ARCHIV - Förderprogramme
Der Wettbewerb um Innovationsförderung ist eröffnet: Wer im Land NRW eine Niederlassung oder Betriebsstätte hat und plant, dort seine Ressourceneffizienz zu verbessern, kann Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 % bekommen. Aber nur die besten Ideen haben eine Chance, den Zuschlag zu bekommen. Unser Artikel fasst die Kriterien und Hintergründe zusammen.
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Ressourceneffizienz dient dem ökologischen wie dem ökonomischen Interesse. |
Aus dem gemeinsamen Topf des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2019 22 Mio. Euro ausgelobt. Die Initiative spricht gezielt kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Sie sollen miteinander in den Wettbewerb um Fördermittel für innovative Vorhaben treten, die auf eine Verbesserung der Ressourceneffizenz abzielen.
Der Clou an der Sache: 40 bis 60 % der für das Vorhaben benötigten Mittel können als Zuschüsse fließen, wenn das eingereichte Konzept die Jury überzeugt. Allein diese gewaltige Subventionssumme macht doch Lust, sich auf Potenzial im Bereich der Ressourceneffizienz abzuklopfen! Doch was versteht man hierunter überhaupt?
Die Idee
Grundsätzlich lässt sich die Ressourceneffizienz auf eine einfache Formel bringen:
Damit gilt: Je geringer der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen ist, desto größer ist die Effizienz der eingesetzten Ressourcen. Als Nutzen kann dabei jede Quantifizierung des hergestellten Produkts, der erbrachten Dienstleistung oder der Funktion gelten, die in einer Wertschöpfungskette zu einem von beidem führt. Der Aufwand fächert sich etwas breiter auf: Hier kommen Rohstoffe ins Spiel, insbesondere fossile Brennstoffe, die zu einer hohen Schadstoffemission führen. Aber auch andere Energieressourcen wie etwa Elektrizität spielen hier hinein, dazu auch die benötigten Mengen von Wasser, Luft und sogar die eingesetzte Fläche sowie der Einfluss auf das Ökosystem.
Gemäß dieser Definition gibt es keinen unternehmerischen Prozess, der sich nicht im Sinne der Ressourceneffizienz beziffern und kritisch befragen ließe — und das heißt auch: auf der Grundlage neuer Ideen und Technologien signifikant verbessern.
Das Förderprogramm kennt drei Teilbereiche des ressourceneffizienten Wirtschaftens. In einen dieser Bereiche muss sich das Vorhaben einordnen lassen:
- Gestaltung von ressourceneffizienten Produktionsverfahren im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS)
- Gestaltung neuer energieeffizienter Herstellverfahren, die das Ziel verfolgen, bestehende Produkte durch innovative und ökologisch vorteilhafte Produkte zu ersetzen
- Recycling und die Wiederverwendung von Abfall anderer Unternehmen
Dabei steht die Förderung von Verfahren nach PIUS im Vordergrund. Sie alleine können die maximale Förderhöhe ausschöpfen. Die Grenze für Punkt 3 liegt 5 %, die von Punkt 2 sogar 10 % unter dem jeweiligen Maximum (60 % für kleine, 50 % für mittlere Unternehmen).
Die Abkürzung PIUS steht für Produktionsintegrierten Umweltschutz. Das klingt auf den ersten Blick kompliziert, bezeichnet aber im Grunde genommen nichts anderes als eine ressourceneffiziente und umweltfreundliche Produktion nach den im Rahmen des Projekts gesammelten Standards. Ein umfangreicher Dokumentenpool auf der Seite des PIUS-Portals informiert darüber, welche Erfahrungen Unternehmer sich für ihre Innovationsplanungen zunutze machen können. Online-Tools der verschiedenen PIUS-Partner können einen ersten Einblick in das Verbesserungspotenzial des eigenen Unternehmens bieten. Wer sich zielgerichtet auf den Wettbewerb vorbereiten will, findet hier eine Fülle von Informationen und Anregungen.
Infoveranstaltungen in der Nähe
Insgesamt sechs Termine Anfang 2019 bieten die Gelegenheit, sich vor Ort und im direkten Austausch mit den Organisatoren der Initiative zu informieren:
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Die Anmeldung erfolgt kostenlos und einfach über das Online-Portal der Effizienz-Agentur NRW (EFA). Auch die genauen Adressen der Veranstaltungsorte sind dort gelistet.
Form und Fristen
Die Jury besteht aus Gutachtern des Umweltministeriums NRW (MULNV), der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, der KlimaExpo.NRW und der Vereinigung der Industrie-und Handelskammern NRW. Beratend hinzugezogen werden Experten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), der Vertretung Verwaltungsbehörde EFRE und EFA NRW. Damit versammelt das Land eine Mischung aus hochkarätigen Fachleuten, die neutral und fair über die Einreichungen beraten. Die verbindliche Entscheidung trifft im Anschluss das LANUV NRW.
Alle Antragsformulare sowie Ansprechpartner im LANUV NRW und der EFA NRW finden sich ebenfalls auf dem Online-Portal. Achtung: Wie in den meisten Förderprogrammen gilt auch hier, dass das Vorhaben noch nicht begonnen worden sein darf. Einzige Ausnahmen bilden Vorplanungen und Marktanalysen, die zum Bewerbungskonzept gehören. Auch besteht, wie immer, kein Rechtsanspruch auf Förderung mit öffentlichen Geldern.
Für die Antragsstellung gibt es zwei Fristen: den 29. März und den 12. Juni 2019. Je nach Planungsfortschritt und Umsetzungszeitraum kann es sinnvoll sein, sich für das eine oder andere Datum zu entscheiden. Allerdings gibt es das alte Sprichwort nicht umsonst: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Doch auch wer es in diesem Anlauf nicht schafft, ist nicht grundsätzlich vom Förderprogramm ausgeschlossen. Gibt es eine nächste Förderrunde 2020, so kann dann der Antrag optimiert und erneut eingereicht werden.
Quellen
- Aufruf auf dem EFRE-Portal NRW
- Aufruf auf dem MULNV-Portal NRW
- Aufruf auf dem LANUV-Portal NRW
- EFA NRW
- Programmbroschüre des MULNV NRW | PDF-Download
- PIUS-Portal