Förderlandschaft - Die wichtigsten Vergabestellen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle markiert eine Schnittstelle zwischen Politik und Gesellschaft. Über eine leistungsstarke Förderarchitektur sendet die Bundesbehörde dazu wichtige Impulse in die Wirtschaft.
Quelle: © BAFA/Michael Rostek |
Gebäude des BAFA in Eschborn |
Geschichte und Aufgabe des BAFA
Genaugenommen lässt sich die Institutionengeschichte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis in die frühe Nachkriegszeit zurückverfolgen. In seiner jetzigen Form existiert das in Eschborn am Main ansässige Bundesamt aber gerade einmal seit 16 Jahren. Seinerzeit trieb die rot-grüne Bundesregierung ein Modernisierungsprogramm für die staatliche Verwaltung voran und führte die zwischenzeitlich getrennten Bundesämter für Wirtschaft und Ausfuhr wieder in einer behördlichen Einheit zusammen. Unter der Leitung des seit 2017 amtierenden Präsidenten Andreas Obersteller sind heute etwa 850 Bedienstete für das BAFA tätig.
Das BAFA liegt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und verrichtet als Bundesbehörde administrative Aufgaben in den Gebieten Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht. Hierzu zählen vor allem die Ausfuhrkontrolle, in der das BAFA als Genehmigungsbehörde agiert, und außenwirtschaftliche Aufgaben, wie etwa die nationale Durchführung der Einfuhrregeln, die im Rahmen einer gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union vereinbart wurden.
Partner für den Mittelstand mit ausgeprägter Förderarchitektur
Neben diesen Kerntätigkeiten hält das BAFA auch einen Strauß an Programmen zur Förderung der Wirtschaft bereit. Als Bundesamt wirkt das BAFA als Schnittstelle zwischen Politik und Gesellschaft. Über seine 35 Förderprogramme sendet das BAFA starke Impulse, die angestoßenen Regierungsprojekten, wie etwa der Energiewende, zur flächendeckenden Umsetzung verhelfen sollen.
Das System von Anreizen und Benefits richtet sich entsprechend an eine Vielzahl unterschiedlicher Zielgruppen, wie Kommunen, Privatpersonen, Netzwerkmanager oder Energieberater. Die mit Maßnahmen am stärksten bedachte Gruppe stellen aber die Unternehmen – nicht umsonst versteht sich das BAFA als Ansprechpartner für Wirtschaft und Mittelstand. Dies spiegelt sich auch im Förderkatalog des Bundesamtes, der die Großbereiche „Energie“ und „Wirtschaftsförderung“ abdeckt.
Förderbereich Energie
Größere Bekanntheit erlangte die bis heute politisch umstrittene und von der Europäischen Union kritisierte „besondere Ausgleichsregelung“, die energieintensive Industrien von der Zahlung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) zur Subventionierung der Ökostromproduzenten befreit.
Die weiteren ökologischen Anreizsysteme des Förderbereichs „Energie“ positionieren sich aber eindeutig: Hier profitieren Unternehmen von Subventionen für ökologische Modernisierungsmaßnahmen, die die Energienutzung im Betrieb optimieren und daher langfristig entsprechende Kosten senken.
Das BAFA fördert in seinem Marktanzreizprogramm zentral Heizsysteme, die auf erneuerbare Energien abstellen. Je nach Anlage und energiespezifischen Leistungen werden Errichtung und Ausbau von Solarkollektorenanlagen einmalig mit einem Festbetrag bis maximal 20.000 Euro unterstützt. Die Aufstellung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse fördert das BAFA mit bis zu 8.000 Euro und effiziente Wärmepumpen bis höchstens 15.000 Euro. Ein Aufschlag von 20 % auf den bereits bewilligten Zuschuss ist möglich, sofern das Unternehmen eine ineffiziente Heizung ersetzt oder modernisiert hatte und forthin gewisse energieeffiziente Maßnahmen umsetzt. Im Falle umfassender Sanierungsmaßnahmen lassen die Förderinstrumente des BAFA sogar eine Kombination der Mittel mit entsprechenden Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu.
Ein anderes Förderprogramm zielt auf die Optimierung von bestehenden Heizsystemen ab. Hier fördert das BAFA den Ersatz von Umwalzpumpen für Heizungen und Zirkulationspumpen für Warmwasser durch hocheffiziente Pumpen mit der Übernahme von 30 % der Nettoinvestitionskosten. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Pumpe beim BAFA gelistet ist und das Vorhaben von einem Fachhandwerker durchgeführt wird. Der Investitionszuschuss wird auch für den hydraulischen Abgleich an bestehenden Heizsystemen sowie für technische Lösungen zur Regelung des Stromvolumens gewährt, die den bisherigen Energieverbrauch um 10 beziehungsweise 20 % reduzieren. Das Förderprogramm ermöglicht sogar die Kombination mehrerer Optimierungsmaßnahmen, gewährt jede Leistung pro Heizung aber nur einmal.
Weitere Förderprogramme im Bereich Energie bezuschussen die Einführung von zertifizierten Energiemanagementsystemen oder den Erwerb von entsprechenden Mess- oder Zählertechnologien. Emissionsminderungsmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen sind ebenso förderfähig wie die Investition in vielfältige, hocheffiziente Querschnittstechnologien, zu denen etwa elektrische Motoren oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung zählen.
Spezifische Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liegen dagegen in Zuschüssen für Beratungen durch Energiespar-Contracting und Investitionen in Mini-Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen bis 20 kWel.
Förderbereich Wirtschaft
Auch die Wirtschaftsförderung des BAFA ist über die Subventionierung von Elektrofahrzeugen oder die Unterstützung der Betriebsintegration von geflüchteten Menschen durch „Willkommenslotsen“ oder das „Netzwerk Unternehmen integrieren“ bundesweit bekannt.
Allerdings konzentriert sich dieser zweite Förderpunkt vor allem auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, auch und gerade durch eine stärkere internationale Positionierung. Neben spezifischen Förderprogrammen, etwa zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Schiffsbau, realisiert das BAFA dieses Anliegen über Maßnahmen, die KMU bei der Markterschließung, bei der Personalsuche und bei der Weiterbildung unterstützen.
Das Schwergewicht der Fördermaßnahmen liegt auf deutschen KMU und Jungunternehmen. Allerdings unterstützt das BAFA auch Unternehmen in Schwierigkeiten, etwa durch die Bezuschussung von Beratungen, die den Antragstellern Wege zur Wiederherstellung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit aufzeigen. Der Fördersatz ist mit 90 % und einem Maximalzuschuss von 2.700 Euro entsprechend zielführend konzipiert.
Die internationale Vernetzung des BAFA bildet sich innerhalb der Förderarchitektur schwerpunktmäßig ab: Mit Maßnahmen zur Markterschließung unterstützt das BAFA verschiedene Branchen und innovative Unternehmen in ihrem außenwirtschaftlichen Engagement.
Hier können kleine, innovative Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind, mit der Übernahme von 60 bis 50 % der Kosten für Standmiete und Standaufbau auf internationalen Leitmessen in Deutschland gefördert werden. Suchen Entscheider hingegen ihre Marktchancen und Exportmöglichkeiten zu verbessern, ermöglicht das BAFA den Interessenten die Teilnahme an ausgesuchten internationalen Fachmessen. Geförderte Unternehmen präsentieren sich dort unter der Dachmarke „Made in Germany“ auf Gemeinschaftsständen, die das BAFA in Kooperation mit dem BMWi sowie dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. organisiert.
Eine gezielte Erschließung neuer Absatzmärkte im Ausland bedarf allerdings einer umfassenden Erkundung, profunden Analysen und der notwendigen Kontakte vor Ort. Dazu bietet das BAFA deutschen KMU, Selbständigen, Gewerbetreibenden oder wirtschaftsnahen Dienstleistern ein aus mehreren Modulen bestehendes Maßnahmenpaket.
Hier sorgen Informationsveranstaltungen, Markterkundungen sowie Geschäftsanbahnungs-, Einkaufs- oder Informationsreisen für einen umfassenden Wissenstransfer: Unternehmer erhalten durch deutsche und lokale Experten Informationen aus erster Hand, profitieren von konkreten Beratungen zu Exportstrategien und deren Risiken und nehmen auf 4- bis 5-tägigen Geschäftsanbahnungsreisen einvernehmlich vereinbarte Termine mit potenziellen Kooperationspartnern wahr.
Diese indirekten Zuwendungen ersparen den Teilnehmern zeit- und kostenintensive Ermittlungen. Zusätzlich übernimmt das BMWi anfallende Kosten für die Organisation von Leistungspräsentationen oder Schulungen in dem jeweiligen Zielland.
Herzstück der Wirtschaftsförderung: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Das vom Bund mit umfangreichen Mitteln ausgestattete Programm „INVEST — Zuschuss für Wagniskapital“ hat das Potenzial, sich als Herzstück der Wirtschaftsförderung zu etablieren. Mit diesem Hebel versucht das BAFA die Innovationskraft junger Unternehmen durch eine Anreizstruktur für den Investitionssektor abzusichern.
Daher bedeutet INVEST für Investoren und junge Start-up-Unternehmen eine Win-Win-Situation. Auf Investorenseite verringert das Programm die Risiken der Kapitalbereitstellung bei gleichzeitiger Erhöhung der Gewinnaussichten. Damit erwirkt das Förderinstrument günstige Bedingungen für eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung in der Markteintritts- und Wachstumsphase.
Private Investoren oder Business-Angel-Unternehmen erhalten einen Zuschuss auf ihre Investitionen von 20 %, höchstens jedoch 100.000 Euro. Bei einer Investitionszeit von mindestens 3 und maximal 10 Jahren erhält allein der private Investor einen 25%igen Exit-Zuschuss auf den ausgezahlten Gewinn. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro. Der Exit-Zuschuss ist dabei auf allenfalls 80 % des ursprünglichen Investitionsbetrags begrenzt. Zudem dürfen der Erwerbs- und der Exit-Zuschuss zusammen die ursprüngliche Investitionssumme nicht überschreiten.
Start-up-Unternehmen können dagegen mit der amtlichen Feststellung ihrer prinzipiellen Förderfähigkeit die Suche nach passenden Investoren erheblich dynamisieren. Dazu können sich die Unternehmen mit einem entsprechenden Logo bewerben und auf der INVEST-Internetseite des BMWi listen lassen.
Die Förderfähigkeit der Unternehmensfinanzierung ist zudem nicht auf einen einzigen Investor begrenzt. Pro Unternehmen gewährt INVEST jährlich Zuschüsse auf Anteilsausgaben bis zu 3 Mio. Euro. Über verschiedene Investoren hinweg können Beteiligungen an diesem Unternehmen also mit maximal 600.000 Euro bezuschusst werden.
Bis Ende 2016 schüttete das BMWi beziehungsweise das BAFA im Rahmen von INVEST insgesamt Mittel in der Höhe von 42,1 Mio. Euro aus. Für 2017 stellt der Bund dem starken Förderinstrument einen Etat von 46 Mio. Euro bereit, mit dem seit diesem Jahr auch Wandeldarlehen sowie Anschlussfinanzierungen von INVEST-Erstfinanzierungen bezuschusst werden.
Quellen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Förderkompass | PDF-Download
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Bericht 2016/17 | PDF-Download