Förderlandschaft - Die wichtigsten Vergabestellen
Mit jährlich rund 10 Mio. Euro Emissionen zählt die NRW.BANK zu den führenden Förderbanken in Deutschland. Staatlicher Auftrag und gesetzliche Garantien des Landes sorgen für ein breites Förderprofil, mit dem die Bank eine nachhaltige Wirtschafts- und Strukturentwicklung in Nordrhein-Westfalen unterstützt.
© NRW.BANK |
Gebäude der NRW.BANK in Düsseldorf |
Ursprünge der Förderbank Nordrhein-Westfalens
Am 2. Juli 2002 besiegelte der nordrhein-westfälische Landtag mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein-Westfalen“ die Aufspaltung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale (WestLB) in eine Geschäfts- und Förderbank: die WestLB AG und die spätere NRW.BANK.
Die Trennung der Geschäftsbereiche war eine Reaktion auf die großen Auseinandersetzungen zwischen der privaten Bankenwirtschaft und dem öffentlich-rechtlichen Bankensektor Deutschlands seit den 1990er Jahren. Der Konflikt drehte sich um Wettbewerbsverzerrungen durch öffentlich-rechtliche Banken und erreichte bald auch die Institutionen der Europäischen Union. Die Bundesrepublik und die Europäische Kommission verständigten sich in der sogenannten „Brüssler Konkordanz“ vom 17. Juli 2002 darauf, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Banken als unerlaubte staatliche Beihilfen zu definieren und für weite Teile des öffentlich-rechtlichen Kreditwesens abzuschaffen.
Mit der Gesetzesgrundlage vom 2. Juli 2002 hatte das Parlament bereits Vorkehrungen getroffen: Die neugegründete Förderbank Nordrhein-Westfalens übernahm als Anstalt öffentlichen Rechts das Auftragsgeschäft der ehemaligen Landesbank. Nachverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland hatten derweil für rechtlich selbständige Förderbanken den Erhalt der Anstaltslast sowie der Gewährträgerhaftung und damit der günstigen Refinanzierungsstrukturen gesichert. Der hierzu notwendigen Bedingung, die Tätigkeiten solcher Kreditinstitute per Gesetz auf Wirtschaft- und Strukturförderung zu begrenzen, kam das Parlament im März 2004 mit dem „Gesetz über die NRW.BANK“ nach.
Somit profitiert die NRW.BANK von den Refinanzierungsgarantien, die das Land Nordrhein-Westfalen als einziger Träger der Förderbank stellt. Das Kreditinstitut verfügt über ein Kernkapital von etwa 18. Mrd. Euro und beschäftigt rund 1.300 Angestellte. 2016 übernahm der Jurist und Bankkaufmann Eckhart Forst die Position des Vorstandsvorsitzenden der Förderbank, die in Düsseldorf und Münster niedergelassen ist. Für dasselbe Jahr verzeichnete die NRW.BANK eine Bilanzsumme von 142,1 Mio. Euro sowie einen Jahresüberschuss von 12,0 Mio. Euro.
Zielsetzung und Förderbereiche
NRW.BANK-Gesetz und -Satzung verpflichten das Kreditinstitut auf die Vermehrung des Wohlstandes von Nordrhein-Westfalen und definieren dazu klare Tätigkeitsfelder:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen,
- staatliche soziale Wohnraumförderung,
- Bereitstellung von Risikokapital,
- bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden,
- Infrastrukturmaßnahmen,
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum,
- Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen,
- Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.
Diese Vorgaben setzt die NRW.BANK in einem breitem Förderprofil um: Es deckt die Bereiche Infrastruktur, Kommunen, Stadtentwicklung, Umwelt und Energie sowie Bildung ab; weiter die Fördergebiete Gründung, Innovation, Digitalisierung, EU-Förderung und Außenwirtschaft.
Die jeweiligen Förderprodukte bringen die gesamte Palette kreditwirtschaftlicher Instrumente zum Einsatz. Programme zur Förderung von Unternehmen überzeugen überdies mit zinsgünstigen Förderdarlehen bei langen Laufzeiten und festen Zinsbindungen, Eigenkapitalfinanzierungen über Fonds oder durch weitreichende Beratungsangebote.
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Sitz der NRW.BANK in Münster |
Ein Förderdschungel im Kleinen
Das breitgefächerte Portfolio bildet einen eigenen kleinen Förderdschungel ab: Die NRW.BANK fördert Forschungs- und Bildungseinrichtungen, freie Berufe, gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen und Kommunalverbände, die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände und Vereine sowie die Wohnwirtschaft. Die Programme der NRW.BANK bieten aber auch Fördermöglichkeiten für Unternehmen verschiedenster Branchen, unterstützen Gründungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen oder helfen bei der Umsetzung von geplanten Auslandsvorhaben.
Beispielsweise können Unternehmensgründer einen „Gründungskredit“ mit einem Volumen zwischen 25.000 bis 10 Mio. Euro beantragen oder die von der NRW.BANK finanzierten, regionalen Seedfonds abrufen. Diese stellen technologieorientierten Start-ups in der sensiblen Frühphase mit Minderheitsbeteiligungen bis zu 0,5 Mio. Euro frisches Eigenkapital bereit.
Quellen
- NRW.BANK
- Gesetz über die NRW.BANK | PDF-Download
- Satzung der NRW.BANK | PDF-Download
- Auf einen Blick | PDF-Download