Know-how - Hätten Sie es gewusst?

Die Anschaffung von Anlagen, Maschinen und Geräten bedeutet oft hohe Kosten. Eine CNC-Fräse etwa liegt bei mehreren 1.000 oder mehreren 100.000 Euro. Auch die Anlagen-Optimierung ist nicht gerade günstig. Daher unterstützen EU, Bund und Länder Unternehmer mit Fördermitteln bei diesen Investitionen. 

Sämtliche Branchen können bei der Anschaffung von Maschinen von Fördermitteln profitieren, auch Großbäckereien.
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Egal ob alt oder neu - die Anschaffung von Anlagen und Maschinen
ist durchaus förderfähig.

Sowohl Neugründungen als auch Übernahmen und bestehende Betriebe verlangen den Gründern und Unternehmern in der Regel ein hohes Maß an wirtschaftlicher Denkweise ab. Aber auch regelmäßige Investitionsbereitschaft ist erforderlich, wenn man ein Unternehmen auf lange Sicht erfolgreich führen möchte.

Denn gerade Maßnahmen in den Bereichen InnovationenForschung und EntwicklungDigitalisierung oder Natur- und Umweltschutz sind unumgänglich für ein florierendes Unternehmen.

Zur Realisierung dieser Themen kann es deshalb äußerst nützlich sein, zusätzliche Maschinen anzuschaffen oder in den vorhandenen Maschinenpark zu investieren. Das gilt insbesondere für das produzierende Gewerbe, Handwerksunternehmen und die Landwirtschaft. Die Erweiterung oder Optimierung des eigenen Maschinenparks ist allerdings mit hohen Kosten verbunden.

Was viele jedoch nicht wissen: Da ein solches Projekt in der Regel mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen einhergeht, wird es oftmals durch öffentliche Mittel vom Staat subventioniert bzw. bezuschusst. Außerdem können Unternehmer zinsgünstige Förderdarlehen aus öffentlicher Hand erhalten.

Auf diese Weise lassen sich bei dem Erwerb und/oder der Optimierung von Maschinen bis zu 100 % der Investitionssumme über Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder finanzieren. Vorausgesetzt der Antrag erfolgt vor der Umsetzung des Vorhabens.

Außerdem hängt die Frage, ob eine Förderung gewährt wird, vereinfacht dargestellt immer vom Standort, an dem die Investition umgesetzt werden soll, der Branche, der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und der Persönlichkeit des Inhabers ab. Diese Faktoren können zudem ausschlaggebend für die Förderhöhe sein. So werden strukturschwache Regionen im Bundesgebiet (sog. C- und D-Fördergebiete) beispielsweise intensiver gefördert als Nicht-Fördergebiete. Mit dem ERP-Regionalförderprogramm engagiert sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) etwa speziell für Projekte in diesen Gegenden, die die Wirtschaftskraft vor Ort nachhaltig stärken sollen. Aber auch die Bundesländer verfügen über entsprechende Förderungen.

Werden für einen Unternehmensstandort im Ausland Maschinen benötigt, so ist dies ebenfalls kein Ausschlusskriterium für eine Unterstützung durch öffentliche Mittel. KfW-Programme wie der ERP-Gründerkredit Universell oder der KfW-Unternehmerkredit geben unter bestimmten Bedingungen auch einer Förderung von Vorhaben im Ausland statt.

Zudem können Unternehmer je nach Programm eine Antragstellung von Fördermitteln bei der Anschaffung von gebrauchten Maschinen in Betracht ziehen. Beachtet werden muss dann allerdings, dass für die gebrauchten Anlagen zuvor keine Förderung in Anspruch genommen worden sein darf. Denn dann ist eine erneute Förderung selbst bei Inhaberwechsel nicht möglich.

Sogar beim Leasing von Maschinen und Anlagen stehen Bund und Länder den Unternehmern mit den Förderinstituten und Vergabestellen zur Seite. Das schont die Liquidität der Unternehmen und ermöglicht es, die offenen, betriebsinternen Mittel an anderer Stelle einzusetzen. Nicht nur die KfW bietet hier entsprechende Möglichkeiten, sondern auch die Landwirtschaftliche Rentenbank. Sie unterstützt gezielt Unternehmen der Agrarwirtschaft – natürlich auch mit klassischen Förderdarlehen.

Für eine grüne Umwelt: Bauliche Veränderungen des vorhandenen Maschinenparks, die mit Stromeinsparungen einhergehen, können mit Fördermitteln realisiert werden.
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Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
bei Maschinen werden gesondert gefördert.

Angesichts des Klimawandels stehen Natur- und Umweltschutz ohnehin im Fokus der Öffentlichkeit. Deshalb werden insbesondere Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Denn gerade Maschinen und Anlagen, die zum Teil dauerhaft in Betrieb sind, verbrauchen Unmengen an Strom.

Aus diesem Grund bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) den Ersatz und die Neuanschaffung hocheffizienter Querschnittstechnologien, z. B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen etc., ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro netto. Auch die Optimierung technischer Systeme ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro netto ist förderfähig, sofern die Maßnahmen Energieeinsparungen von mindestens 25 % erwarten lassen.

Mit ihrem KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktions- und Anlagenprozesse stellt die KfW darüber hinaus u.a. in- und ausländischen Unternehmen zinsgünstige Förderdarlehen für Maschinen und Anlagen, die mindestens 10 % an Energieeinsparungen erbringen, zur Verfügung. Auch Modernisierungsmaßnahmen vorhandener Maschinen und Anlagen werden gefördert, wenn im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen drei Jahre eine Energieeinsparung von minimum 10 % möglich ist.

Daneben existieren spezielle Förderprogramme für prozessbezogene Vorhaben. Im Zusammenhang mit Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen können dank des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit beispielsweise Anpassungen an Maschinen und technischen Anlagen im Bereich Industrie 4.0 realisiert werden. Werden für die Umsetzung von innovativen Ideen oder für Forschung und Entwicklung neue Maschinen und Anlagen benötigt, so können hierfür ebenfalls entsprechende Förderungen abgerufen werden.

Der Vorteil der öffentlichen Mittel: Nicht nur, dass sich die finanziellen Aufwendungen für den Unternehmer deutlich reduzieren und die Förderdarlehen mit wesentlich besseren Konditionen verknüpft sind als normale Kredite. Förderprogramme lassen sich unter Berücksichtigung der De-minimis-Regel und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) durchaus kombinieren und ermöglichen dem Unternehmer auf diese Weise noch mehr finanziellen Spielraum.

Hinzu kommt, dass zusätzliche anfallende Kosten, die durch die Inbetriebnahme weiterer oder bisher nicht im Unternehmen verwendeter Anlagen und Maschinen entstehen können, ebenfalls förderfähig sind. Dazu gehören beispielsweise Lohnkosten für die Anstellung von Fachkräften zur Bedienung dieser Maschinen. Sie können im Rahmen einer Betriebsmittelfinanzierung dank öffentlicher Mittel gefördert werden.

Quellen

Interviews

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