Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt
Ohne den Einsatz sogenannter Betriebsmittel ist kein Unternehmen überlebensfähig. In der Förderwelt wird der Begriff an sich jedoch deutlich anders definiert als in der Betriebswirtschaft.
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In der Betriebswirtschaftslehre werden Betriebsmittel anders definiert als in der Förderwelt, ohne sie können Unternehmen aber keinesfalls existieren. |
‚Betriebsmittel‘ in der Betriebswirtschaft
Im klassischen Sinn werden Betriebsmittel als elementare Produktionsfaktoren verstanden, die langfristig zum Einsatz kommen und für den Herstellungsprozess erforderlich sind. Meist sind sie jedoch nicht direkt, sondern vielmehr indirekt an diesen Abläufen beteiligt. Daher werden unter dem Begriff Betriebsmittel vor allem technische Anlagen, Einrichtungen oder Werkzeuge zusammengefasst. Aber auch ohne eine geeignete Immobilie, entsprechende Büroräumlichkeiten oder bestimmte Rechte wäre eine Produktion nicht denkbar.
Deshalb unterscheidet die Betriebswirtschaft zwischen zwei Arten von Betriebsmitteln: den materiellen und den immateriellen.
Zu den materiellen Betriebsmitteln gehören Grundstücke und Gebäude (Betriebsgelände, Fabrik- und Bürogebäude, Lagerhallen), Maschinen (Bohr-, Fräs-, Drehmaschinen) und maschinelle Anlagen, der Fuhrpark (Gabelstapler, Transporter, andere Firmenfahrzeuge), Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Büromöbel (Schreibtisch und -stuhl, Aktenschrank), Lager- und Werkshalleneinrichtungen (Hochregale, Schränke, Werkbänke), Werkzeuge (Hammer, Zange, Feile, Säge) sowie das jeweilige Zubehör dieser Faktoren.
Zu den immateriellen Betriebsmitteln zählen per Definition Patente, Lizenzen, Schutzrechte, aber auch Informationen und Wissen.
‚Betriebsmittel‘ in der Förderwelt
Im Fachjargon der Förderwelt hingegen wird der Begriff Betriebsmittel anders gefasst. Denn gemäß KfW-Definition fallen unter Betriebsmittel alle Aufwendungen, die für den laufenden Betrieb des Unternehmens nötig sind.
Damit sind in erster Linie alle laufenden Kosten gemeint, die in einem Unternehmen anfallen. Das betrifft somit Ausgaben für Löhne und Gehälter sowie Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume. Aber auch Kosten für Marketing und Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter (Seminare, Workshops), den Wareneinsatz und Verbrauchsmaterial wie Druckerpatronen und -papier, Anmeldungen und Genehmigung oder Beratungsleistungen sowie Liquiditätsreserven sind hierunter gefasst.
Alle anderen, im herkömmlichen Sinn als Betriebsmittel klassifizierten Gegenstände, die für die Ausführung der Produktion wichtig sind, werden in der Förderlandschaft als Investitionen erachtet. Sei es die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Computer. Zudem gelten alle immateriellen Werte, d. h. Lizenzen, Patente, Software etc., als Investitionen und nicht als Betriebsmittel, sofern sie steuerlich aktiviert werden.
Konsequenzen für den Unternehmer
Für den Unternehmer sind diese Definitionsunterschiede bei der Beantragung öffentlicher Mittel somit von enormer Bedeutung.
In der Regel ist ihm gar nicht bewusst, dass auch Personalkosten, Mietausgaben, Qualifizierungsmaßnahmen usw. aus öffentlicher Hand finanziert und/oder bezuschusst bzw. subventioniert werden können, diese in der Förderlandschaft jedoch lediglich in dem Begriff ‚Betriebsmittel‘ verschmelzen.
Neben der Finanzierung von Maschinenparks bieten EU, Bund und Länder aber auch zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Betriebsmittelfinanzierung, wie beispielsweise zur Auftragsvorfinanzierung, an. Sie müssen von den Unternehmern lediglich abgerufen werden.