Förderlandschaft - Förderprogramme

Seit Neujahr 2019 gilt das sogenannte Qualifizierungschancengesetz. Damit beginnt die Politik, die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels aktiv zu gestalten. Welche neuen Förderräume in Sachen Qualifizierungsberatung und Weiterbildung ergeben sich daraus für Unternehmen?

Die Köpfe von Arbeitnehmern werden mit unterschiedlichen Wissen gefüllt
©Julien Eichinger, Fotolia.com
Unternehmen profitieren von der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.

Digitalisierung und Demografie als Herausforderung

Seit dem 01.01.2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft, oder wie es in der amtlichen Bezeichnung heißt, Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Die Politik reagiert damit auf die länger anhaltenden Diskussionen rund um den Wandel der Arbeitswelt: Demografie (Fachkräftemangel) und noch mehr die Digitalisierung werden darin als epochale Zäsuren verstanden, die das deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell in nicht allzu ferner Zukunft unter Druck setzen.

Präventive Arbeitsmarktpolitik als Ansatz der Bundesregierung

Noch immer streiten die Experten, wie viele Arbeitsplätze in Zukunft wegfallen und wie viele neuentstehen. Der Fachkräftemonitor des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rechnet derweil, dass der Strukturwandel bis 2025 rund 1,3 Mio. Arbeitsplätze vernichten und 3,3 Mio. neue Jobs schaffen werde.

Schon aus diesen recht optimistischen Zahlen ist ersichtlich, dass Digitalisierung und Demografie eine Schnittmenge einer Vielzahl künftiger Politikfelder bilden, wie Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik. Aber gerade Bildung und Weiterbildung sind der wichtigste Schlüssel, um diese Entwicklung auch tatsächlich von der Disruption auf Evolution umzulenken, so eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) aus 2018.

Daher setzt die Bundesregierung mit dem Qualifizierungschancengesetz auf eine präventive Arbeitsmarktpolitik. Die Grundidee ist einfach wie eingängig: Wenn die Anzahl der Arbeitnehmer rückläufig ist, sich gleichzeitig die Berufsprofile aber dramatisch wandeln, müssen möglichst alle potenziellen Arbeitnehmer die Chance erhalten, sich nah am Puls der Zeit weiterzuqualifizieren. Das gilt umso mehr, als die dringend benötigten Fachkräfte für die neuen Technologien flächendeckend nicht einfach aus dem Nichts entstehen.

Bedeutung der Weiterbildung für  Unternehmen

Generell sind Weiterbildungen ein bewährtes unternehmerisches Instrument, das neue Optionen erschließen und die wirtschaftliche Existenz sichern kann. Denn: Nicht selten ist der Ausbau von Qualifikationen und Kompetenzen auf Seiten der Mitarbeiter gleichbedeutend mit der Ansprache neuer Kunden oder einem Zugewinn an Output und Effizienz.

Außerdem haben Weiterbildungen einen nicht zu unterschätzenden Effekt auf den Teamgeist und die Motivationslage der Belegschaft. Der Arbeitnehmer und seine Fähigkeiten stehen im Fokus, seine Fortentwicklung wird als unternehmerisches Kapital anerkannt und er fühlt sich auf die kommenden Anforderungen bestens vorbereitet. Damit wächst auch die Bindung an das Unternehmen.

Das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
©Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler der neuen Qualifizierungsoffensive.

Grundsätze der Weiterbildungsförderung

Unabhängig von der unternehmerischen Bedeutung war die Förderung von Weiterbildung bislang vor allem ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Bei der Umsetzung von Weiterbildungsförderung spielte und spielt daher die Bundesagentur für Arbeit eine zentrale Rolle.

Auch inhaltlich hat sich diese Förderung bisher maßgeblich auf Anpassungsqualifizierungen konzentriert. Damit sind Maßnahmen gemeint, die für die berufliche Eingliederung eines Arbeitnehmers zwingend erforderlich sind. Auch Zuschüsse für die Lohnfortzahlung während der Weiterbildungsphase (Arbeitsentgeltzuschuss) wurden nur gewährt, wenn damit ein Berufsabschluss erworben wird.

Basale Grundsätze der Weiterbildungsförderung bleiben auch mit dem Qualifizierungschancengesetz erhalten. Hierzu zählt, dass die Verantwortung für Weiterbildung immer noch bei den Unternehmen angesiedelt ist. Die Bindung von Arbeitsentgeltzuschüssen und Weiterbildungskosten an die Kofinanzierung durch den Arbeitgeber wird nicht flächendeckend abgeschafft. Vor allem innerbetriebliche, kürzere Weiterbildungen sollen weiterhin vorrangig von den Unternehmen selbst finanziert werden.

Auch ein anderer Grundsatz bleibt unberührt: Mag derzeit im Arbeitsministerium auch darüber diskutiert werden - noch existiert auf Seiten der Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Umgekehrt können Arbeitnehmer nur im Rahmen der dienstlichen und betrieblichen Vorschriften (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) zu Weiterbildungen verpflichtet werden.

Was ist für Unternehmer neu am Qualifizierungschancengesetz?

Was also ist neu am Qualifizierungschancengesetz? Zweck ist die Förderung von Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten vom Strukturwandel betroffen sind: Sie sollen mit den Maßnahmen ihre beruflichen Kompetenzen anpassen und fortentwickeln, um den neuen Herausforderungen besser gewachsen zu sein.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung, das heißt die Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschüssen, stärker geöffnet. Das Qualifizierungsziel, Lebensalter und die Betriebsgröße spielt für eine Förderung der Weiterbildung im Grundsatz keine Rolle mehr. Salopp formuliert: Es geht nicht mehr nur um Anpassungsqualifizierungen mit dem Ziel Berufsabschluss, vielmehr werden nun digitale Fortbildungen in immer mehr Unternehmen förderfähig.

Die Förderfähigkeit der Weiterbildung wird künftig generell von 5 Merkmalen bestimmt:

  • Die Weiterbildung muss Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind.
  • Der Berufsabschluss der betreffenden Person muss in der Regel 4 Jahre zurückliegen.
  • Die betreffende Person darf in den vergangenen 4 Jahren nicht zweimal eine Förderung beantragen.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 160 Stunden beziehungsweise 4 Wochen dauern und außerhalb des Betriebs oder durch einen zugelassenen Träger im Betrieb erfolgen.
  • Die Maßnahme und der Träger müssen von der Bundesagentur für Arbeit für diese Förderung zugelassen sein.

Erster Anhaltspunkt zum Überblick über zugelassene Weiterbildungsangebote ist neben den Ansprechpartnern der Bundesagentur für Arbeit auch die Datenbank Kursnet. Weiterbildungen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist, sind hingegen generell nicht förderfähig.

Konkret werden Weiterbildungskosten bei

  • Kleinstunternehmen wie bisher zu 100 %,
  • bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 % (bei älteren Beschäftigten ab vollendetem 45. Lebensjahr und bei Beschäftigten mit Schwerbehinderung bis zu 100 %),
  • bei größeren Betrieben bis 2.500 Mitarbeiter grundsätzlich bis 25 % und
  • bei Betrieben ab 2.500 Beschäftigten bis zu 15 % übernommen.

Sofern in den Betrieben ab 2.500 Mitarbeitern eine betriebsbezogene berufliche Weiterbildung durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag vorgeschrieben wird, können sogar bis 20 % der Kosten gefördert werden.

Die Arbeitsentgeltzuschüsse sind ebenfalls gestaffelt angelegt. Die Zuschüsse betragen

  • bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen weiterhin bis zu 100 %,
  • bei Kleinstunternehmen bis zu 75 %,
  • bei KMU bis zu 50 % und
  • bei Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bis zu 25 %.

Ferner wird mit dem Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildungsberatung ausgebaut. Das betrifft nicht allein die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber. Unternehmen können beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur eine Qualifizierungsberatung einholen, mit der frühzeitig der Weiterbildungsbedarf in der Belegschaft identifiziert wird.

Schließlich profitieren die Unternehmen mit dem Qualifizierungschancengesetz auch von der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung von 3,0 auf 2,5 %. Da dieser Beitrag paritätisch von Beschäftigten und Arbeitgebern gestemmt wird, zahlen auch die Unternehmen 0,25 % weniger in die Arbeitslosenversicherung ein. Die Senkung des Beitragssatzes ist bis 2022 befristet, danach wird er aber dauerhaft bei 2,6 % liegen.

Wie weiter mit der Weiterbildung?

Die verantwortlichen Spitzen im Arbeitsministerium sehen das neue Gesetz als ersten Schritt zu einer umfassenderen nationalen Weiterbildungsstrategie. In dieser soll ein Gremium von Politik und Sozialpartnern eine neue Weiterbildungskultur etablieren. Ein Fokus liegt hier auch auf KMU und Kleinstunternehmen, die oft Schwierigkeiten haben, ihren Mitarbeitern eine optimale Weiterbildung zu ermöglichen. Ein erster Entwurf für die flächendeckende Strategie wird zum Sommer 2019 erwartet.

In den weiteren Überlegungen wird im Bundesarbeitsministerium sogar ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung diskutiert – Unternehmer sollten diese Entwicklungen genau verfolgen.

Quellen

Interviews

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