Förderlandschaft - Förderprogramme

Bei Investitionen in Kälte- und Klimatechnik gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse bis 150.000 Euro auf Klimaschutztechnologien. Ein guter Anreiz: Die Zuwendungshöhe ist an die klimarelevante Leistungsfähigkeit gekoppelt.

Eine Vielzahl an Klimaanlagen hängen an einer Wand.
©Frozen Action, stock.adobe.com
Energieschonende Klima- und Kältetechnik ist förderfähig und in Unternehmen jedweder Größenordnung sinnvoll.

Klimaschutz mit Förderprogrammen allen Unternehmen möglich machen

Mit Investitionszuschüssen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Damit unterstützt die Behörde die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der nationalen Klimaschutzinitiative. Deren Ziel ist im Großen und Ganzen das Senken der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. Bis 2050 soll sogar eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Begleitende Förderprogramme setzen sich dafür ein, diesen Wandel und Wirtschaftswachstum zusammenzubringen. Im Effekt soll in der Wirtschaft die Energieeffizienz gesteigert, der Kältebedarf gemindert und die Emission halogenierter Treibhausgase weiter reduziert werden. Zugleich kann der Förderhebel helfen, die geförderten Anlagen als Zukunftstechnologie zu etablieren: Der entsprechende Marktanteil soll steigen und die Wirtschaftlichkeit dank sinkender Produktionskosten erhöht werden.

Zu diesem Zweck wendet sich die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen an eine weite Bandbreite verschiedener Akteure und koppelt die Zuwendungshöhe zugleich an die klimarelevante Leistungsfähigkeit der neuen Maschinen.

Dank neuster Technik und individueller Planung sind klimafreundliche Anlagen kein Projekt mehr, das allein für große Unternehmen mit hoher Kapitaldecke umsetzbar ist. Schonende Kältetechnik lässt sich nahezu an jedes Geschäftsbedürfnis anpassen: von mittleren Bürogebäuden und Supermärkten bis hin zu kleinen Metzgereien, Rechenzentren, Tankstellen oder Lebensmittelgeschäften.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden die Neuanschaffung und Installation einer klimafreundlichen Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Halogenierte Kältemittel nutzen fluorierte Gase, die den Treibhauseffekt verstärken und daher unter die EU-F-Gas-Verordnung fallen.

Natürliche beziehungsweise nicht-halogenierte Kältemittel sind dem vorzuziehen, da diese meist in unbegrenzter Menge verfügbar und daher preiswert sind, das Klima schonen sowie eine hohe Energieeffizienz aufweisen.

Unter die Förderung fallen Anlagen mit Flüssigkeitskühlsätzen, die Verwendung von Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 (Propan R-290, Propen R-1270, Isobutan R-600a), B2 und B2L (Ammoniak R-717, Gemisch aus Ammoniak und Dimethylether R-723). Auch andere Kälteerzeuger sind förderfähig, wie adiabate Verkühlungsanlagen, Supermarkt- Gewerbekälteanlagen (R-744), Turboverdichter (R-718), Ab- und Adsorptionsvorlagen oder Vakuumeiserzeuger. Bei diesen stationären Anlagen ist auch allein der Austausch der Kälteerzeugungseinheit möglich. Das vorfindliche Kühlmittelsystem kann dabei bestehen bleiben oder erneuert werden.

Eine Teilmodernisierung ist im Förderpaket um weitere Komponenten erweiterbar, wie Kühlmöbel für Supermarktkälteanlagen, Tiefkühlstufen mit CO₂, Wärmepumpen, Wärme- und Kältespeicher, Kühlsolekreisläufe sowie Rück- oder Luftkühler. Wichtig ist, dass immer die Kälteerzeugungseinheit ausgetauscht und der Betrieb der Anlage klimaschutztechnisch verbessert wird.

Die aufwendige Planung, wie eine neue Anlage sachgerecht ausgelegt oder neue Kältetechnik in ein bestehendes System integriert wird, ist ebenfalls förderfähig. Gerade kleine Unternehmen können sich daher von zusätzlichen Aufgaben entbinden und auf professionelle Expertise zurückgreifen, mit der die neue Technik sinnvoll und individuell in den Betrieb integriert werden kann.

Errichtet ein Antragsteller neben einer Kälte- oder Klimaanlage zusätzlich eine Anlage zur Erzeugung von regenerativen Energien, kann für den anfallenden Mehraufwand ein attraktiver Kombinationsbonus gewährt werden. Hierzu zählen beispielsweise Biogas-Blockheizkraftwerke, Photovoltaik-Anlagen, Windstromanlagen oder Solarthermieanlagen.

Neben den stationären Anlagen fördert das Programm sogar Klimaanlagen in Fahrzeugen (E-Busse und E-Schienenfahrzeuge), die CO₂ als natürliches Kältemittel nutzen. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr mit einem Einsatzschwerpunkt auf der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.

Auf der technischen Ebene ist die Förderung generell an Mindeststandards gebunden, die in der Kälte-Klima-Richtlinie (19.12.2018) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit definiert werden.

Wer wird gefördert?

Zuschüsse für stationäre Anlagen können von verschiedensten Seiten beantragt werden: Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Hochschulen und Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen. Bundesländer, deren Einrichtungen und landeseigene Gesellschaften sind von einer Förderung in allen anderen Fällen ausgeschlossen.

Im Bereich der Fahrzeug-Klimaanlagen zählen hingegen Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr erbringen, zu den möglichen Antragsstellern.

Wie wird gefördert?

Geförderte Projekte erhalten einen Zuschuss bis maximal 150.000 Euro pro Maßnahme. Dabei bildet die Zuwendung höchstens 50 % der förderfähigen Kosten ab.

Im Rahmen dieser Vorgaben wird die konkreten Förderhöhe mit mathematischen Formeln ermittelt, die sich für stationäre Anlagen, sogenannte Kühlsolekreisläufe und Fahrzeug-Klimaanlagen unterscheiden.

Maßgebliche Faktoren dieser Formeln werden durch die Leistung des Kälteerzeugers beziehungsweise der Komponenten definiert, etwa in den Bereichen Kälteleistung (kw), Speicherkapazität (kWh), Volumen (dm³) oder auch Rohrlänge (m) und Rohrdurchmesser (mm) bei Kühlsolekreisläufen. Zu der Leistungsfähigkeit hinzu kommt ein festgelegter Koeffizient für die Art des Kälteerzeugers beziehungsweise der Komponente oder des Speichers.

Für die Ausführungsplanung und die Kombination von Kälte- und Klimaanlagen mit Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien werden zusätzlich verschiedene Pauschalen eingesetzt.

Damit sich Antragsteller ein Bild von der infrage kommenden Förderhöhe machen können, stellt das BAFA einen speziellen Förderrechner online zur Verfügung.

Antragstellung

Anträge werden direkt beim BAFA über ein elektronisches Formular gestellt. Die Antragstellung erfolgt durch den Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll, oder durch den Eigentümer beziehungsweise Betreiber entsprechender Fahrzeug-Klimaanlagen.

Da hierzu umfangreiche Angaben zur technischen Seite und zum Antragsteller selbst einzureichen sind, kann eine professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Entsprechend sieht auch das Förderprogramm eine Beantragung der Fördermittel durch ein beauftragtes Contracting-Unternehmen oder einen bevollmächtigten Fördermittel-Berater vor.

Ferner sind übliche Fördergrundsätze zu beachten, wie etwa die De-minimis-Regel, Umsetzung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids oder fristgerechtes Einreichen von Verwendungsnachweisen.

Die geförderten Anlagen werden durch das BAFA zusätzlich über ein Monitoring begleitet. Die Betriebsdaten werden für fünf Jahre nach dem Abnahmedatum an ein elektronisches Portal überstellt.

Quellen

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