Förderlandschaft - Förderprogramme

Die Förderung energieeffizienter Gebäude stellt einen relevanten Baustein zum Erreichen der Klimaziele dar. Daher initialisierte der Bund 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach mehreren Anpassungen im Jahr 2022 wurde diese zum Jahresstart 2023 nun neu aufgesetzt.

Thermische Aufnahme einer Immobilie während einer Sanierung.
© Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Zum Jahresbeginn 2023 wurde die BEG-Richtlinie erneut novelliert.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, trat 2021 in Kraft mit dem Ziel, bis dato geltende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammenzufassen und den Zugang zu Förderdarlehen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu erleichtern. Die verschiedenen Förderprogramme unterstützten unter anderem die Installation neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle oder die Modernisierung von Anlagentechnik.

Seit dem Inkrafttreten hat die BEG – im Vergleich zu anderen Förderprogrammen - in kurzer Zeit diverse Änderungen und Anpassungen durchlaufen. Die jüngste Novellierung erfolgte zum Jahresanfang 2023. Sie enthält einige Erleichterungen und Erweiterungen. Andererseits wird aber auch die Förderung von Anlagen der Stromversorgung, wie z. B. durch Photovoltaik, komplett eingestellt.

Wegfall der Förderung für Stromversorgungsanlagen

Denn Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden im Rahmen der BEG ab sofort nicht mehr gefördert. Darunter fallen unter anderem Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Stromspeicher. Dies gilt auch, wenn sie der Eigenversorgung dienen. Vorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise statische Ertüchtigung, Installation von Kabelkanälen oder Ähnliches, können jedoch im Rahmen der Sanierung noch immer mitgefördert werden.

Eine mögliche Alternative für Investitionswillige stellt allerdings das Förderdarlehen „Erneuerbare Energien – Standard“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau dar. Es dient der Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und kann zusammen mit der BEG-Förderung für ein Sanierungs- oder Neubau-Vorhaben beantragt werden. Außerdem existieren diverse Landesprogramme, die ebenfalls in den Fördermix integriert werden können.

Erweiterung der Antragsberechtigung

Indes wurde der Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt. Bisher waren lediglich Eigentümer, Pächter und Mieter des zu sanierenden Objektes berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Diese Beschränkung fällt nun weg. Seit 01.01.2023 ist prinzipiell jeder Investor antragsberechtigt, der Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden tätigen möchte. Der Eigentümer muss lediglich vor Antragstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie die Höhe des maximalen Förderbetrages informiert werden.

Erhöhung und Ausweitung des Bonus für Worst Performing Buildings (WPB)

Besonders gefördert werden dabei Antragsteller, die in Immobilien mit einer überaus schlechten energetischen Performance investieren möchten. Für die Sanierung von Worst Performing Buildings (WPB) – als solche werden Gebäude bezeichnet, die bezüglich ihres energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören – können sie zusätzliche Boni erhalten.

Bereits seit September 2022 wurde die Sanierung eines solchen Gebäudes bei Erreichen der Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 55 oder 40 mit zusätzlich 5 % bezuschusst. Der sog. WPB-Bonus wurde nun auf 10 % angehoben und greift künftig zudem bei Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 70.

Außerdem attraktiv: Der Bonus wird in Form eines Tilgungszuschusses gewährt. Das heißt, der Zuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und und sorgt für eine kürzere Darlehenslaufzeit.

Allerdings ist die Beantragung der Förderung von Effizienzhäusern/-gebäuden-Stufe 70 Worst Performing Buildings aus technischen Gründen erst ab dem 23.02.2023 möglich. Mit dem Vorhaben kann der Antragsteller auf eigenes Risiko jedoch sofort beginnen, nach Durchführung und Dokumentation eines entsprechenden Beratungsgespräches bei seiner Hausbank.

Förderung von Eigenleistungen

Neu ist darüber hinaus die Förderfähigkeit bei privaten Eigenleistungen. Um in den Genuss einer Förderung im Rahmen der BEG kommen zu können, mussten Sanierungsmaßnahmen bisher zwingend von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Bei privater Durchführung, auch durch Handwerker, waren bisher weder Leistung noch Materialkosten förderfähig. Nun können bei solchen privaten Eigenleistungen zumindest die Materialkosten gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich die Bestätigung der fachgerechten Durchführung durch einen Energieeffizienz-Experten.

Angehörige des Handwerks, die nach HGB zur Rechnungslegung verpflichtet sind und in die Energieeffizienz ihrer privaten oder gewerblich genutzten Immobilie investieren möchten, können die Leistungen nach wie vor selbst erbringen. Ebenso unternehmenseigene fachlich qualifizierte Mitarbeiter sowie Tochterunternehmen.

Verlängerung der Nachweisfrist für die Mittelverwendung

Mehr Spielraum verschafft Investitionswilligen zudem die Verlängerung des Zeitraums für die Erbringung des Verwendungsnachweises. Er erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, belegt den programmgemäßen Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel und ist durch einen Energieeffizienz-Experten zu bestätigen.

Bisher musste der Verwendungsnachweis innerhalb von 18 Monaten nach Vollabruf der Mittel beim Finanzierungspartner eingereicht werden. Diese Frist wurde nun auf 54 Monate verlängert und gilt ab Zusage des Kredites. Auf begründeten Antrag kann sie auf 66 Monate verlängert werden.

Neue Förderbedingungen bei der Sanierung von Wohngebäuden

Auch im Bereich der Wohngebäudeförderung hat sich einiges getan: Die energetische Sanierung von Wohngebäuden unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen, die sogenannte serielle Sanierung, wird künftig mit einem Bonus von 15 % gefördert. Voraussetzung hierfür ist die Sanierung nach den Maßstäben Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 40 oder 55.

Der Bonus kann aus technischen Gründen jedoch ebenfalls erst ab dem 23.02.2023 beantragt werden. Mit dem Vorhaben kann nach entsprechender Dokumentation eines Beratungsgespräches durch die Hausbank auf eigenes Risiko aber schon jetzt begonnen werden.

Die Zukunft der Neubauförderung

Die Förderung von Neubauten wird zum 01.03.2023 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter dem Namen "Klimafreundlicher Neubau" neu aufgelegt. Fördervoraussetzungen, Informationen zu Antragsberechtigten, Förderarten, Förderhöhen, etc. werden in Kürze bekanntgegeben. Bis zum Start des neuen Programms wird die Neubauförderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude unverändert fortgeführt.



Quellen

Interviews

"Es kommt sehr selten vor, dass wir Unternehmen haben, die nicht innovativ sind"

Klaus Weiler und Sandra Schmidt (EIB)

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank hat zahlreiche Förderschwerpunkte. Darunter auch Innovation und Wissen. Wann ein Unternehmen jedoch als innovativ gilt und welche innovativen Projekte die EIB bereits angestoßen hat, darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

"Ein EIB-Darlehen hat eine hohe Signalwirkung"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank, kurz EIB, gehört zu den wichtigsten Vergabestellen unserer Zeit. Welche Finanzierungsmöglichkeiten jedoch bietet sie KMU, Mid Caps und großen Unternehmen und was müssen Antragsteller beachten? Darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

"So können wir eine gute Breitenwirkung erzielen"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler
Interview Förderlandschaft - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Als größte multilaterale Anleiheemittentin und Darlehensgeberin der Welt gehört die Europäische Investitionsbank, kurz EIB, zu den wichtigsten Vergabestellen unserer Zeit. Was die EIB im Besonderen auszeichnet, darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

Mit Fördermitteln ist alles möglich: Die Finanzierung von Betriebsmitteln

Unter einer Betriebsmittelfinanzierung werden zahlreiche Vorhaben zusammengefasst.
Interview - Klaus Weiler vom BvdFB

Betriebsmittel sind das A und O für die Existenz von Unternehmen. Können Gelder für Lohnkosten, Miete oder zur Auftragsvorfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden, bedeutet dies das sichere Aus. Über Möglichkeiten der Betriebsmittelfinanzierung haben wir deshalb mit Klaus Weiler, Finanzwissenschaftler und Vorstandssprecher des BvdFB, gesprochen.

"Investition in Bildung bedeutet Investition in die Zukunft"

Klaus Weiler im Interview mit Bernd Kummerow von der NRW.BANK
Interview Förderlandschaft - Bernd Kummerow von der NRW.BANK

Als Förderbank von Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK zahlreiche Förderinstrumente - auch für Kommunen. Welche sie diesen zur Verbesserung der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung stellt, darüber spricht Klaus Weiler mit Bernd Kummerow im Interview. 

"Wir bereiten Unternehmen für ihr Auslandsengagement vor"

Klaus Weiler im Interview mit Verena Würsig von der NRW.BANK
Interview Förderlandschaft - Verena Würsig von der NRW.BANK

Als Förderbank des Landes NRW bietet die NRW.BANK eine große Zahl von Förderinstrumenten. Welche Förderungen aber stehen auslandsinteressierten Unternehmen zur Verfügung? Darüber spricht Klaus Weiler mit Verena Würsig im Interview.

"Unsere Bürgschaft bringt den Stein ins Rollen"

Klaus Weiler mit Manfred Lamers im Interview

Interview Förderlandschaft - Manfred Lamers von der Bürgschaftsbank NRW

Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft unterstützt die Bürgschaftsbank NRW mittelständische Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Aber für welchen Zweck ist die Bürgschaftsbank der richtige Ansprechpartner und was muss man bei einer Antragstellung beachten? Unter anderem darüber spricht Klaus Weiler mit Manfred Lamers.

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.