Know-how - Die 12 häufigsten Fehler bei der Unternehmensfinanzierung (#2 von 12)
Geht der Chef in den Ruhestand, bedarf es einer vorausschauenden und guten Nachfolgeregelung, um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten. Eine solche Regelung kann auch helfen, drohende Krisen bei unplanmäßigen Ausfällen der Unternehmensführung zu verhindern.
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Von Generation zu Generation - so gelingt eine tragfähige Nachfolgeregelung |
Es ist ein verbreiteter Mangel bei inhabergeführten Unternehmen: Oft ist keine oder keine ausreichende Übergangs- oder Nachfolgeregelung vorhanden. Viele sind sich der Dringlichkeit bewusst, rechtzeitig eine geeignete Übergangsregelung für den ungeplanten Ausfall der Unternehmensführung (zum Beispiel durch einen Unfall oder unerwartete Krankheit) zu etablieren. Die wenigsten aber sind sich bewusst, dass es ebenso wichtig ist, frühzeitig über eine Nachfolgeregelung nachzudenken und diese rechtzeitig und professionell umzusetzen.
Wenn im Unternehmen zuvor noch nicht über eine Übergangs- oder Nachfolgeregelung nachgedacht wurde, dann ist der ideale Zeitpunkt zum Beispiel dann gekommen, wenn im Unternehmen eine größere Investition ansteht.
Handlungsfähigkeit sichern
Investoren und Banker investieren nicht nur in Unternehmen, sondern auch in deren Führung. Dies gilt naturgemäß in besonderem Maße für inhabergeführte Unternehmen – ist doch die Unternehmensführung mit ihrem Know-how, ihren Zukunftsplänen und ihren Entscheidungen ein Garant für den Fortbestand und den Erfolg des Unternehmens. Somit ist sie aus der Sicht des Investors ein wichtiger Bestandteil der Investition.
Daher liegt es auf der Hand, dass Banker und Investoren zur Absicherung ihrer Investition den Übergang und die Nachfolge geregelt sehen wollen. Es geht neben der rudimentären Absicherung des Fortbestands und der Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch um die Gewährleistung der nötigen Kontinuität. Investitionen in Form von Fremdkapital und öffentlichen Mitteln sind immer an bestimmte Aspekte und Formalien gebunden, welche die Zielsetzung des Unternehmens, dessen Führung und der Investition einbeziehen. Deren Tragfähigkeit und Andauern hat für Banker, Investoren und Vergabestellen öffentlicher Mittel eine herausragende Bedeutung.
Es bestehen zwar bei Vergabestellen und Banken zumeist keine Regelungen dahingehend, dass ein Unternehmer eines gewissen Alters eine Nachfolgeregelung getroffen haben muss. Falls das Ende der Laufzeit eines Darlehens, Kredits oder einer Bürgschaft eines Unternehmens jedoch in die Nähe des potenziellen Ruhestandsalters des Unternehmers reicht, so wird erwartet, dass im Unternehmen entsprechende Regelungen auf den Weg gebracht wurden.
Argumente gegen eine Regelung
Viele Unternehmer sind fest davon überzeugt, dass nur sie selbst in der Lage seien, ihr Unternehmen zu führen. So würden nur sie über das nötige Know-how, die Erfahrung und die etablierten Kontakte zu Lieferanten und Kunden verfügen. Sie erklären die Materie kurzerhand für zu komplex.
Bei einer eingehenden Betrachtung entpuppen sich diese oder ähnliche Aussagen allerdings oft als nicht gerechtfertigt oder sie beruhen manchmal lediglich auf Ängsten oder der Eitelkeit des Unternehmers. Tatsache ist viel mehr, dass niemand unersetzbar ist und selbst die kompliziertesten Prozesse und Konstellationen erlernbar und daher auf andere Personen übertragbar sind.
Sollte bei einer eingehenden und objektiven Analyse der Materie jedoch tatsächlich eine überdurchschnittlich komplexe Situation erkennbar werden, so legitimiert sich dadurch die Frage, ob der Grad an Komplexität gerechtfertigt ist und sich bei objektiver Auseinandersetzung mit der Materie nicht doch vereinfachen lässt. So zeigt sich die Vorbereitung einer Übergangs- oder Nachfolgeregelung als willkommener Anlass für eine „Nabelschau“ oder gar einer „Reform“ im Unternehmen.
Mitunter bemängelt die Unternehmensführung das Fehlen von geeignetem Personal für eine Übergangs- oder Nachfolgeregelung. Dies wiederum wirft dann die berechtigte Frage nach einer geeigneten Personalpolitik auf. Sind wirklich Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt, welche nicht in der Lage sind, die nötigen Aufgaben und Prozesse zu handhaben? Dies spräche für eine Dringlichkeit von Änderungen im Unternehmen und dessen Personalpolitik. In solch einer Situation wäre schnellstmöglich zu klären, ob es tatsächlich an geeignetem entscheidungs- und führungsfähigem Personal mangelt und/oder ob Defizite im Befugnis- und Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens bestehen.
„Ich will mir doch nicht die Konkurrenz im eigenen Hause heranzüchten!“ ist ein echter Evergreen in der Hitliste der Argumente gegen eine Übergangs- und Nachfolgeregelung. Tatsache ist vielmehr, dass nur eine geeignete Personal- und Nachfolgeplanung gutes Personal davon abhalten kann, unzufrieden zu werden oder am Ende gar das Unternehmen zu verlassen. Es liegt auf der Hand, dass die Loyalität von Mitarbeitern proportional zur Attraktivität des Arbeitsgebers steht. Wer seinen Mitarbeitern kurz-, mittel- und langfristig die geeigneten Perspektiven bietet, schafft damit ein Umfeld, in dem die Mitarbeiter sich beruflich selbst verwirklichen können und aktiv am Fortbestand sowie der Entwicklung des Unternehmens beteiligen können und wollen.
In manchen Unternehmen besteht dennoch der Unwille oder die Unfähigkeit des Inhabers, in absehbarer Zeit loszulassen. So sehr diese Haltung menschlich auch nachvollziehbar sein sollte, aus kaufmännischer Sicht gefährdet dies nachhaltig den Fortbestand des Unternehmens. Denn bei einer nüchternen Abwägung der angeführten Argumente wird deutlich, dass es keine wirklichen Gründe gibt, die gegen eine Übergangs- und Nachfolgeregelung sprechen.
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Gemeinsame zielorientierte Planung der Nachfolge sichert den Fortbestand des Unternehmens |
Nachfolgeregelung richtig gemacht
Soll eine Nachfolgeregelung allen Beteiligten gerecht werden, sind bei der Planung und Umsetzung einige Aspekte zu beachten. Wie zuvor bereits angeführt, sollte eine Übergangs- und Nachfolgeregelung rechtzeitig, gut vorbereitet und zielstrebig umgesetzt werden.
Doch was bedeutet in diesem Zusammenhang gut vorbereitet und „rechtzeitig“? Im einem Unternehmen sollten zu jeder Zeit ausreichende Befugnisse (z.B.: durch Vollmachten oder Prokura) und das nötige Know-how bereitstehen, um den Betrieb des Unternehmens bei einem Ausfall der Führung kurz- und mittelfristig in adäquater Weise fortführen zu können.
Bei einer Nachfolgeregelung definiert sich „rechtzeitig“ durch das Alter des Inhabers bzw. dem Risiko, dass dieser kurzfristig (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) ausfällt.
Anders als bei einer Übergangsregelung hat die Nachfolgeregelung das Ziel, den Inhaber zu ersetzen und so die Besitzverhältnisse am Unternehmen neu zu regeln. Man differenziert zwischen mehreren verschiedenen Formen und Arten der Nachfolgeregelung. Diese unterscheiden sich teilweise deutlich in ihrem Wesen, der Auswirkung auf das Unternehmen sowie der Art und Dauer ihrer Umsetzung.
4 typische Formen einer Nachfolgeregelung | |
Familiäre Nachfolge | Für Viele die „sanfteste“ Art des Übergangs. Häufig ist die „nächste Generation“ der Familie schon länger im Unternehmen tätig. Sie kennt die Belegschaft, die Abläufe und die Kunden. Unter Umständen problematisch, wenn sich die „Junior-Chefs“ noch nicht den nötigen Respekt verdient haben. Ebenfalls problematisch, wenn der „Senior-Chef“ nicht loslassen kann und zwei unterschiedliche Vorstellungen über die Unternehmensführung kollidieren. |
Verkauf | Der wohl radikalste Schnitt. Es wechselt nicht nur die Unternehmensführung, sondern es ändern sich auch die Besitzverhältnisse. Hier empfiehlt es sich das Know-how der ehemaligen Geschäftsleitung während einer angemessenen Übergangszeit z.B. in Form eines Beratungsvertrags einzubeziehen. |
Teilhaberschaft | Der Unternehmer sucht extern oder innerhalb des Unternehmens potenzielle Nachfolger und macht diese noch während seiner aktiven Zeit zu Teilhabern. Ob, wann und wie dann die Anteile des scheidenden Unternehmers an seine Teilhaber übergehen, ist Gegenstand vertraglicher Regelungen. |
Fremdleitung | Der oder die Eigentümer bleiben alleinige Eigentümer des Unternehmens. Lediglich die Geschäftsleitung wird an einen Dritten abgegeben. Der neu bestellte Geschäftsführer handelt weisungsgebunden und ist den Eigentümern Rechenschaft schuldig. |
Diese Formen stehen exemplarisch für eine Vielzahl von möglichen Varianten. Eine Mischung dieser Formen sowie spätere Wechsel sind möglich und können auch Ziel und Gegenstand einer langfristigen Planung sein.
Fazit: Den Übergang richtig regeln
Angesichts der diversen Faktoren, welche bei der Planung einer Übergangsregelung einbezogen werden müssen, wird deutlich, dass diese einer reiflichen Überlegung bedarf. Aller Planung vorweggeht natürlich immer die Voraussetzung einer inneren Bereitschaft und Vorbereitung des Unternehmers, sich in einem bestimmten Zeitraum vom Unternehmen zu lösen. Eine Hürde, die sicher nicht allen gleich leichtfällt, da doch oft das sprichwörtliche Lebenswerk zur Disposition steht.
An diesem Punkt sollte man sich allerdings bewusst machen, dass eine gelungene nachhaltige Regelung der beste Garant für die Erhaltung des eigenen Lebenswerks darstellt.
Ist die Entscheidung einmal gefallen, steht man nicht alleine vor der Masse der zu bedenkenden und erledigenden Aufgaben. Für Unternehmer und ihre Nachfolger gibt es eine Vielzahl an Beratungsangeboten, welche die verschiedenen Aspekte und Faktoren der Nachfolgeregelung fokussieren und begleiten.
Auch die öffentliche Hand hat ein starkes Interesse an erfolgreichen Unternehmensnachfolgen, denn diese sichern und schaffen nachhaltig Arbeitsplätze. Daher haben einige Vergabestellen in Ihrem Portfolio eine Vielzahl an Werkzeugen und Fördermöglichkeiten zur Unterstützung und Begleitung von Nachfolgeregelungen. Das Know-how um deren Einsetz- und Kombinierbarkeit ist Bestandteil einer fundierten Fördermittel-Beratung und sorgt für eine nachhaltige und tragfähige Finanzierung der Nachfolge.
So kann für (fast jeden) Nachfolger, selbst für diejenigen mit nur sehr geringem oder keinem Eigenkapital, eine tragfähige und nachhaltige Nachfolge realisiert werden.
Die frühzeitige Suche und Einbeziehung von Experten der jeweiligen Fachgebiete garantiert schon bei der Planung die Beachtung aller nötigen Aspekte und Ausschöpfung aller Möglichkeiten. Einer Nachfolge zum Besten des Unternehmens sowie des neuen und des scheidenden Eigentümers/Unternehmers steht dann nichts mehr im Wege.