Know-how - Hätten Sie es gewusst?
Innovative Start-ups sind der Motor der deutschen Wirtschaft. Sie verleihen ihr Dynamik und sind mitverantwortlich für den nationalen wie internationalen Erfolg deutscher Unternehmen. In der Startphase fehlt es Gründern aber oft an finanziellen Mitteln und Sicherheiten. EU, Bund und Länder helfen.
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Start-ups haben es oft schwer, eine Finanzierung für ihr Unternehmen zu bekommen. |
Bei manchen kommt sie über Nacht, bei anderen ist sie ein jahrelanger Reifeprozess: Die zündende Idee für eine neue Entwicklung oder ein neues, innovatives Produkt. Von der Geschäftsidee bis zum marktreifen Produkt, das von den Verbrauchern erworben bzw. genutzt werden kann, ist es in dem einen wie in dem anderen Fall jedoch ein langer Weg, der nicht nur viel Mut, Zeit, Mühe und Kreativität, sondern auch Geld erfordert.
Ein Problem?! Start-ups und finanzielle Mittel
Gerade junge Start-ups stoßen dann an ihre Grenzen. Knappe Eigenkapital-Ressourcen und fehlende Erfahrungswerte, ob und wie die Neu-Entwicklung am Markt angenommen wird, schüren bei den Finanzinstituten die Angst, diesen Unternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Meist erscheint den Banken das Risiko zu groß, dass die Existenzgründer den aufgenommenen Kredit später nicht tilgen können und sie auf ihrer Forderung sitzen bleiben.
In solchen Fällen sind dann EU, Bund und Länder die richtigen Ansprechpartner. Neben Risiko- und Wagniskapital über u. a. Venture-Debt-Fonds, Beteiligungskapital und Mezzanine-Finanzierungen verhelfen sie Start-ups durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und Subventionen sowie zinsgünstige Förderdarlehen zu den benötigten Geldern.
Von der Idee zur Gründung
Bevor es jedoch an die Gründung des Unternehmens geht, bietet die öffentliche Hand Gründungswilligen bereits in der Vorgründungsphase vielfältige Unterstützung.
So hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Online-Portal für Existenzgründer, die „Gründerplattform“, ins Leben gerufen, auf dem Start-ups hilfreiche Tipps und Tools zur Unternehmensgründung erhalten. Neben einer Ideenschmiede und Best Practice Beispielen erfolgreicher Gründer finden gründungswillige Interessierte hier nützliche Informationen zur Planung und Gründung und unter anderem eine Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsarten.
Weitere Plattformen wie die vom BMWi initiierte Website „existenzgruender.de“ oder das „Startercenter NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls informative Anlaufstellen, um sich einen ersten Überblick über alles Wissenswerte zum Thema Neugründung zu verschaffen.
Durchaus sinnvoll ist ein externer Blick auf das geplante Vorhaben bzw. die geplante Existenzgründung. Finanziell gefördert werden deshalb auch externe Beratungsleistungen.
Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von max. 80 % der förderfähigen Kosten (max. 3.200 Euro) unterstützt etwa das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die Beratung von Jungunternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind.
Bezuschusst werden Start-ups in Beratungsangelegenheit außerdem durch diverse Förderprogramme der jeweiligen Länder. Hier sind ebenfalls Übernahmen in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Kostenlos können daneben Beratungsleistungen der verschiedenen Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern in Anspruch genommen werden.
Es geht los! Wie EU, Bund und Länder Start-ups fördern
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Mit Zuschüssen, Förderdarlehen, Beteiligungen und Bürgschaften helfen EU, Bund und Länder Start-ups beim Markteinstieg und in der Wachstumsphase. |
Sind alle Fragen in Sachen Neugründung geklärt, geht es an die Finanzierung. Hier gilt es nicht nur zu erörtern, wie hoch die Investitionssumme und die Höhe der zu beantragenden Gelder sind, sondern auch, welche Art der Finanzierung für den jeweiligen Unternehmer bzw. das jeweilige Vorhaben die Richtige ist. Denn ob eine Förderung bewilligt wird, hängt letztendlich von vielen verschiedenen Faktoren, wie dem Standort, an dem die Investition oder das Vorhaben durchgeführt werden soll, der Branche, dem Vorhaben an sich und der Unternehmensgröße ab. Zumal gerade im Bereich der Start-up-Förderung das Angebot sehr facettenreich und vielfältig ist.
Zuschüsse
Für Neugründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus können unter gewissen Voraussetzungen bei der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise der sog. „Gründungszuschuss“ oder das „Einstiegsgeld“ beantragt werden.
Besonders attraktiv für Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler, die aus der Universität heraus gründen wollen, ist das „EXIST-Gründerstipendium“ des BMWi, das für die Vorgründungsphase von innovativen technologieorientierten Unternehmen oder solchen, die innovative, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Dienstleistungen anbieten möchten, vorgesehen ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit (max. 1 Jahr) decken soll.
Weitere Prämien und Zuschüsse können Existenzgründer außerdem in den Bundesländern beantragen, in denen sie tätig sein werden.
In Brandenburg fördert die dortige Investitionsbank, die ILG, mit der Förderrichtlinie „Gründung innovativ“ innovative KMU in den ersten 3 Jahren nach ihrer Gründung mit einem Zuschuss in Höhe von max. 75 % der Gesamtausgaben (mind. 25.000 u. max. 100.000 Euro).
Berlin richtet sich mit seinem „GründungsBONUS“ an Gründer und Kleinstunternehmen in der Aufbauphase, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 12 Monate sind. Im ersten Geschäftsjahr übernimmt das Land dann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro.
In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen profitieren außerdem Ärzte und Psychotherapeuten von Zuschüssen, wenn sie in medizinisch unterversorgten, ländlichen Regionen eine Praxis eröffnen wollen, und Bayern unterstützt innovative Unternehmen aus dem Sektor Digitalisierung, deren Gründung nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt, mit dem Förderprogramm „Start?Zuschuss!“.
Förderdarlehen
Daneben bieten Bund und Länder Start-ups eine Vielzahl von zinsgünstigen Förderdarlehen, angelegt an das risikogerechte Zinssystem. Diese Darlehen garantieren nicht nur eine feste Zinsbindung über die gesamte Laufzeit, sondern sind in manchen Fällen mit sog. Haftungsfreistellungen versehen, die das Risiko für die Hausbanken maßgeblich reduzieren. Tilgungsfreie Anlaufjahre erhöhen zudem die Liquidität im Unternehmen, denn in dieser Zeit müssen nur die Zinsen an die Hausbank entrichtet werden.
Die bekannteste Vergabestelle ist wohl die KfW, die sich mit gleich drei Förderprogrammen, dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, dem „ERP-Kapital für Gründung“ und dem „ERP-Gründerkredit Universell“, an Existenzgründer und Start-ups in ganz Deutschland wendet. Dazu greift die KfW auf Mittel aus dem ERP-Sondervermögen zurück, die für die Förderung der deutschen Wirtschaft vorgesehen sind und Hürden für Existenzgründer und junge Unternehmen abbauen sollen.
Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ kann für Investitionen und Betriebsmittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro, davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel, eingesetzt werden. Das Darlehen ist vor allem für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen unter 5 Jahren mit geringerem Finanzierungsbedarf interessant, da kein Eigenkapital erforderlich und es mit einer 80%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank verknüpft ist. Außerdem können bei Bedarf mehrere Finanzierungsanfragen bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro gestellt werden. Bei mehreren Gründern erhöht sich die maximale Fördersumme zudem um jeweils 100.000 Euro pro Gründer.
Muss ein Start-up höhere Aufwendungen tätigen, bietet sich das „ERP-Kapital für Gründung“ für eine Teilfinanzierung von bis zu 50 % (inkl. des Eigenkapitals) des Investitionsbedarfs (max. 500.000 Euro) an. 10 % bis 15 % der Investitionssumme müssen zwar aus eigenen Mitteln erbracht werden, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen unter 3 Jahren profitieren jedoch von einer 100%igen Haftungsfreistellung, 15 Jahren Laufzeit und 7 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Mit dem Förderprogramm „ERP-Gründerkredit Universell“ können Vorhaben bis zu 100 % der förderfähigen Kosten in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro realisiert werden. Das schließt Investitionen wie Betriebsmittel mit ein. Sogar Projekte im Ausland fördert der Gründerkredit und kommt somit nicht nur für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler und KMU jünger als 5 Jahre, sondern auch für Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland in Frage. Junge Unternehmen, die seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sind, erhalten darüber hinaus eine Haftungsfreistellung von 50 %.
Zu den bundesweit gültigen Förderprogrammen kommen viele verschiedene Angebote auf regionaler Ebene hinzu: In Baden-Württemberg gibt es unter anderem die Förderrichtlinie „Startfinanzierung 80“, in Bayern den „Startkredit“, in Berlin das Programm „Berlin Start“, in Brandenburg den „Brandenburg-Kredit Gründung“, in Bremen den „Bremer Gründerkredit“, in Hamburg den „Hamburg-Kredit – Gründung und Nachfolge“, in Hessen den „Innovationskredit Hessen“, in Mecklenburg-Vorpommern das „Mikrodarlehen für Existenzgründer“, in Niedersachen den „Niedersachsen-Gründungskredit“, in Nordrhein-Westfalen das „NRW StartUp-Kapital“, im Saarland das „Startkapital-Programm“, in Sachsen die „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“, in Sachsen-Anhalt das „IB-Gründungsdarlehen“, in Schleswig-Holstein das „IB.SH Starthilfedarlehen“ und in Thüringen das Programm „Thüringen-Dynamik“; um nur eine Auswahl der verschiedenen landesspezifischen Förderdarlehen zu nennen.
Beteiligungen
Daneben stellen Bund und Länder Start-ups und jungen Unternehmen in der Wachstumsphase Eigenkapital in Form von Beteiligungen und Wandeldarlehen zur Verfügung. In der Regel geschieht dies indirekt über Fonds, in die Kapital von Vergabestellen wie der KfW oder auch aus dem ERP-Sondervermögen fließen.
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Beteiligungen sind für Technologie-Start-ups oft eine gute Alternative, um Eigenkapital zu erhalten. |
So unterstützt die erst im Oktober 2018 gestartete KfW Capital, die extra als Beteiligungsgesellschaft der KfW-Bankengruppe gegründet wurde, innovative Technologie-Start-ups über Venture Capital- und Venture Debt-Fonds. Dadurch soll die bestehende Angebotslücke in der Fondslandschaft und besonders auf dem Venture Capital- und Venture Debt-Markt in Deutschland zumindest teilweise geschlossen werden. Vorgesehen ist bis 2020 mit Hilfe des ERP-Sondervermögens durchschnittlich 200 Mio. Euro an Risiko- und Wagniskapital pro Jahr bereitzustellen.
Im Zuge des Programms „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“, das 2015 vom BMWi und der KfW initiiert wurde, fördert die KfW Capital beispielsweise junge deutsche Unternehmen aus der Technologie-Branche, indem sie sich an ausgewählten Wagniskapital-Fonds aus Deutschland und Europa beteiligt. Allein seit 2015, das heißt seit dem Start des Programms, ist auf diese Weise ein Gesamtinvestitionsvolumen von 265 Mio. Euro an 18 Venture Capital-Fonds gegangen.
Finanzielle Mittel leitet die KfW-Capital unter anderem an den „High-Tech-Gründerfonds“ weiter. Der Fonds unterstützt Start-ups aus den Bereichen Software, Medien, Internet, Hardware, Energie, Automation, Life Sciences und Chemie in der Seed-Phase des Unternehmens auf dem Weg bis zum Exit. Dabei geht es vor allem darum, Unternehmen bei der Umsetzung von Produktideen und Dienstleistungen sowie bei der Entwicklung von diesen bis zur Marktreife im klassischen Equity Modell oder in Form eines Wandeldarlehens mit bis zu 3 Mio. Euro zu helfen. Dank seines großen internationalen Investoren-Netzwerks und zahlreichen Kontakten zu Investment Managern steht der „High-Tech-Gründerfonds“ den Start-ups und Jungunternehmen außerdem in strategischen Unternehmensfragen als verlässlicher Partner zur Seite.
„Coparion“ ist der große Co-Investitionsfonds des BMWi und der KfW-Capital, der ebenfalls auf junge Technologieunternehmen aller Branchen mit Innovationscharakter und Sitz in Deutschland setzt. Vorausgesetzt das Start-up konnte bereits erste Erfolge verzeichnen und auch andere private Investoren beteiligen sich zu gleichen Teilen und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen an dem Projekt, investiert der Fonds bis zu 10 Mio. Euro in mehreren Finanzierungsrunden von je 0,5 bis 3 Mio. Euro in die fraglichen Unternehmen. „Coparion“ bietet ihnen zudem einen Mehrwert, indem es sie über das finanzielle hinaus etwa beim Networking, der Personalsuche und in allen Fragen rund ums Gründen unterstützt.
Auch auf regionaler Ebene bieten die Länder vergleichbare Förderprodukte: In Bayern stellt die Bayern Kapital als Tochtergesellschaft der LfA Förderbank Bayern seit 1995 innovativen technologieorientierten Unternehmen Venture Capital zur Verfügung und hat seither 265 Unternehmen mit über 290 Mio. Euro Beteiligungskapital ausgestattet.
In Nordrhein-Westfalen stellt die NRW.BANK als Co-Investor innovativen Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Biotechnologie, der Cleantech, der Medizintechnik und der Mikrosystemtechnik mit dem Programm „NRW.BANK.Venture Fonds“ Eigenkapital in Form einer direkten Minderheitsbeteiligung zur Verfügung. Das „NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft“ richtet sich daneben an Start-ups der digitalen Wirtschaft. Durch Beteiligungen und Wandeldarlehen stärkt die NRW.Bank die Eigenkapital-Basis der Unternehmen, sofern ein Business Angel das Vorhaben positiv bewertet und sich selbst an dem Unternehmen mit Kapital in Form eines Wandeldarlehens oder einer Beteiligung in Höhe von mindestens 15.000 Euro an dem Start-up beteiligt.
Bürgschaften
Zusätzlich ersetzen öffentliche Bürgschaften fehlende Sicherheiten und steigern die Aussichten auf einen positiven Bewilligungsbescheid von Bankenseite.
Jedes Bundesland besitzt dazu eigene sog. Bürgschaftsbanken, die von den Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes, darunter fallen die verschiedenen Kammern, diverse Verbände, Banken und Sparkassen, ins Leben gerufen wurden und steuerrechtlich der Form der Gesellschaft angehören.
Bürgschaftsbanken, wie die Bürgschaftsbank NRW, stehen dabei für eine Bürgschaft ohne Bank. Das heißt, es bedarf keinem Weg über die Hausbank, sondern der Existenzgründer oder Unternehmer kann sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden, wenn er eine Bürgschaft für sein Projekt beantragen möchte.
Die Bürgschaftsbanken sind somit eine hervorragende Alternative für Start-ups und Unternehmen, denen es an Sicherheiten mangelt und die daher unter normalen Umständen keine Finanzierung erhalten würden; vorausgesetzt der Antragssteller ist fachlich qualifiziert und bringt eine entsprechende persönliche Eignung mit.
Mit den verschiedenen öffentlichen Fördermöglichkeiten für Existenzgründer, Start-ups und junge Unternehmen tragen EU, Bund und Länder somit maßgeblich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland bei, ohne jedoch den Wettbewerb zu verzerren.
Unter Berücksichtigung der De-Minimis-Regel und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung lassen sich verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme dabei sogar miteinander kombinieren. Denn am Ende ist es der Mix, der eine nachhaltige Finanzierung ausmacht.
Quellen
- Online-Portal „Gründerplattform“, gruenderplattform.de
- Online-Portal „Existenzgründer“, existenzgruender.de
- Online-Portal „Startercenter NRW“, startercenter.nrw
- Informationen des BAFA zum Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“; bafa.de
- Vor der Gründung: Förderung von Existenzgründungsberatung, existenzgruender.de
- Informationen zum Gründungszuschuss, existenzgruender.de
- Informationen zum Einstiegsgeld, existenzgruender.de
- Informationen zum EXIST-Gründerstipendium, exist.de
- Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg zum Förderprogramm "ILB Gründung innovativ", ilb.de
- Informationen zum Berliner "GründungsBONUS", gruendungsbonus.de
- Informationen zum Förderprogramm "Landärzte" des Landes Baden-Württemberg | PDF-Download
- Informationen des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum, lgl.bayern.de
- Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Hausärzteprogramm, mags.nrw
- Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung, hausarzt.rlp.de
- Informationen der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen zur Förderung von Niederlassungen von Ärzten im ländlichen Raum, savth.de
- Informationen des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum Förderprogramm "Start?Zuschuss!", gruenderland.bayern
- Informationen der KfW zum Förderprogramm „ERP-Gründerkredit – Startgeld“, kfw.de
- Informationen der KfW zum Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“, kfw.de
- Informationen der KfW zum Förderprogramm „ERP-Gründerkredit Universell“, kfw.de
- Informationen der KfW zu Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung der Vergabestelle, kfw.de
- Website der KfW Capital, kfw-capital.de
- Website des "High-Tech Gründerfonds", high-tech-gruenderfonds.de
- Website des Investitionsfonds "Coparion", coparion.vc
- Website der Bayern Kapital, bayernkapital.de
- Informationen der NRW.BANK zum Förderprogramm "NRW.BANK.Venture Fonds", nrwbank.de
- Informationen der NRW.BANK zum Förderprogramm "NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft", nrwbank.de