Know-how – Das Einmaleins der Förderwelt
Deutschland gilt als Wirtschaftsnation schlechthin. Jedoch existieren immer noch Regionen, die wirtschaftlich strukturschwächer sind als andere. Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, wurde Ende der 1960er die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) etabliert.
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Kaum etwas wird so stark mit dem deutschen 'Wirtschaftswunder' verbunden, wie die Erfolgsgeschichte des VW Käfer 'made in Germany'. |
Geschichte der GRW
Ausgelöst durch verschiedene politische Reformen und das aufblühende Exportwesen kam es in Deutschland kurz nach Ende des zweiten Weltkrieges zu einem enormen wirtschaftlichen Aufschwung, der später als deutsches Wirtschaftswunder in die Geschichte einging. Positiv beeinflusst wurde das Ganze durch regelmäßige Investitionen, die die Wirtschaft zusätzlich ankurbelten und ihr Beständigkeit verliehen.
Finanzielle Unterstützung erhielt die Wirtschaft zudem von Seiten der Politik: Erste Maßnahmen zur inländischen Wirtschaftsförderung erfolgten bereits 1951 im Rahmen des Kabinettsbeschlusses vom 3. Juli 1951 zur Abgrenzung der Sanierungsgebiete, der auch ein 100-Millionen-DM-Förderprogramm umfasste.
Zurück geht die uns heute unter dem Namen „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bekannte Gemeinschaftsaufgabe, kurz GRW, jedoch auf das „Entwicklungsprogramm für Zentrale Orte in ländlich schwach strukturierten Gebieten“, das sogenannte „Zentrale-Orte-Programm“ der Bundesregierung aus dem Jahr 1959, welches erstmals eine geographisch und punktuell geordnete Wirtschaftsförderung nach spezifischen Gesichtspunkten vorsah.
Erst 1969 durch das Bemühen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) um die regionale Strukturpolitik jedoch erhielt die GRW ihre rechtliche Grundlage mit dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, das am 1. Januar 1970 in Kraft trat.
Funktion der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Im Fokus der GRW stehen seither
a) die investive Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben,
b) die investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich ist,
c) nichtinvestive und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind,
sowie
d) die Evaluierung der Maßnahmen und begleitende regionalpolitische Forschung.
Kurz gefasst: Das erklärte Ziel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von Bund und Ländern ist es, die wirtschaftlichen Differenzen zwischen den Regionen auszugleichen, indem strukturschwache Gebiete systematisch gefördert und gestärkt werden.
Für die Realisierung entsprechender Maßnahmen und die Umsetzung von Investitionen werden Unternehmen daher pro Jahr öffentliche Mittel in dreistelliger Millionenhöhe zur Verfügung gestellt, für die Bund und Länder gemeinsam aufkommen. Für einen Teil der geförderten Maßnahmen können außerdem Mittel der Europäischen Strukturfonds und Investitionsfonds, kurz ESI-Fonds, eingesetzt werden.
Die finanzielle Unterstützung durch die GRW steigert somit die Attraktivität der jeweiligen Regionen als Investitionsstandort sowie deren Wettbewerbsfähigkeit, fördert die Expansion deutscher Unternehmen, dient der Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen und stärkt somit die gesamtdeutsche Wirtschaftskraft.
Allein zwischen 2012 und 2017 wurden auf diese Weise Fördermittel in einer Gesamthöhe von 4,9 Mrd. Euro für gewerbliche Investitionen, 3,6 Mrd. Euro für das verarbeitende Gewerbe, 1,2 Mrd. Euro für den Dienstleistungsbereich und über 698 Mio. Euro für die wirtschaftsnahe Infrastruktur im Tourismusbereich stattgegeben. Dadurch konnte in diesem Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen im gewerblichen Sektor von rund 31 Mrd. Euro angeschoben werden. Es entstanden über 86.000 neue Arbeitsplätze und über 300.000 bestehende Arbeitsverhältnisse konnten gesichert werden.
Ob und inwieweit eine finanzielle Unterstützung von Vorhaben im Rahmen der GRW zum Tragen kommt, hängt allerdings maßgeblich von 2 Faktoren ab: Ausschlaggebend für die Höhe des Fördersatzes ist zum einen die Größe des Unternehmens und zum anderen die Klassifizierung des anvisierten Standorts, an dem die Investition durchgeführt werden soll. Denn Gesamtdeutschland ist in sog. GRW-Fördergebiete oder Regionalfördergebiete unterteilt, die in regelmäßigen Abständen – der aktuelle Förderzeitraum gilt vom 01. Juli 2014 bis zum 30. Dezember 2020 – neu beschlossen werden.
Festsetzung der GRW-Fördergebiete
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Die Fördergebietskarte des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung erfasst alle GRW- Fördergebiete. |
Verantwortlich für die Festlegung der Regionalfördergebiete ist der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW. Er besteht aus dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, der gleichzeitig den Vorsitz des Gremiums innehat, und dem Bundesminister der Finanzen. Außerdem gehört ein Minister je Bundesland dem Ausschuss an.
Zusammen bestimmen die Mitglieder den Koordinierungsrahmen. Neben der Festlegung der Fördergebiete umfasst dieser die förderfähigen Maßnahmen, die Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung, die sachgerechte Verteilung der Bundesmittel auf die Länder, die Regelungen über die Mittelbereitstellung und Rückforderungen zwischen Bund und Ländern sowie das Berichtswesen, die Evaluierung und statistische Auswertungen.
Die Einteilung der GRW-Fördergebiete erfolgt dabei nach dem Grad der Strukturschwäche, der zuletzt anhand der durchschnittlichen Arbeitslosenquote, des Bruttojahreslohns pro sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der Erwerbstätigenprognose und dem sog. Infrastrukturindikator bemessen wurde.
Alle Regionalfördergebiete werden in der sogenannten Fördergebietskarte erfasst. Auf diese Weise sind sie für jedermann jederzeit einsehbar und können schnell und übersichtlich abgerufen werden.
Auf dieser Grundlage wurde im Anschluss die Zuweisung der einzelnen förderbedürftigen Regionen zu den drei C-Fördergebieten, den sogenannten nicht-prädefinierten C-Fördergebieten, den prädefinierten C- Fördergebieten sowie den prädefinierten C-Fördergebieten mit Grenzzuschlag, und den sogenannten D-Fördergebieten vorgenommen.
Die ehemaligen A-Fördergebiete, die die Fördergebiete mit dem höchsten Fördersatz darstellten, gibt es durch den messbaren Erfolg der Gemeinschaftsaufgabe in Deutschland nicht mehr. Sie sind inzwischen in den C-Fördergebieten aufgegangen.
Fördergebiete und Fördersätze aktuell
Momentan zählen alle neuen, aber auch einige Kreise und Gemeinden in den alten Bundesländern zu den GRW-Fördergebieten, wobei nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen insbesondere KMU von der GRW profitieren können.
So beträgt der Förderhöchstsatz in den nicht prädefinierten C-Fördergebieten für Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Angestellten und einem Jahresumsatz von Maximum 10 Mio. Euro bis zu 30 %, für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bis zu 20 % und für große Unternehmen mit wenigstens 250 Mitarbeitern und bzw. oder einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro bis zu 10 %.
In den prädefinierten C-Fördergebieten beläuft sich der Fördersatz auf ebenfalls bis zu 30 % für kleine Unternehmen, bis zu 20 % für mittlere Unternehmen und 10 % für große Unternehmen.
Der Förderhöchstsatz in den prädefinierten C-Fördergebieten mit Grenzzuschlag, das betrifft alle Bundesländer entlang der Grenze zu Polen, liegt für Vorhaben kleiner Unternehmen bei bis zu 40 %, für Projekte mittlerer Unternehmen bei bis zu 30 % und bei Maßnahmen großer Unternehmen bei bis zu 20 %.
In den D-Fördergebieten, das heißt in sämtlichen strukturschwachen Regionen in den alten Bundesländern und in Teilen von Berlin, können kleine Unternehmen einen Förderhöchstsatz von bis zu 20 % und mittlere Unternehmen einen Förderhöchstsatz von bis zu 10 % erhalten. Große Unternehmen können dort im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe und unter Berücksichtigung der De-Minimis-Regelung eine Förderung von bis zu 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren beantragen.
Ansprechpartner und Arten der Förderung
Ob der anvisierte Investitionsstandort in einem der GRW-Fördergebiete liegt, kann der vom BMWi veröffentlichen Fördergebietskarte entnommen werden. Eine detailliertere Übersicht bietet zudem der novellierte Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe vom 17. September 2018.
Die richtigen Ansprechpartner zur Klärung dieser Frage sind außerdem die Ministerien des Landes, in dem die Investition durchgeführt werden soll, sowie die jeweiligen Förderbanken – das wäre in Thüringen etwa die Thüringer Aufbaubank oder in Nordrhein-Westfalen die NRW.BANK. Hier sind in der Regel auch die Förderprogramme für Unternehmen, die aus GRW-Mitteln finanziert werden, angesiedelt.
Dabei kann die finanzielle Förderung auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Möglich sind nichtrückzahlbare Zuschüsse. Aber auch zinsgünstige Förderdarlehen zu attraktiven Konditionen und Bürgschaften, die fehlende Sicherheiten ersetzen können, werden im Rahmen der GRW gewährt.
Jedoch: Ein Rechtsanspruch auf eine GRW-Förderung besteht nicht.
Quellen
- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Wirtschaft in den Regionen stärken, bmwi.de
- Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 17. September 2018 | PDF-Download
- GRW-Fördergebiete und Mittelaufteilung, Juli 2014, bbsr.bund.de
- Zentrale Elemente des Förderkonzeptes der Gemeinschaftsaufgabe, Juli 2014, bbsr.bund.de