Know-how - Hätten Sie es gewusst?

Öffentliche Mittel, d. h. Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse, bieten Unternehmen viele Vorteile bei der Realisierung eines geplanten Vorhabens. Unter gewissen Voraussetzungen ist sogar die Kombination mehrerer Förderprogramme möglich und verschafft den Unternehmen ideale Finanzierungsbedingungen.

Ideenreiche Unternehmerin erkennt Entwicklungs- und Wachstumspotenziale.
© denisismagilov, Fotolia.com
Die Kombination verschiedener Förderprogramme fördert Unternehmenspotenziale und schafft Liquidität.

Denn: Ein ausgeklügelter Mix an Förderprogrammen wirkt sich oft positiv auf die Finanzierung des anvisierten Projekts aus und verbessert die Darlehenskonditionen gegenüber vereinzelten Kreditanfragen oder dem Bemühen, komplexe Vorhaben mit mehreren Bestandteilen über ein einzelnes Programm abzubilden, deutlich.

Mehr Aufwand, aber mehr Möglichkeiten

Für Unternehmer ist dieses Vorgehen zwar mit einem gewissen Mehraufwand verbunden, da für jedes Förderprogramm ein gesonderter Förderantrag gestellt werden muss. Niedrigere Zinssätze, tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten in Abhängigkeit von der Einstufung des Unternehmens im risikogerechten Zinssystem jedoch sichern dem Unternehmen, trotz der regelmäßigen Erfüllung des Kapitaldienstes, Liquidität und fördern dessen Wachstum.

Insbesondere lohnt sich die Berücksichtigung von Zuschüssen und Subventionen. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden, bedürfen keiner Zustimmung der kreditgebenden Hausbank bzw. Vergabestelle und sind für Unternehmen somit an keine finanziellen Verpflichtungen verknüpft. Gleichzeitig reduzieren Subventionen und Zuschüsse die benötigte Finanzierungssumme drastisch: Ist es doch ein marginaler Unterschied, ob ein Kredit in Höhe von 180.000 Euro für unternehmensbezogene Maßnahmen aufgenommen werden muss oder dasselbe Vorhaben letztlich mit einem Kapitalbedarf von 150.000 Euro realisiert werden kann.

Auf der einen Seite bedeutet ein niedrigerer Kapitalbedarf für die Hausbank und die Vergabestellen ein geringeres Risiko und erhöht dementsprechend die Chancen auf ein positives Bescheiden über einen Finanzierungsantrag und eine nachhaltig gute Finanzierung. Denn bei einem niedrigeren Bedarf reduziert sich die monatliche Tilgungsrate und die Wahrscheinlichkeit, dass der Kapitaldienst fristgerecht erfüllt werden kann, wächst.

Für das Unternehmen bedeutet ein geringerer Kapitalbedarf auf der anderen Seite weniger Kosten und damit ein Mehr an finanziellen Möglichkeiten. Die freien, liquiden Mittel können stattdessen an anderer Stelle eingesetzt werden und zum Beispiel Auslöser für weitere neue Projekte sein, die langfristig positive Folgen für die Expansion und die Etablierung des Unternehmens nach sich ziehen.

Daneben ersetzen öffentliche Bürgschaften fehlende Sicherheiten von bis zu 80 % der Investitionssumme und machen eine Finanzierung in manchen Fällen gar erst möglich. Überzeugt ein Unternehmen mit seinem Vorhaben die Bürgschaftsbank des Landes, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll, wie etwa die Bürgschaftsbank NRW, beschert dies der Beantragung von Fördermitteln eine bessere Aussicht auf Erfolg.

Einen ähnlichen Effekt haben Förderprogramme mit Haftungsfreistellungen, da sich das finanzielle Risiko für die Hausbanken durch die Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Vergabestelle ebenfalls mindert.

Ob und inwiefern eine Förderung gewährt wird, hängt dabei jedoch von mehreren Faktoren ab. Zu diesen gehört nicht nur der Standort, an dem die Investition durchgeführt werden soll, sondern auch die Branche, das Vorhaben und die Unternehmensgröße.

Ideal für Großprojekte

Spannend ist das Zusammenspiel verschiedener Förderungen in jedem Fall für komplexe Projekte, die aus mehreren Bausteinen bestehen und mit hohen Gesamtinvestitionssummen einhergehen.

Verdeutlichen lässt sich dies an einem willkürlich gewählten Beispiel*:
*Anm. d. Red.: Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass dieses Beispiel nur eine Variante von vielen darstellt und nicht auf jedes Unternehmen anwendbar ist. Im Einzelfall muss der ideale Mix der Förderprogramme immer individuell zugeschnitten auf das jeweilige Unternehmen und Vorhaben erörtert werden.

Ein Unternehmen, welches mehr als 5 Jahre am Markt aktiv ist, mit 32 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 5,8 Mio. Euro per definitionem den KMU angehört und seinen Sitz in Duisburg hat, möchte expandieren und an der bestehenden Produktionshalle einen Anbau errichten (Kosten: 1,2 Mio. Euro). Zuzüglich der Anschaffung von Maschinen (Kosten: 700.000 Euro) liegt der Kapitalbedarf bei 1,9 Mio. Euro netto.

Da Duisburg nach der Klassifizierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) den D-Fördergebieten in Deutschland angehört, erhält das Unternehmen den für seine Region maximalen Förderbetrag von 20 %. Die GRW-Förderung wird von der NRW.BANK als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt und beläuft sich auf 380.000 Euro.

Dadurch reduziert sich die maximal benötigte Förderdarlehenssumme auf 1,52 Mio. Euro netto.

Eigenkapital ist nicht vorhanden, sodass das Unternehmen ein Förderdarlehen in Höhe von 1,52 Mio. Euro beantragt.

Da das Unternehmen im risikogerechten Zinssystem mit der Bonitätsklasse 3 und der Besicherungsklasse 1 in die Preisklasse B eingestuft wird, werden dem Unternehmen Mittel aus dem KfW-Unternehmerkredit mit 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen nur die Zinsen gezahlt werden müssen, und einer festen Zinsbindung von 1,40 % (effektiv: 1,41 %) über die gesamte Laufzeit als Förderdarlehen genehmigt.

Besonders positiv: Das Unternehmen wählt die optional verfügbare 50%ige Haftungsfreistellung für den KfW-Unternehmerkredit und kann dadurch, trotz fehlenden Eigenkapitals, seine Hausbank von der Begleitung des anvisierten Projektes überzeugen.

Ein gut geschnürtes Paket aus verschiedenen Förderprogrammen ist dementsprechend das A und O bei der Finanzierungsplanung von unternehmerischen Vorhaben. Nur der Mix unterschiedlicher Programme macht es möglich, das geplante Projekt finanziell umfassend abzubilden, auf eine solide Basis zu stellen und hinsichtlich einer Finanzierung das absolute Optimum mit bestmöglichen Konditionen für das antragstellende Unternehmen zu erzielen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wie immer jedoch gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel! Denn nicht alle Förderprogramme lassen sich grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen bzw. Förderungen verknüpfen.

Die KfW beispielsweise schließt die Kombination zweier Förderdarlehen, die jeweils mit einer Haftungsfreistellung versehen sind, kategorisch aus und die L-Bank, die Staatsbank von Baden-Württemberg, lehnt bei gleichen förderfähigen Ausgaben eine Kombination des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für Unternehmen mit anderen Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg oder mit zinsverbilligten Darlehen aus dem eigenen Portfolio, die aus Mitteln des Landeshaushalts subventioniert werden, strikt ab.

Daher ist es zwingend erforderlich, die Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme eingehend auf mögliche Voraussetzungen eventueller Kombinationsmöglichkeiten aber auch auf Ausschlusskriterien zu prüfen und diese gewissenhaft zu berücksichtigen und anzuwenden.

Aufgepasst!

Das Zusammenspiel mehrerer Förderprogramme ist zudem nur unter Wahrung des EU-Beihilferechts und der darin enthaltenen Kumulierungsgrenzen möglich. Laut De-minimis-Regel beispielsweise darf die Kumulierung mehrerer EU-Beihilfen die Grenze von 200.000 Euro (Subventionswert) für die letzten drei Steuerjahre nicht übersteigen.

Beachtet werden muss außerdem die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, kurz AGVO, die nur bestimmte Beihilfemaßnahmen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt und diese von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht durch die Europäische Kommission befreit.

Quellen

Interviews

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