Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt
Möchte ein Unternehmer investieren, stellen zinsgünstige Förderdarlehen eine optimale Lösung dar. Kredite sind jedoch an gewisse Verpflichtungen gebunden. Kann ein Kreditnehmer das Darlehen etwa nicht zurückzahlen, muss er die gestellten Sicherheiten der Hausbank überlassen. Diese wiederum haftet ihrerseits gegenüber der Vergabestelle. Durch eine Haftungsfreistellung kann das Risiko für die Hausbank jedoch deutlich reduziert werden.
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Eine Haftungsfreistellung ermöglicht oft erst eine Finanzierung. |
Der Grund für dieses „Haftungs-Wirrwarr“ ist das sog. Hausbankprinzip. Es besagt: Förderdarlehen können nicht direkt bei der Vergabestelle beantragt werden. Die Antragsstellung muss bei der Hausbank erfolgen, die im Anschluss auch den Kredit verwaltet. Dabei ist die Bezeichnung Hausbank jedoch nicht zwingend mit der eigenen Bank, zu der bereits Geschäftsbeziehungen bestehen, gleichzusetzen. Der Fördermittel-Interessierte kann jede regionale Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank aufsuchen, um sich dort beraten zu lassen und einen Antrag zu stellen.
Wird der Antragstellung nach Durchsicht und positiver Bewertung aller Unterlagen stattgegeben, leiht sich die Hausbank die beantragten Gelder bei der entsprechenden Vergabestelle und leitet sie an den Kreditnehmer durch. Ist dieser allerdings nicht in der Lage den Kredit zurückzuzahlen und geht insolvent, haftet er gegenüber der Hausbank und muss ihr seine gestellten Sicherheiten überlassen. In einem solchen Fall werden die Sicherheiten von Seiten der Bank veräußert, um das Darlehen zumindest teilweise zu tilgen. Gleichzeitig haftet sie gegenüber der Vergabestelle in vollem Umfang, d.h. über die komplette Kreditsumme.
Daher sind Förderdarlehen immer mit einem gewissen Risiko für die Hausbanken verbunden. Das wiederum führt oftmals dazu, dass den Unternehmern die Finanzierungsmöglichkeit ihres Vorhabens über öffentliche Mittel nicht unterbreitet wird.
Eine Motivation für die Hausbanken, ihren Kunden finanzielle Mittel in Form von Förderdarlehen zur Verfügung zu stellen, bietet die Anwendung des risikogerechten Zinssystems. Dieses ermöglicht es der Hausbank, die Zinshöhe unter Einbeziehung der Bonität und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten individuell angepasst an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens festzulegen. Zudem profitieren die Hausbanken zum Großteil vom Erlös der gezahlten Zinsen.
Auch die Haftungsfreistellung reduziert das Risiko für die Hausbanken und steigert deren Bereitschaft, öffentliche Fördermittel im Rahmen von Förderdarlehen an die Unternehmer weiterzuleiten.
Ein Beispiel: Der KfW-Unternehmerkredit kann auf Wunsch mit einer Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden. Erhält der Unternehmer die Zusage, kommt den Zahlungsaufforderungen ab einem gewissen Zeitpunkt aber nicht mehr nach, teilen sich Vergabestelle und Hausbank die Haftung zu gleichen Teilen.
Die Haftungsfreistellung und somit die Risikoübernahme bzw. -umverteilung auf Hausbank und Vergabestelle erhöht somit die Chancen eines Unternehmers deutlich, von der Hausbank ein Förderdarlehen zu erhalten - auch mit schwächerer Bonität und geringen Sicherheiten.
In manchen Fällen sind Förderprogramme sogar mit einer Haftungsfreistellung von bis zu 80 % verknüpft. Dazu gehört beispielsweise der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW.
Daneben ändert sich für den Unternehmer durch eine Haftungsfreistellung nichts. Im Insolvenzfall ist er weiterhin dazu verpflichtet, die gestellten Sicherheiten der Hausbank zu überlassen. Der Erlös wird nun allerdings zwischen Hausbank und Förderinstitut aufgeteilt.
Quellen
- Haftungsfreistellung, Existenzgründungsportal des BMWi, www.existenzgruender.de
- Informationen zum KfW-Unternehmerkredit, www.kfw.de
- Merkblatt zum KfW-Unternehmerkredit | PDF-Download
- Informationen zum ERP-Gründerkredit - StartGeld, www.kfw.de
- Merkblatt zum ERP-Gründerkredit - StartGeld | PDF-Download