Förderlandschaft - Förderprogramme
Die Anpassung des Förderprodukts auf die COVID-19-Krise bietet Sicherheiten für Unternehmen und Finanzierungspartner: Haftungsfreistellungen von 80 oder 90 %, bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, bis zu 10 Jahre Laufzeit sowie extra vergünstigte Zinssätze in allen Preisklassen für KMU und Großunternehmen.
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Die KfW stellt Rettungsbeihilfen für die notwendige Liquidität in der Krise zur Verfügung. |
Der Unternehmerkredit als Schutzschild in der Corona-Krise
Aufgrund der Corona-Krise und durch die darauffolgenden Maßnahmen zur Einschränkung der sozialen Kontakte ist das Geschäft vieler Unternehmen in Deutschland eingebrochen – nicht wenige mussten den Betrieb sogar vollständig einstellen. Die Folgen sind Liquiditätsengpässe, die lange geplante Investitionen verhindern und in den meisten Fällen sogar die gesamte wirtschaftliche Existenz bedrohen.
In dem Maßnahmenpaket vom 23.03.2020 zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus verspricht die Bundesregierung nicht weniger als „neue[] und im Volumen unbegrenzte[] Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung“. Dazu wurden der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die notwendigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt. Möglich wurde dies durch Erweiterungen und Lockerungen bei der Auslegung des Beihilferechts durch die Europäische Kommission seit März 2020 („Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“).
Ein Instrument, das diese Volumina in Umlauf bringen soll, ist der KfW-Unternehmerkredit, der von Haus aus mit einem breiten Leistungsspektrum ausgestattet ist. Förderfähig sind grundsätzlich alle Vorhaben im Inland, die Existenz und Fortbestand eines Unternehmens sichern. Dieser Aspekt wurde seit dem 23.03.2020 unter dem Zusatz „KfW-Sonderprogramm 2020“ explizit auf die Corona-Krise angepasst.
Wer wird gefördert?
Das Förderdarlehen steht nun auch Unternehmen zur Verfügung, die durch den COVID-19-Ausbruch in vorübergehende Schwierigkeiten geraten sind, für die Zeit zuvor aber geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen können.
Entsprechend dürfen Antragsteller nicht zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten gewesen sein, nicht in ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen bei einer Hausbank/Konsortialbank getreten sein sowie keine Stundung vereinbart oder Kreditverträge gebrochen haben.
Generell antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler, wenn sie mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind. Der Unternehmenssitz kann in Deutschland, aber auch im Ausland liegen, wenn der Antrag für eine Tochtergesellschaft in Deutschland gestellt wird. Neu ist vor allem, dass nun große Unternehmen frei von jeder Umsatzbeschränkung gefördert werden können. Für KMU gelten nochmals vergünstigte Konditionen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind nach wie vor Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager oder der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen inklusive Übernahmen.
Neben den bekannten Förderausschlüssen ist nun explizit festgehalten, dass anderweitige Kredite über das Programm nicht umgeschuldet werden können. Außer es handelt sich um Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit.
Eine zusätzliche Bedingung für die Förderung ist, dass die begünstigten Unternehmen während der Laufzeit keine Gewinn- und Dividendenausschüttungen vornehmen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben) sowie maßgebliche Private Equity Investoren keine Entnahmen aus dem Unternehmen tätigen.
Wie wird gefördert?
Bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe werden durch das Sonderprogramm gewährt. Die deutlich erhöhte Zuwendung ist dabei gedeckelt auf maximal
• 25 % des Jahresumsatzes 2019
oder
• 200 % der Lohnkosten 2019
oder
• 100 % des aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen
oder
• 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme einer Unternehmensgruppe bei Krediten oberhalb von 25 Mio. Euro.
Kosten für Investitionen und Betriebsmittel sind bis zu 100 % abbildbar. Die Laufzeit und Zinsbindung des Förderdarlehens sind auf die Vorhaben und Fördervolumina angepasst.
• Für Investitionen mit einem Kreditbetrag bis zu 800.000 Euro beträgt die Laufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Übersteigt der Kreditbetrag die 800.000 Euro ist dagegen noch eine Laufzeit bis zu 6 Jahren möglich.
• Für Übernahmen und tätige Beteiligungen gelten diese Konditionen ebenso wie
• für Betriebsmittelkredite und Warenlager. Optional kann hier auch ein Kredit gewährt werden, der erst am Ende einer höchstens zweijährigen Laufzeit in einer Summe getilgt werden muss.
Neben der starken Zinsverbilligung durch das risikogerechte Zinssystem (der Zinssatz bei KMU mit sehr guter bis befriedigender Bonität beträgt 1,00 %, bei KMU mit ausreichender oder schlechter Bonität 1,03 % bis max. 1,46 %) sind vor allem nochmals verbesserte Haftungsfreistellungen hervorzuheben. Gestärkt durch das staatliche Garantiepolster übernimmt die KfW bei KMU ganze 90 % der Haftung eines Kredits und noch 80 % bei Großunternehmen. Damit wird das Ausfallrisiko der Hausbanken gesenkt und die Chancen auf eine Finanzierung für die Unternehmen deutlich erhöht.
Antrag und Kombination
Da der Unternehmerkredit im Hausbankverfahren beantragt wird, muss mit diesen Finanzierungspartnern im Vorfeld geklärt werden, ob sie bereit sind, das noch verbliebene Restrisiko zu tragen. Dazu lässt sich das Programm prinzipiell auch mit anderen öffentlichen Mitteln, wie Zuschüssen und Förderdarlehen, kombinieren.
Das gilt sogar für zusätzliche Beihilfen, wenn der Unternehmerkredit mit einer Laufzeit von mehr als 6 Jahren beantragt wird. Aufgrund der Änderungen der EU ist der Unternehmerkredit dann mit weiteren Kleinbeihilfen und Bürgschaften kombinierbar. Zusammengenommen dürfen die Zuwendungen aber 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe nicht überschreiten. Für alle anderen Kredite gelten folgende Kommulierungs-Obergrenzen: 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder die doppelten Lohnkosten des Unternehmens oder der aktuelle Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU oder für 12 Monate bei großen Unternehmen.
Eine Kombination von Unternehmerkredit mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Programmen oder dem KfW-Schnellkredit, der Unternehmen ab 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente inkl. Inhaber) mit einer 100 %igen Absicherung durch die KfW zur Verfügung steht, ist allerdings ausgeschlossen. Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit sind, wie oben erwähnt, jedoch möglich.
Um den bürokratischen Aufwand geringzuhalten, verzichtet die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro auf eine eigene Risikoprüfung. Bei Kreditbeträgen über 3 bis einschließlich 10 Mio. Euro führt die Förderbank eine vereinfachte Risikoprüfung durch, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Quellen
- Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus | PDF-Download
- KfW-Unternehmerkredit
- Merkblatt KfW-Unternehmerkredit | PDF-Download
- Ergänzungen zur Corona-Hilfe | PDF-Download
- Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen, um Auswirkungen der Coronakrise abzufedern
- Mitteilung der Kommission: Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 | PDF