Förderlandschaft- Geschäftsbanken / Kreditinstitute
Ein Drittel aller deutschen Banken sind als Sparkassen verfasst. Aus dem demokratischen Geist des 18. Jahrhunderts geboren, spielen sie noch immer eine wichtige Rolle im nationalen und internationalen Bankwesen. Doch welche spezifischen Vorteile bietet dieses System seinen Kunden?
© Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband |
Sitz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Berlin |
Neben den Genossenschafts- und den Privatbanken bilden die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute eine der drei Säulen des deutschen Bankwesens. Zu ihnen zählen auch die 393 Sparkassen (Stand 15.06.2017). Sie stellen im Ensemble der DekaBank Deutsche Girozentrale, der Landes-, Förder- und Entwicklungsbanken sowie der öffentlichen Bausparkassen die Hausbankschnittstellen des öffentlich-rechtlichen Sektors dar.
Der Marktanteil der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute am deutschen Bankwesen beträgt 36 %. Die Sparkassen sind zusammengeschlossen unter dem Dach der Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband.
Am Anfang war das Sparbuch
Die Idee der Sparkasse reicht zurück bis ins späte 18. Jahrhundert. In einer Zeit, in der durch soziale und wirtschaftliche Entwicklungen insbesondere Alte und Kranke unter einem enormen Risiko der Verarmung standen, sollte gerade den gefährdeten Bevölkerungsschichten eine Möglichkeit gegeben werden, kleine und kleinste Ersparnisse sicher und verzinslich zurückzulegen.
Seit damals hat sich viel getan: Obwohl noch immer Marktführer im Bereich der Kundenspareinlagen, sind heutige Sparkassen Banken im umfassendsten Sinne dieses Wortes. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist dabei vor allem ihre Rechtsform als Anstalten öffentlichen Rechts.
© Hamburger Sparkasse |
Die Zentrale der Hamburger Sparkasse |
Aus der Region für die Region
Von ihren Ursprüngen an sind die Sparkassen Bankdienstleister auf regionaler Ebene. Heute befinden sie sich – von fünf freien Sparkassen in Norddeutschland abgesehen – in öffentlicher Trägerschaft und sind damit dem Regionalprinzip verpflichtet, d. h. die Geschäfte der Sparkasse sind in der Regel auf das Gebiet ihres kommunalen Trägers beschränkt. Ein Wettbewerb unter den Sparkassen wird damit vermieden, gleichzeitig die Kräfte gebündelt für die zwei erklärten Hauptzielgruppen: Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Schon am Namen erkennt man, unter welcher Trägerschaft eine Sparkasse steht: So gibt es z. B. Landes-, Stadt- und Kreis- bzw. Bezirkssparkassen. Eine Sonderform bildet die Verbandssparkasse, deren Träger ein kommunaler Zweckverband ist, ein übergemeindlicher Zusammenschluss also, der zur Erfüllung bestimmter Ziele in einer Region eingerichtet wurde.
Mit demokratischem Geist zum Gemeinwohl
Aus der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft kommt ein starker demokratischer Zug in die Verfasstheit der Sparkassen. Ihre Verwaltungsräte, deren Aufgabe darin besteht, den Vorstand zu beraten und zu kontrollieren, bilden sich einerseits aus Vertretern, die von den demokratisch gewählten Organen (z. B. Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag) entsandt werden, andererseits aus Repräsentanten, die direkt von den Mitarbeitern der Sparkasse gewählt werden. Umgekehrt leisten die Sparkassen selbst ihren Beitrag zur Demokratie, indem sie oft als Hausbanken ihrer Träger fungieren.
Laut Sparkassengesetz ist „Gewinnerzielung [...] nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“ (§2 Abs. 3 SpkG). Im Sinne des öffentlichen Gemeinnützigkeitsprinzips engagieren sich die Sparkassen daher mit einem Teil ihrer erwirtschafteten Gewinne in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur, Umwelt und Soziales, Bildung und Wirtschaft (hier z. B. mit dem Deutschen Gründerpreis) und in karitativen Stiftungen. Im Jahr 2016 wurden so rund 453 Mio. Euro für gesellschaftliches Engagement aufgewendet.
Eine Besonderheit, die über das regionale und nationale Engagement hinausgeht, stellt die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation dar. Ihre Zielsetzung besteht darin, Partnerinstitute in Entwicklungs- und Schwellenländern darin zu unterstützen, ein bedarfsgerechtes Bankgeschäft aufzubauen. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen sowie, dem eigenen historischen Ursprung entsprechend, arme Bevölkerungsschichten sowie soziale Randgruppen.
Die oben erwähnte Sonderform der freien Sparkasse stellt sich besonders beispielhaft an der Hamburger Sparkasse (Haspa) dar. Ihre Rechtsform ist die einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, deren Alleinaktionärin die HASPA Finanzholding ist (so seit 2003). Diese wiederum besteht in der Rechtsform einer juristischen Person alten hamburgischen Rechts. Durch die Ausgliederung der operativen Bankgeschäfte in die AG konnte das im Kern seit 1827 bestehende Traditionskonzept fit für die Zukunft gemacht werden. Deutschlands größte Sparkasse folgt dabei denselben, auf das Gemeinwohl ausgerichteten Prinzipien wie ihre öffentlich-rechtlichen Gegenstücke und hat mit „Gut für Hamburg“ ein eigenes Projektnetzwerk für soziales und kulturelles Engagement in der Metropolregion.
Mehr als nur Sparen
Mit ihren über 200 Jahre gereiften Erfahrungen stellen die deutschen Sparkassen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ein hohes Maß an fachlichem Know-how an die Seite, wenn es um Fragen der Neugründung oder Investitionsvorhaben und Betriebsmittelbedarf geht. Insbesondere regional verwurzelte und wirtschaftende Unternehmen werden hier kompetente Ansprechpartner finden.
Quellen
- Sparkasse
- Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband
- Hamburger Sparkasse (Haspa)
- HASPA Finanzholding
- Finanzbericht 2016 der Sparkassen-Finanzgruppe
- Gesellschaftsbericht 2016 der Sparkassen-Finanzgruppe
- Gesellschaftliches Engagement der Haspa
- Sparkassengesetz NRW
- Sparkassenstiftung für internationale Kooperation