UPDATE - Förderprogramme

Die COVID-19-Pandemie hat zahlreiche Unternehmen in eine tiefe Krise gestürzt. Selbst viele bis dato sehr gut aufgestellte KMU und Großunternehmen benötigen nun finanzielle Unterstützung, um ihr Überleben zu sichern. Der KfW-Schnellkredit bietet hierzu eine Haftungsfreistellung von 100 % und ist nun auch für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer zugänglich.

Umgekipptes Glas mit Kleingeld.
© Bumann, stock.adobe.com
Der KfW-Schnellkredit hilft Unternehmen in der Not.

Seit März dieses Jahres stellt die COVID-19-Pandemie die nationale wie internationale Wirtschaft auf eine harte Probe und vor große Herausforderungen. Zahlreiche Branchen waren oder sind von (Teil-) Schließungen, massiven Auftragsrückgängen und gravierenden Umsatzeinbrüchen betroffen und können die fehlenden Einnahmen kaum aus eigenen Mitteln kompensieren.

Wirtschaftsexperten rechnen mit einer unüberschaubaren Anzahl von Unternehmenspleiten, wenn die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die zahlungsunfähig geworden sind, wieder in Kraft tritt.

EU, Bund und Länder haben daher bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie ein umfangreiches Maßnahmenprogramm aufgelegt, um dieses gewerbliche Massensterben zu verhindern. Neben der Erhöhung und dem leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld oder der Senkung der Mehrwertsteuer gehören hierzu auch diverse Finanzhilfen, wie die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfe oder der KfW-Unternehmerkredit (Sonderprogramm 2020).

Für akute Liquiditätsengpässe wurde zudem der KfW-Schnellkredit entwickelt. Dieser ermöglicht ein schnelles Antragsverfahren nach dem Hausbankprinzip und ist daher ein geeignetes Finanzierungsinstrument, wenn die Notwendigkeit zur kurzfristigen Mittelbereitstellung besteht.

Im Rahmen des November-Lockdowns wurde das Programm, das bis dato nur für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl ab 10 Vollzeitäquivalenten vorgesehen war, außerdem nochmals angepasst. Es kann nun auch von Kleinst- und Kleinunternehmen, die weniger als 10 Vollzeitäquivalente beschäftigen, beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen sämtlicher Branchen (außer Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte, Angehörige des Fischereigewerbes und des Aquakultursektors), die ihren Sitz in Deutschland haben und hierzulande unternehmerische Vorhaben umsetzen möchten. Auslandsinvestitionen lassen sich nicht über den KfW-Schnellkredit darstellen.

Grundvoraussetzung ist, dass die Unternehmen mindestens seit Januar letzten Jahres am Markt aktiv sind und für den Zeitraum 2017 bis 2019 in Summe bzw. im Jahr 2019 einen Gewinn vorweisen können.

Seit Beginn des November-Lockdowns spielt die Zahl der Beschäftigten keine Rolle mehr bei der Antragstellung. Das Förderdarlehen kann nun auch von Kleinst- und Kleinunternehmen mit unter 10 Beschäftigten beantragt werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind jedoch Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden oder während der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden an ihre Aktionäre bzw. Anteilseigner ausschütten.

Was wird gefördert?

Im Fokus des KfW-Schnellkredits steht die Befähigung von Unternehmen, die bedingt durch die COVID-19-Krise vorübergehend in Finanznöte geraten sind, ihren Geschäftsbetrieb weiter fortzusetzen und auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.

Daher lassen sich mit dem Förderdarlehen neben klassischen Investitionen beispielsweise Maschinen und Geschäftsausstattung auch Betriebsmittel- oder Warenlagerfinanzierungen realisieren, ohne die ein Unternehmen nicht überlebensfähig wäre. Denn: Können laufende Kosten wie Gehälter, Miete o. ä. mittel- und langfristig nicht bedient werden, geht dies früher oder später unweigerlich mit dem Scheitern des Unternehmens einher.

Umschuldungen oder Ablösungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen oder Prolongationen, Unternehmensbeteiligungen sowie In-Sich-Geschäfte sind hingegen nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Die Beantragung des KfW-Schnellkredits erfolgt nach dem Hausbankenprinzip über die vor Ort ansässige SparkasseVolks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank. Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen ist das Antragsverfahren allerdings recht einfach gehalten und es werden nur wenige Unterlagen benötigt. 

Denn der Schnellkredit zeichnet sich durch einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Corona-Maßnahmen aus: Er ist mit einer 100%igen Haftungsfreistellung verknüpft und macht die Notwendigkeit einer Risikoprüfung und die Stellung von Sicherheiten obsolet. Zugleich reduziert die Haftungsfreistellung das Kreditausfallrisiko für die Hausbank auf null und sie ist eher geneigt, einer Finanzierung zuzustimmen, selbst wenn das Risiko, dass der Kreditnehmer irgendwann nicht mehr in Lage ist, das Förderdarlehen zurückzuzahlen, hausintern als hoch eingestuft wird.

Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit und zum Insolvenzfall auf Seiten des Kreditnehmers trägt die KfW das Risiko alleine. In einem solchen Fall haftet jedoch auch der Kreditnehmer persönlich zu 100 % und muss einen Weg finden, das erhaltene Darlehen wenigstens teilweise zurückzuzahlen.

Dementsprechend ist der KfW-Schnellkredit etwas teurer als andere Förderprogramme. Während der KfW-Unternehmerkredit (Sonderprogramm 2020) für KMU zwar nur eine 90%ige Haftungsfreistellung, aber einen Zinssatz von 1,00 % in der Preisklasse A-F nach dem risikogerechten Zinssystem aufweist, ist der Zinssatz beim KfW-Schnellkredit deutlich höher angesetzt und liegt aktuell, d. h. gültig ab 01.10.2020, bei 3,00 % (nominal: 3,03 %).

Die Höhe des maximalen Darlehensbetrages orientiert sich dabei an der Mitarbeiterzahl des antragstellenden Unternehmens. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können maximal 300.000 Euro erhalten,  Unternehmen mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Mitarbeiter maximal 500.000 Euro und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern maximal 800.000 Euro, wobei der genehmigte Kreditbetrag nach Zusage durch die KfW innerhalb eines Monats in voller Höhe abzurufen ist.

Handelt es sich bei dem Antragsteller allerdings um ein verbundenes Unternehmen bezieht sich die Förderhöchstgrenze von max. 300.000 Euro bzw. max. 500.000 Euro bzw. max. 800.000 Euro auf die gesamte Unternehmensgruppe. Pro Unternehmensgruppe können zudem höchstens 25 % des gesamten Jahresumsatzes 2019 finanziert werden.

Kumulierungsgrenzen und Kombination mit anderen Förderprogrammen

Bei der Antragstellung müssen darüber hinaus zwingend die Kumulierungsgrenzen mit Corona-Zuschussprogrammen von Bund und Ländern berücksichtigt werden. Eine Kombination ist nur möglich, sofern die Gesamtförderung pro Unternehmensgruppe die Grenze von 800.000 Euro nicht überschreitet.

Erweist sich die beantragte Darlehenssumme unterhalb der oben genannten Grenzen allerdings als zu niedrig, kann der Kreditnehmer noch einen weiteren Antrag auf Förderung durch den KfW-Schnellkredit stellen. Der Antrag ist ebenfalls bei der vormals gewählten Hausbank einzureichen. Mehr als zwei Anträge im Rahmen des KfW-Schnellkredits sind jedoch nicht möglich.

Ebenfalls nicht möglich ist die Beantragung weiterer KfW-Darlehen bis zum Auslaufen des KfW-Schnellkredits am 31.12.2020 sowie der Wechsel vom KfW-Unternehmerkredit (Sonderprogramm 2020) oder dem ERP-Gründerkredit Universell (Sonderprogramm 2020) zum KfW-Schnellkredit.

Auch eine Kumulierung mit Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder mit den COVID-19-optimierten Programmen der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen.

Wie wird zurückgezahlt?

Der KfW-Schnellkredit ist mit einer Laufzeit von 10 Jahren verknüpft. Kreditnehmer profitieren zudem von einer zweijährigen Tilgungsfreiheit und einer Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Das gewährt den Unternehmen ein hohes Maß an Planungssicherheit.

Außerdem zahlen sie in den tilgungsfreien Jahren nur die Zinsen. Dies schont maßgeblich die Liquidität und bietet mehr finanziellen Spielraum. Die Tilgung erfolgt erst ab dem 25. Monat in gleich hohen vierteljährlichen Raten.

Auch eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten noch ausstehenden Kreditbetrages ist möglich. Besonders positiv: Eine vorzeitige Rückzahlung verursacht keine Extrakosten, da die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.


Quellen

Interviews

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