Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt
In einigen Förderprogrammen ist immer wieder von jungen und etablierten Unternehmen die Rede. Diese Begriffe meinen in der Förderlandschaft nicht immer dasselbe. Zwei Faktoren sind ausschlaggebend: Marktaktivität und Gründung. Besteht da ein Unterschied und worauf sollten Unternehmer bei der Beantragung achten?
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In vielen Unternehmen sorgen Begriffe aus der Förderlandschaft für Irritation. |
Verzögerungen in der Finanzierung
In der Förderlandschaft sind in den letzten Jahren verstärkt junge Unternehmen, oder neudeutsch Start-ups, in den Fokus gerückt. Aber auch für Bestandsunternehmen stehen Fördermittel zu vielfältigen Anlässen bereit.
Was unter diesen Begriffen zu verstehen ist, unterscheidet sich von Programm zu Programm. Marktaktivität und Gründung spielen dabei jedoch eine Schlüsselrolle. Viele Antragsteller werfen aber diese Aspekte schnell durcheinander: Ein Unternehmen, das gegründet ist, existiert als wirtschaftliches Subjekt. Folglich ist es auch am Markt aktiv – oder eben auch nicht?
Klärungsprozesse, wie das Datum denn nun zu bestimmen sei, oder gar falsche Angaben in bereits eingereichten Förderanträgen bedeuten eine deutliche Verzögerung im Finanzierungsprozess. Schlimmstenfalls müssen Unternehmen in dieser sensiblen Phase einen neuen Antrag stellen.
Anderen Unternehmern ist hingegen gar nicht bewusst, dass ihr Betrieb wegen einer späten Marktaktivität womöglich noch zu den jungen Unternehmen zählt und damit bei einigen Gründungsprogrammen als förderfähig gilt.
Wann ein Unternehmen gegründet ist
Gründung bezeichnet die Maßnahmen, die zur Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Unternehmens notwendig sind. Zur genauen Datierung orientiert sich die Förderlandschaft an einer formaljuristischen Perspektive, die sich auf Nachweise anhand offizieller Dokumente stützt. Welche davon die Existenz des Unternehmens als juristische Person belegen, hängt von der Rechtsform ab, in der das Unternehmen gegründet wurde.
Mit der notariellen Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages ist noch keine GmbH gegründet. Hier fällt das Gründungsdatum vielmehr mit dem Eintrag in das Handelsregister zusammen. Dieser Eintrag ist auch für die meisten Unternehmensformen verpflichtend, wie Personengesellschaften (oHG und KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).
Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Einzelunternehmungen Kaufmann und Kleingewerbetreibender zählt hingegen die Anmeldung beim Gewerbeamt. Für Freiberufler ist die "Registrierung" in dem Finanzamt ausschlaggebend.
Sonderfälle bestehen bei Übernahmen und Beteiligungen. Hier zählen die jeweiligen belegbaren Rechtsakte als Gründungsdatum (Tag der Übernahme und der Tag der tätigen Beteiligung).
Erstmalige Marktaktivität
Neben der Gründung ist in der Förderlandschaft auch die Geschäftstätigkeit zweifelsfrei zu klären: Ein Unternehmen ist demnach am Markt aktiv, sobald es zum ersten Mal Umsatz erzielt. Es zählt das Datum der ersten Rechnungslegung im Verkauf.
Dabei ist es unerheblich, ob der Umsatz durch Neben- oder Haupterwerb erzielt wurde. Auch macht es keinen Unterschied, dass ein Unternehmen zuvor auf anderen Märkten aktiv war und durch Produktdiversifizierung nun in einen „neuen“ Markt eintritt. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit bleibt an die allererste Rechnungslegung gebunden.
Generell ist einsetzende Marktaktivität nicht an die Unternehmensgründung gekoppelt. Einkäufe, Inventarerwerb oder vorgelagerte Phasen von Gründung oder Forschung und Entwicklung, in denen kein Umsatz erzielt wird, begründen keine Geschäftstätigkeit. Ein Unternehmen kann also bereits einige Jahre bestehen, ohne dass es dabei am Markt aktiv gewesen wäre.
Möchte ein Unternehmen hier die Förderfähigkeit belegen, ist die Buchhaltung gefragt. Erste Rechnungslegungen lassen sich mit betriebswirtschaftlichen Abrechnungen beziehungsweise den Summen- und Saldenlisten genau zurückverfolgen.
Bedeutung in der Förderlandschaft
Marktaktivität und Gründungsdatum sind in der Förderlandschaft vor allem in Programmen relevant, die sich an junge oder etablierte Unternehmen richten. Es existieren jedoch keine einheitlichen Richtlinien.
In der Regel gelten in den meisten Förderprogrammen im Bereich Start-up diejenigen Unternehmen als förderfähig, die noch keine 2 Jahre am Markt aktiv sind. Andere Programme rücken eher die unternehmerische Existenz in den Fokus: Die Gründung sollte nicht mehr als 2 oder 3 Jahre zurückliegen. Nur wenige Programme dehnen die Gründungsphase sogar auf bis zu 5 Jahre aus, wie der „ERP-Gründerkredit Universell“.
Auch im Fall der etablierten Unternehmen gelten die Zeitfenster von 2, 3 oder 5 Jahren. Zum Beispiel zielen das „ERP-Mezzanine für Innovation“ oder der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ auf Unternehmen, die schon auf mehr als 2 Jahre Geschäftstätigkeit zurückblicken können. In den Richtlinien des KfW-Unternehmerkredits“ und der „Gründung und Wachstumsfinanzierung Hessen“ wird sogar eine Marktaktivität von mehr als 5 Jahren zugrunde gelegt.
Anders liegt der Fall in der Beratungsförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Hier zählen Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung zum Bestand. Mindestens ein Alter von 5 Jahren sollen zudem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufweisen, wenn sie sich bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg um einen Innovationsgutschein (Hightech Digital und Hightech Mobilität) bewerben.
Marktaktivität und Gründung sind aber auch für die Bestimmung von innovativen Unternehmen oder Schwierigkeiten von Interesse: Innovationsunternehmen müssen mindestens 5, dürfen jedoch nicht länger als 12 Jahre am Markt aktiv sein. Zudem können Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach ihrer Gründung per definitionem nicht in Schwierigkeiten geraten. Ausnahmen gelten nur für KMU, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Worauf Unternehmer achten sollten
Insbesondere junge Unternehmer sollten sich die Bedeutung der Daten bewusst machen. Die beste Planung hilft manchmal nichts, wenn sich die entscheidenden Schritte in der Gründungs- und Entwicklungsphase verzögern.
Ziehen Unternehmer die Beantragung von Start-up-Förderung in Betracht, sollten sie das definitive Gründungsdatum genau abstimmen und leichtfertig erstellte Testrechnungen besser vermeiden. Die Vergabestellen legen bei den individuellen Antragsfristen die notwendige Genauigkeit an: Kulanz kann nicht gewährt werden, Überziehen ist förderschädlich. Wegen der aufwendigen Bearbeitungszeit sollten Unternehmer ihre Anträge daher mehr als pünktlich, spätestens aber einen Tag vor Ablauf der Frist bei einer Vergabestelle einreichen.