Förderlandschaft - Förderprogramme

Vollfinanzierungen bis 25 Mio. Euro, auch für Vorhaben im Ausland und Haftungsfreistellungen bis 50 % – all das bietet der „ERP-Gründerkredit – Universell“ Gründern, jungen Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Eine rote agile Figur entkommt einer umkippenden Dominoreihe aus grauen Figuren.
©peterschreiber.media, Fotolia.com
Start-ups müssen nicht an millionenschweren Vorhaben scheitern.

Der „ERP-Gründerkredit – Universell“ und die Start-up-Förderung der KfW

Der „ERP-Gründerkredit – Universell“ vervollständigt die Förderprogramm-Reihe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit ihr unterstützt die deutsche Förderbank Gründungen und Start-ups entlang unterschiedlicher Finanzierungsbedürfnisse.

Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ bedient den niedrigen Vollfinanzierungsbedarf von kleinen Unternehmen, die nicht zwingend Eigenkapital miteinbringen. Gehobene Investitionen können dagegen über das „ERP-Kapital für Gründung“ bis zu 50 % über maximal 500.000 Euro mitfinanziert werden.

Das Förderdarlehen des „ERP-Gründerkredits – Universell“ deckt dagegen alle Volumina ab, die darüber hinaus gehen – sogar in Vollfinanzierung. Anwendungsfelder sind beispielsweise die Gründung einer Kfz-Werkstatt mit entsprechenden Investitionen in Gewerbeflächen, Umbau, Maschinen und Einrichtungen, die Erweiterung eines Beauty-Salons, die Erneuerung eines kompletten Fuhrparks oder der Kauf eines Hotels, vielleicht sogar im Ausland mitsamt Tochtergesellschaft oder einer Unternehmenskooperation.

Der Kredit wird dafür bankenüblich besichert, die Hausbank trägt das ganze Ausfallrisiko. Da eine Haftungsfreistellung bis 50 % nur unter Sonderkonditionen gewährt wird, sollten Unternehmen also genügend Sicherheiten mit in die Finanzierung bringen. Anstelle der Haftungsfreistellung kann auch eine 80%ige Bürgschaft bei der zuständigen Bürgschaftsbank im Bundesland der Investiton beantragt werden. 

Wer wird gefördert?

Der KfW-Reihe entsprechend wendet sich der „ERP-Gründerkredit – Universell“ an Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Freiberufler und Unternehmen, die in Festigungsmaßnahmen investieren.

Die Besonderheit des Förderdarlehens: Selbst größere mittelständische Unternehmen sind zuwendungsfähig, die Förderfähigkeit von Festigungsmaßnahmen wird auf 5 Jahre nach Aufnahme der Marktaktivität ausgedehnt und auch im Ausland können Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit steuerungsrelevanter deutscher Beteiligung von dem Programm profitieren. Das gilt gleichfalls für deutsche Gewerbeunternehmen oder hier tätige Freiberufler, die ein Auslandsvorhaben planen. Dabei gelten für all diese Unternehmen dieselben Kriterien wie für die inländischen Kandidaten.

Wie in den anderen beiden KfW-Gründer-Programmen zählen hierzu ein hinreichend unternehmerischer Einfluss des Antragsstellers, fachliche sowie kaufmännische Expertise und die Bestimmungen für kleinere und mittlere Unternehmen der Europäischen Union. Zusätzlich gilt: Größere mittelständische Unternehmen sollten sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und einen Gruppenumsatz von 500 Mio. Euro nicht überschreiten.

Was wird gefördert?

Ebenso wie die Schwesterprogramme fördert auch der „ERP-Gründerkredit – Universell“ alle Formen der Existenzgründung, wie Errichtung, Nachfolge und Übernahme von Unternehmen oder einer tätigen Beteiligung. Selbst Gründungen im Nebenerwerb, eine erneute Unternehmensgründung oder Betriebsmittel und Festigungsmaßnahmen sind förderfähig.

Ganz wie der Name andeutet ist das Programm vielseitig anwendbar und grenzt mögliche Vorhaben weniger deutlich ein als die zwei Pendants der KfW-Gründer-Reihe. Allerdings müssen die Investitionen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Das kann bereits dann gegeben sein, wenn ein Gewerbeunternehmen in die Barrierefreiheit eines Betriebes investiert.

Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen und sogenannte In-Sich-Geschäfte bedeuten dagegen einen definitiven Förderausschluss. Auch Investitionen in erneuerbare Energien oder Baumaßnahmen für betreutes Wohnen werden durch das Programm nicht abgedeckt, da sie von anderen KfW-Programmen bedient werden.

Wie wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel können bis zu 100 % gefördert werden. Der Höchstsatz liegt bei 25 Mio. Euro je Vorhaben.

Die Kreditlaufzeit beträgt bei einer Betriebsmittelfinanzierung bis zu 5 Jahre, von denen höchstens ein einziges als tilgungsfreies Anlaufjahr nutzbar ist. Geht es hingegen um die Finanzierung eines Warenlagers, ist auch die Option einer zehnjährigen Laufzeit mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren wählbar. Für Übernahmen, tätige Beteiligungen und Investitionsziele, die im Anlagevermögen aktiviert werden können, kommt ein drittes Modell hinzu: Hier darf der Kredit auf 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren gestreckt werden.

Der Zinssatz orientiert sich jeweils an der Kapitalmarktentwicklung, ist über das risikogerechte Zinssystem aber auch an die Bonität und die gestellten Sicherheiten des Unternehmens angepasst. Kleine und mittelständische Unternehmen können dabei von besonders günstigen Konditionen profitieren.

Bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren wird der ermittelte Zinssatz für die gesamte Zeit festgeschrieben. Bei längeren Laufzeiten wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu ausgehandelt. Droht ein Unternehmen die Beihilfehöchstgrenze zu überschreiten, bietet die KfW für alle Varianten auch beihilfefreie Zinssätze an, die oberhalb des EU-Referenzzinssatzes liegen.

Nach positivem Bescheid können geförderte Unternehmen das Darlehen als Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Dies sollte bestenfalls innerhalb der Frist von 12 Monaten nach der Zusage geschehen. Versäumt das Unternehmen nämlich eine Verlängerung auszuhandeln, greift für den Restbetrag eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach dem Zusagedatum.

Im Grundsatz ist eine Kombination des „ERP-Gründerkredits – Universell“ mit anderen Fördermitteln zulässig, sofern die Beihilferegelungen der Europäischen Union beachtet werden. Generell ausgeschlossen ist die zusätzliche Beantragung des „ERP-Gründerkredits – StartGeld“ und im Fall einer Haftungsfreistellung der Rückgriff auf andere haftungsfreistellenden KfW-Programme.

Eine 50 %ige Haftungsfreistellung für die Hausbank ist im Rahmen des „ERP-Gründerkredits – Universell“ ohnehin nur zu erwirken, sofern das Darlehen für eine Investitionsfinanzierung, eine Übernahme oder eine tätige Beteiligung aufgewendet wird. Dabei müssen qualifizierte Unternehmen in der Regel seit 3 Jahren bestehen, mindestens aber einschlägige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren vorweisen können.

Quellen

  • Informationen zum ""ERP-Gründerkredit - Universal" auf den Seiten der KfW | PDF-Download

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