Förderlandschaft - Förderprogramme
Seit Jahren beklagen Unternehmer einen eklatanten Fachkräftemangel. Allerdings ist das Problem zumindest teilweise hausgemacht: Viele Arbeitgeber trauen sich nicht, in den Nachwuchs zu investieren und selbst auszubilden. Dabei stellen EU, Bund und Länder jährlich mehrere Mrd. Euro an öffentlichen Fördermitteln zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben bereit.
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Ausbildungsbetriebe setzen auf das Potenzial junger Menschen. |
Selbst ausbilden – Vorteile für Unternehmer
Außerdem bietet die Investition in den beruflichen Nachwuchs den Unternehmern aus wirtschaftlicher Sicht einige Vorteile. Die Ausbildung junger Menschen wirkt sich nicht nur positiv auf das Unternehmensimage aus, sondern fördert auch die Produktivität des Unternehmens. Das langwierige Einarbeiten von neuen Mitarbeitern entfällt. Eigens ausgebildetes Personal ist motiviert, entspricht den notwendigen betrieblichen Anforderungen und kann somit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig verbessern.
Gewusst wie – der Start als Ausbildungsbetrieb
Ist die Entscheidung zur Ausbildung getroffen, unterstützt das Programm JOBSTARTER kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Rekrutierung geeigneter Bewerber und bei der Durchführung der Ausbildung.
Das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm des Bundesinstituts für Berufsbildung fördert Projekte, die unter Zuhilfenahme von externem Ausbildungsmanagement zur Erhöhung und Stabilisierung der Ausbildungsbeteiligung von KMUs beitragen.
Oft fehlt diesen Unternehmen die Erfahrung und die Zeit für ansprechendes Ausbildungsmarketing. JOBSTARTER stellt Personalressourcen für Einstellungsverfahren und organisatorische Tätigkeiten bereit und berät Unternehmen beim Einstieg in die Ausbildung, um diese so für die Zukunft stärken.
Aktiviert Ausbildungspotenziale – die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
In der Ausbildung unerfahrene Unternehmen oder solche, die länger nicht mehr ausgebildet haben, profitieren zudem von dem Konzept der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ).
Das von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Programm, das aber auch für alle anderen Ausbildungsbetriebe gilt, richtet sich an Ausbildungssuchende, die zum Stichtag am 30. September über keinen Ausbildungsplatz verfügen oder denen die erforderliche Ausbildungsbefähigung fehlt, sowie an lernbeeinträchtigte und benachteiligte Ausbildungssuchende. Sie werden im Rahmen eines 6- bis 12-monatigen Langzeitpraktikums an das Unternehmen und den Ausbildungsberuf herangeführt.
Gleichzeitig bietet dies den Unternehmern die Möglichkeit, künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der täglichen Praxis kennenzulernen und diese so optimal auf die anschließende Ausbildung vorzubereiten.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt während des Praktikums einen Teil des Praktikantengehalts und bezuschusst die Vergütung mit bis zu 231 Euro monatlich. Zudem zahlt sie einen Pauschalbeitrag zum durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Um an dem Programm teilzunehmen, müssen sowohl der potentielle Praktikant als auch der Praktikumsbetrieb bei der Bundesagentur gemeldet sein.
Der Ausbildungsverbund – eine Option für stark spezialisierte Unternehmen
Für Unternehmen, die ausbilden wollen, aber aufgrund ihrer starken Spezialisierung potentiellen Auszubildenden nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, ist der Zusammenschluss mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einem Bildungsdienstleister zu einem sogenannten Ausbildungsverbund sinnvoll. In diesem Verbund wechseln die Auszubildenden zeitweise zwischen den teilnehmenden Unternehmen und können auf diese Weise zu qualifiziertem Fachpersonal ausgebildet werden.
Je nach Bundesland werden derartige Ausbildungsverbünde unterschiedlich gefördert. Die jeweiligen Programme unterscheiden sich zudem durch die mit der Förderung verknüpften Vorgaben.
So unterstützt Baden-Württemberg Ausbildungsverbünde mit 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz bzw. mit 1.000 Euro pro Ausbildungsplatz, wenn der Partnerbetrieb eine Bildungseinrichtung ist. Unter der Voraussetzung, dass der Auszubildende mindestens 6 Monate im Partnerbetrieb verbringt, können in Nordrhein-Westfalen einmalig bis zu max. 4.500 Euro pro Ausbildungsplatz beantragt werden. In Hamburg können Antragsteller 150 Euro pro Ausbildungsmonat erhalten, sofern der Auszubildende seit einem Jahr in der Stadt wohnhaft ist und der antragstellende Ausbildungsbetrieb alleine nicht ausbildungsberechtigt ist.
Welche Programme sind für welches Ausbildungsvorhaben geeignet?
Daneben gibt es noch einige andere Fördermöglichkeiten, sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe.
So dienen einige Programme dem Erhalt spezieller Branchen. Gefördert werden etwa die Ausbildung zum Schiffsmechaniker sowie zum Offiziersassistenten in der deutschen Seeschifffahrt, die Ausbildung zum Binnen- und Hafenschiffer oder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Das Land Berlin unterstützt zudem die berufliche Erstausbildung von weiblichen Auszubildenden in frauenatypischen Berufen sowie die berufliche Erstausbildung von Alleinerziehenden. In Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Nordrhein-Westfalen wird die Ausbildung in der Altenpflege und/oder Altenpflegehilfe gefördert.
Neben der Ausbildung oder während einer Einstiegsqualifizierung können bundesweit ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) junge Menschen mit zusätzlicher Fachtheorie oder Sprachunterricht unterstützen.
Die Assistierte Ausbildung (AsA) nutzt Potenziale Jugendlicher ohne oder mit schwachem Schulabschluss und bietet dem ausbildenden Unternehmen bedarfsorientiert Hilfestellung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung.
Auch die Integration von Menschen mit Handicap wird verschiedentlich bezuschusst.
Quellen
- Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden der Bundesagentur für Arbeit
- Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- Informationen zum Förderprogramm JOBSTARTER
- Flyer der Bundesagentur für Arbeit zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung | PDF-Download
- Informationen zur Förderung der Verbundausbildung in Baden-Württemberg
- Informationen zur Förderung der Verbundausbildung in NRW
- Informationen zur Förderung der Verbundausbildung in Hamburg