Umsetzung einer Messebeteiligung unter normalen Umständen oft nicht realisierbar. Dank der möglichen Fördermaßnahmen können Messen jedoch durchaus ein Sprungbrett in internationale Märkte darstellen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und langfristig Arbeitsplätze sichern beziehungsweise schaffen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) generieren messebeteiligte Unternehmen dank ihrer Teilnahme Aufträge und Folgegeschäfte in Höhe von rund 25 % der Exportumsätze beziehungsweise rund 3,6 Mrd. Euro. Das wiederum bedeutet die Sicherung von 20.000 Arbeitsplätzen und gewährleistet jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 171 Mio. Euro.
Wie eine EMNID-Untersuchung ergab, messen daher gut 61 % der befragten Unternehmen der Beteiligung an Auslandsmessen eine wachsende Bedeutung für die Zukunft bei.
Gerade der Bund investiert deshalb mehrere Mio. Euro jährlich in Messebeteiligungen von deutschen Unternehmen; darunter mehr als 90 % KMUs.
Das Konzept des Auslandsmesseprogramms
In Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) veröffentlicht das BMWi beispielsweise einmal pro Jahr das offizielle Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland, welches 200 bis 240 (von etwa 1.200) Messen mit überregionaler beziehungsweise internationaler Bedeutung umfasst.
Die Auswahl erfolgt auf Antrag der exportorientierten Verbände, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA, wobei das BMWi und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) letztlich die endgültige Entscheidung für oder wider eine Aufnahme treffen.
Unter der Dachmarke „Made in Germany“ können sich deutsche Unternehmen sowie deren ausländischen Niederlassungen und Vertretungen im Rahmen dieses Programms an Gemeinschaftsständen beteiligen. Das bietet den Ausstellern die Möglichkeit, sich auf wirtschaftlich attraktiven Märkten zu präsentieren, und ist mit geringen Kosten und reduziertem Organisationsaufwand für die Unternehmer verbunden.
Die genauen Förderbestimmungen sind prinzipiell in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und für jede einzelne Messe in den Besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt.
Unterstützung bei der technischen Umsetzung der Gemeinschaftsstände erhält das BMWi vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das sich vor allem der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU verschrieben hat.
Fördermöglichkeiten von Messeteilnahmen für junge innovative Unternehmen
Zusammen mit dem Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e.V. ist das BAFA auch Ansprechpartner für junge innovative Unternehmen, die sich und ihre Produkte auf Leitmessen in Deutschland, darunter die FIBO oder die CEBIT, einem internationalen Publikum vorstellen möchten.
Mit dem „Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ fördert das BMWi diese Unternehmen und deren Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand durch besonders günstige Konditionen, um so die Vermarktung von innovativen Produkten im Ausland bestmöglich zu unterstützen.
Für eine Förderung in Frage kommen Unternehmen aus Industrie oder Handwerk mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die gemäß EU-Definition mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unter 10 Mio. Euro den Kleinunternehmen angehören und jünger als 10 Jahre sind.
Ihr innovatives Denken muss sich zudem in der Neuentwicklung oder wesentlichen Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung widerspiegeln. Gleichzeitig müssen sich die Entwicklungen bzw. Verbesserungen in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen abheben.
Förderfähig sind jeweils 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. Wird einer Förderung stattgegeben, können seit 2017 60 % der Standkosten gefördert werden. Der Eigenanteil beträgt dann 40 %. Ab der dritten Beteiligung ist eine Übernahme von 50 % der Kosten möglich. Höchstens 7.500 Euro pro Aussteller und Messe können gewährt werden, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht aber grundsätzlich nicht.
Um sich für eine Förderung zu bewerben, muss der BAFA ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme schriftlich eingereicht werden. Danach sollte die Anmeldung beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe erfolgen, in der Regel 8 Wochen vor Messebeginn (s. Richtlinie).
An einem Gemeinschaftsstand teilnehmen können lediglich förderfähige Aussteller. Deshalb wird die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Weitere Fördermöglichkeiten
Daneben existieren Fördermöglichkeiten für spezielle Branchen: So fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ beispielsweise die Teilnahme von ökologisch wirtschaftenden Unternehmen, aber auch Vereinen und Verbänden an entsprechenden Fachmessen in Deutschland.
Außerdem bieten die Staatsministerien, Kammern oder Verbände auf Länderebene Unternehmern finanzielle Unterstützung zur Beteiligung an aus- und/oder inländischen Messen.
Quellen
- Informationen zur Messepolitik des BMWi
- Informationen des BAFA zum Auslandsmesseprogramm
- Merkblatt mit Informationen zur Auslandsmessebeteiligung des BAFA | PDF-Download
- Auslandsmesseprogramm der Bundesrepublik Deutschland 2018 | PDF-Download
- Flyer "Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland" | PDF-Download
- Liste der Veranstaltungen für 2018, auf denen die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann | PDF-Download
- Messe- und Ausstellungsförderung für den Ökolandbau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft