Förderlandschaft - Förderprogramme Klimawandel/Umweltschutz

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) hat in den letzten Jahren stark zugelegt. Neben dem Wind gilt die Sonne als wichtigster Energieträger. Photovoltaik erzeugte 2017 rund 18,3 % der gesamten EE-Stromproduktion. Bei der Energiewende kommt ihr auch in Zukunft eine bedeutende Rolle zu. Um Investitionen in EE zu fördern, bieten Bund und Länder deshalb verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Photovoltaikanlagen stehen für die Stromgewinnung der Zukunft
© BSW-Solar/Upmann
Wenn es um die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien geht,
sind Photovoltaikanlagen ganz vorne mit dabei.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Einspeisevergütung und das Marktprämienmodell

Den meisten bekannt ist die sog. Einspeisevergütung. Sie wird im EEG fix auf 20 Jahre festgelegt und orientiert sich mit Inkrafttreten des EEG-Änderungsgesetzes seit Februar 2017 wieder an dem auf ein Jahr hochgerechneten Zubau. In welcher Höhe die Einspeisevergütung ausfällt, hängt dabei nicht davon ab, wie lange eine Photovoltaikanlage bereits in Betrieb ist, sondern zu welchem Zeitpunkt sie ans Netz gegangen ist.

Seit Juli 2017 ist die Einspeisevergütung konstant. Eigentümer von Anlagen auf Wohn- / Nichtwohngebäuden und Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von bis zu 10 Kilowatt peak (kWp), die ihre Anlage bis Juli 2018 der Bundesnetzagentur melden und keine Erlöse aus der Direktvermarktung erwirtschaften, erhalten nach § 48 Absatz 3 EEG 12,20 Cent je kWh. Bei entsprechenden Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp bis zu 40 kWp ist eine Einspeisevergütung von 11,87 Cent je kWh und bei solchen mit einer Leistung von über 40 kWp bis zu 100 kWp von 10,61 Cent pro kWh vorgesehen. Eingespeister Strom von Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und auf Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp wird mit 8,44 Cent je kWh vergütet.

Wenn Inhaber von Photovoltaikanlagen ihren Strom direkt vermarkten, d. h. an Großabnehmer oder an der Strombörse vertreiben, wird die Einspeisevergütung allerdings nicht gezahlt. Verpflichtend sind dazu nach dem EGG 2017 Besitzer von Photovoltaikanlagen ab einer Nennleistung von 100 kWp angehalten, die nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden.

Stattdessen greift hier das Marktprämienmodell. Die Marktprämie erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich zu dem Verkaufspreis, der mit dem Stromabnehmer ausgehandelt wurde, und ergibt sich aus der Differenz des sog. anzulegenden Werts und dem durchschnittlichen Monatsbörsenpreis für Solarstrom. Für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 750 kWp ist der anzulegende Wert dem § 48 und § 49 EEG 2017 zu entnehmen. Anlagen mit einer Nennleistung über 750 kWp hingegen sind ausschreibungspflichtig. Hier bieten die Stromproduzenten selbst individuell auf den anzulegenden Wert. Für die Auszahlung der Marktprämie wird dann derjenige berücksichtigt, der im Gebotsverfahren den Zuschlag erhalten hat.

Neben der Einspeisevergütung und dem Marktprämienmodell gibt es aber auch Unterstützungsinstrumente, die bereits vor der Installation einer Photovoltaikanlage greifen.

Förderprogramme der KfW und anderer Förderbanken

Bundesweite Förderprogramme

Die Installation von Photovoltaikanlagen ist förderfähig.
© Elenathewise, Fotolia.com
Förderprogramme unterstützen die Entwicklung
und Installation von Photovoltaikanlagen.

Besonders aktiv ist hier die KfW mit ihrem Förderprogramm „Erneuerbare Energien „Standard““. Mit dem zinsgünstigen Förderdarlehen unterstützt sie u. a. private und öffentliche Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie Freiberufler und Landwirte bei der Errichtung, Erweiterung und dem Erwerb von Photovoltaikanlagen. Außerdem können die entsprechenden Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen sowie die Installation von Batteriespeichern durch den Kredit mitfinanziert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms unterstützt die KfW darüber hinaus entsprechende Investitionen im Ausland. Antragsberechtigt sind deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland, in Deutschland freiberuflich Tätige sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Je Vorhaben kann dabei ein Förderdarlehen in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro genehmigt werden. Bis zu 100 % der Investitionskosten können Kreditnehmer somit von der KfW erhalten.

Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 2, maximal 20 Jahre. Je nach gewählter Laufzeit sind zudem bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.

In jedem Fall muss die Antragstellung vor der Umsetzung des Vorhabens per Hausbankprinzip über die Hausbank abgewickelt werden. Diese legt bei erfolgreicher Beurteilung der Unterlagen auch die Höhe des Zinssatzes unter Zuhilfenahme des risikogerechten Zinssystems in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage sowie der gestellten Sicherheiten des jeweiligen Unternehmens fest.

Daneben ermöglicht die KfW u. a. in- und ausländischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflern und Landwirten im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von maximal 30 kWp in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem. Auch die Nachrüstung von stationären Batteriespeichersystemen bei Anlagen mit entsprechender Nennleistung, deren Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 erfolgte, ist förderfähig. Mit Hilfe der Speichersysteme muss der gewonnene Strom nicht sofort verbraucht werden, sondern kann für später zwischengespeichert werden. Daher sind Speichersysteme bestens für Anlagenbetreiber geeignet, die den gewonnen Strom entweder vollständig selbst gebrauchen oder teils ins öffentliche Netz einspeisen und teils für den Eigenbedarf nutzen. 

Voraussetzung ist allerdings, dass das System in Deutschland eingerichtet und mindestens 5 Jahre lang betrieben wird. Zudem kann pro Photovoltaikanlage lediglich ein Batteriespeichersystem gefördert werden.

Die Förderung besteht dabei aus zwei Teilen: Neben dem zinsgünstigen Förderdarlehen der KfW in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten - inkl. MwSt., sofern der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - steuert das BMWi zum Vorhaben einen Tilgungszuschuss bei. Dadurch wird die Kreditschuld gesenkt und die Laufzeit des Kredites verkürzt. Allerdings wird der Tilgungszuschuss nur für das Batteriespeichersystem gestattet, nicht für die Photovoltaikanlage. Die anteilige Höhe hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Bei einer Beantragung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2018 erhalten Kreditnehmer einen Zuschuss von 10 %.

Vor allem in der Landwirtschaft profitiert man von der Förderung von Photovoltaikanlagen
© Countrypixel, Fotolia.com
Einige Förderprogramme sind speziell für
landwirtschaftliche Unternehmen interessant.

Gezielte Unterstützung bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen bietet darüber hinaus die Landwirtschaftliche Rentenbank mit ihrem Programm „Energie vom Land“ Landwirten oder Unternehmen, die zu mindestens 50 % agrarwirtschaftlichen Gesellschaftern gehören. Zudem umfasst es Photovoltaik-Anlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Die Rentenbank finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, so lange die Investitionssumme die Grenze von 10 Mio. Euro nicht überschreitet. Im Einzelfall ist aber auch ein größeres Investitionsvolumen möglich. Gleichzeitig kann die Förderbank zum beantragten Kredit einen Förderzuschuss gewähren, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Mindestlaufzeit des Darlehens liegt bei 4 Jahren. Maximal sind 30 Jahre möglich. Außerdem bietet die Rentenbank bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre und eine feste Zinsbindung ausgerichtet an dem RGZS von maximal 10 Jahren.

Eine Beantragung der öffentlichen Mittel muss jedoch auch hier über die Hausbank erfolgen. Eine Antragstellung auf dem direkten Wege bei der Rentenbank ist nicht möglich.

Förderprogramme der Länder

Zusätzlich bieten die Länder eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten von Photovoltaikanlagen.

Angelehnt an das Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank eröffnet die L-Bank in Baden-Württemberg mit ihrem Förderprogramm „Neue Energien – Energie vom Land“ dort ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Photovoltaikanlagen von Landwirten oder agrarwirtschaftlichen Unternehmen sowie für Photovoltaikanlagen auf (ehemals) agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu bekommen. Mittels zinsgünstiger Förderdarlehen können so bis zu 100 % des Vorhabens bei einer Mindestdarlehenssumme von 5.000 Euro und einer Höchstdarlehenssumme von 10 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr gefördert werden.

In Thüringen hilft die Thüringer Aufbaubank mit dem Programm „Solar Invest“ kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in eine Photovoltaikanlage und/oder ein Batteriespeichersystem investieren wollen, mit Zuschüssen in Höhe von maximal 20 % der Investitionskosten. Vorausgesetzt der Sitz des Unternehmens befindet sich in Thüringen, der erzeugte Strom wird für den Eigenverbrauch genutzt und die Kosten für das Vorhaben liegen über der Grenze von 1.000 Euro. Unternehmern kann somit ein Zuschuss von bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben gewährt werden.


    Wenn Sie Näheres zu Photovoltaik erfahren möchten, lesen Sie hier.    

Quellen

Interviews

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