Förderlandschaft - Förderprogramme

Die Wirtschaftskraft Deutschlands ist enorm. Als Industrieland steht Deutschland innerhalb Europas an erster Stelle, im weltweiten Vergleich an vierter. Einige Regionen bieten aber noch deutliches Wachstumspotenzial. Um sie zu fördern, hat die KfW das ERP-Regionalförderprogramm ins Leben gerufen.

Auch Bochum zählt zu den sog. Regionalfördergebieten.
© reeel, Fotolio.com.
Das wirtschaftliche Wachstumspotenzial in einigen deutschen Regionen
ist riesig.

Deutschland ist weltweit bekannt für seine starke Wirtschaft, einige Regionen gelten im innerländischen Vergleich allerdings immer noch als strukturschwach. Um für eine ausgewogene regionale Entwicklung zu sorgen, bemühen sich die EU, der Bund und die Länder deshalb seit 1969 mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Stärkung der Investitionstätigkeit um die Förderung der Wirtschaft in diesen Regionen und um die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Die Strukturschwäche dieser sog. GRW-Fördergebiete oder Regionalfördergebiete wird in regelmäßigen Abständen, basierend auf einem landesweit einheitlichen Verfahren, erfasst und die förderwürdigen Regionen entsprechend festgelegt. Aktuell gehören dazu alle neuen, aber auch einige Kreise und Gemeinden in den alten Bundesländern.

Als größte Vergabestelle des Landes unterstützt auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) investitionswillige Unternehmen für Vorhaben in diesen Regionen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die von der Bundesregierung zur Förderung der Wirtschaft vorgesehen sind.

Wer wird gefördert?

Das ERP-Regionalförderprogramm wendet sich dabei an in- und ausländische Unternehmen sowie Freiberufler, die als Investitionsstandort eines der Regionalfördergebiete gewählt haben. Die Unternehmen müssen per Definition den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angehören und seit mindestens 5 Jahren am Markt sein.

Antragsberechtigt sind außerdem Privatpersonen, KMU sowie Angehörige der freien Berufe, die unabhängig vom Beginn ihrer Marktaktivität Gewinn aus der Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien erzielen.

Was wird gefördert?

Auf diese Weise unterstützt die KfW sowohl neue Projekte als auch Erweiterungsinvestitionen. Besonderes Augenmerk wird auf die Diversifizierung von Unternehmen gelegt. Deshalb stellen Investitionen in die Herstellung von Waren, die bis dato nicht produziert wurden, einen wichtigen Bereich des ERP-Regionalförderprogramms dar.

Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt in Maßnahmen, die der grundlegenden Umstrukturierung von Produktionsprozessen oder von Dienstleistungsabläufen dienen und zur Optimierung der internen Abläufe und Effizienzsteigerung des Unternehmens beitragen.

Im Einzelnen umfassen die förderfähigen Vorhaben die Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden, von gewerblichen Baukosten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie von immateriellen Vermögenswerten wie z. B. Lizenzen und Patenten.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind allerdings Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, Treuhandkonstruktionen, sog. In-Sich-Geschäfte sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Wie wird gefördert?

Um eine Förderung zu erhalten, bedarf es vor der Umsetzung des Vorhabens der Kontaktaufnahme zur Hausbank. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich. Die Vergabestelle arbeitet nach dem Hausbankprinzip mit regionale Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie privaten Geschäftsbanken zusammen, die auch während des gesamten Förderzeitraums Ansprechpartner für die Unternehmen sind.

Erhält ein Unternehmer nach erfolgreicher Antragstellung die Zusage, profitiert er von besonders günstigen Kreditkonditionen. Die Förderung wird als zinsgünstiges Förderdarlehen mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Laufzeit von mindesten 2 bis max. 20 Jahren gewährt. Der Zinssatz wird auf Basis des Standortes, der Bonität des Unternehmens und der Qualität der gestellten Sicherheiten festgelegt und errechnet sich nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS).

Je nach Vorhaben sind bis zu 100 % der Investitionskosten förderfähig. Die maximale Förderhöhe liegt bei 3 Mio. Euro pro Vorhaben.

Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Kombination des ERP-Regionalförderprogramms mit anderen Förderprogrammen möglich. Diese Option ist beispielsweise dann interessant, wenn man als Unternehmer eine Finanzierung von Betriebsmitteln (Lohnkosten, Marketingmaßnahmen etc.) anstrebt, die über das ERP-Regionalförderprogramm nicht abgedeckt werden.

Beachtet werden sollte in diesem Fall allerdings, dass die durch die De-minimis-Regel und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) festgelegten Kumulierungsgrenzen für Beihilfen nicht überschritten werden. Sonst wird dem gestellten Antrag nicht stattgegeben oder bereits ausgezahlte Beihilfen müssen in voller Höhe zurückerstattet werden.

Quellen

Interviews

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