Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt
Jedes Darlehen ist am Ende einzigartig. Dennoch lassen sich verschiedene Arten von Darlehen ausmachen, denen in der Förderwelt besondere Bedeutung zukommt. Unternehmen profitieren von dieser Vielfalt insbesondere dort, wo das vorrangige Standarddarlehen an seine Grenzen kommt.
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| Darlehen sind oft komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen. |
Die generellen Vorteile von Förderdarlehen sind auf einen Blick zu erfassen, auch wenn manchmal erst auf den zweiten oder dritten Blick deutlich wird, wie genau diese Vorteile das eigene Vorhaben konkret begünstigen können:
- Einbindung ins Risikogerechte Zinssystem (RGZS)
- Günstige Zinssätze bei überdurchschnittlicher fester Zinsbindung
- Lange Laufzeiten
- Tilgungsfreie Anlaufjahre
- Haftungsfreistellung
Nicht jedes Förderdarlehen beinhaltet alle genannten Punkte, jedoch wird ein Förderdarlehen üblicherweise wenigstens einen, oft aber mehrere dieser Mechaniken einschließen. Sie dienen einerseits dazu, einen Kredit im Hausbankenprinzip zu ermöglichen, indem sie Sicherheiten schaffen und Risiken begrenzen. Andererseits stellen sie mit ihren Vergünstigungen eine Förderung für Unternehmen dar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von den auf sie zugeschnittenen Erleichterungen, die oft einem Projekt erst die nötige Luft verschaffen, um sich zu etablieren und damit zu rentieren.
Darlehen ist nicht gleich Darlehen
Doch nicht nur die Konditionen eines Darlehens können sich positiv auf Unternehmen und Projekte auswirken. Hinzu kommt die Art des aufgenommenen Darlehens. Dies wird am besten klar, schaut man sich zunächst den Normalfall an.
Ein Vorrangdarlehen (engl. senior debt) ist der ganz klassische Fall eines Kreditgeschäfts. Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer eine gewisse Summe zur Verfügung, die dann als Fremdkapital in ein Unternehmen einfließt. Die Erfüllung des Kapitaldienstes (Zins + Tilgung) geht nach gewissen, im Darlehensvertrag geregelten Konditionen vonstatten. Generell gilt: Je besser ein Unternehmen dasteht, desto größer ist die Chance auf ein günstiges Darlehen. Was aber passiert mit Unternehmen, deren Zahlen ein gewisses Risiko beim Kreditgeschäft offenbaren?
Eine Möglichkeit, auf das Risiko der Zahlungsunfähigkeit zu reagieren, ist die Gewährung eines Nachrangdarlehens (engl. junior debt). Dessen Nachrangigkeit bezieht sich auf die Ansprüche etwaiger anderer Gläubiger, die im Falle der Insolvenz oder Abwicklung (Liquidation) eines Unternehmens zur Geltung kommen. Ein Nachrangdarlehen tritt hinter andere Ansprüche zurück, denen es damit einen Anreiz bietet, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Wie genau die Abfolge der Darlehen aussieht, regelt der individuell gestaltbare Darlehensvertrag. Als Ausgleich für diesen in Kauf genommenen Nachteil ist das Nachrangdarlehen oft mit höheren Zinssätzen verbunden, stellt aber dafür Kapital zur Verfügung, wo andere Geldhähne fest verschlossen sind. Häufig, aber nicht immer, ist es Teil einer Mezzanine-Finanzierung.
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| Wer die richtige Darlehensart für sein Vorhaben findet, kann beide Seiten lächeln sehen. |
Einen anderen Ansatz verfolgt das Wandeldarlehen (engl. convertable loan). Hier wird ein Darlehen gewährt mit der Option, einen Teil oder Rest der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung umzuwandeln. Diese Umwandlung beinhaltet dann oft auch die Zinsen. Der Vorteil für den Kreditnehmer besteht darin, dass bereits das Potenzial seines Unternehmens direkt in die Kreditwürdigkeit einfließt. Dies ist besonders interessant für Start-Ups oder Markterweiterungen, die bisher keine belastbaren Prognosen bieten. Der Darlehensgeber erhält mit dem Wandeldarlehen ein Recht, jedoch keine Pflicht zur Wandlung, wobei die genauen Modalitäten im Darlehensvertrag festgelegt sind. Das kann positiv dazu führen, dass bei einer verzögerten oder anderweitig unerwünschten Unternehmensentwicklung schnell Fremd- in Eigenkapital gewandelt werden kann und so die finanzielle Lage im Handumdrehen besser dasteht. Gefahren bestehen da, wo Wandeldarlehen Anschlussfinanzierungen erschweren, weil zwar Kapital beschafft wird, jedoch auf der Grundlage einer noch ausstehenden Unternehmensbewertung. Die erfolgt zu einem realistischen Zeitpunkt und ist für den Kreditgeber üblicherweise mit einem Rabatt (engl. discount) von etwa 10 – 20 % verknüpft, der die Anteilszeichnung erleichtert. Damit mündet ein Wandeldarlehen häufig in eine tatsächliche Beteiligung, auch und gerade, wenn das Unternehmen erfolgreich ist.
Dieser Darlehensart steht das Beteiligungsdarlehen (engl. participating loan) nahe. Hier geht es jedoch nicht um eine Beteiligung am Unternehmen selbst, sondern an dessen Gewinn oder Umsatz. Deswegen heißt es auch partiarisches (gewinnabhängiges) Darlehen. Gegenüber einer stille Teilhaberschaft bietet es dem Kreditgeber den Vorteil, dass er kein unternehmerisches Risiko mitträgt. Umgekehrt hat der Kreditnehmer sein Unternehmen noch ganz in der Hand, weil er keine Unternehmens-, sondern nur eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung abgibt. Diese fungieren zugleich als vollständiger oder überwiegender Ersatz der sonst üblichen Zinsen und können damit die finanzielle Realität eines Unternehmens besser abbilden. In der Förderwelt spielen diese Darlehen keine übergeordnete Rolle, da hier direkte Beteiligungen etwa durch private Kapitalbeteiligungsgesellschaften bevorzugt werden. Es kann sich aber je nach Situation lohnen, diese Spielart des Kreditwesens im Hinterkopf zu behalten.
Und welches Darlehen brauche ich jetzt?
Auf diese Frage kann es keine pauschale Antwort geben, denn sie hängt ab von den konkreten Umständen des Unternehmens und der Ausgestaltung des Vorhabens. Wichtig ist jedoch, dass mit den verschiedenen Darlehensarten Möglichkeiten geschaffen wurden, auf die manchmal komplizierte Situation eines Unternehmens bzw. seines Vorhabens einzugehen. Hierfür ist es auch möglich, Merkmale miteinander so zu verknüpfen, dass die Vorteile der Darlehensarten zusammenfließen. So gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise ihre Wandeldarlehen häufig unter der zusätzlichen Bedingung der Nachrangigkeit.
Dabei ist zu unterstreichen, dass im öffentlichen Sektor die Vorteile des Kreditnehmers diejenigen des Kreditgebers immer übersteigen. Zudem gibt es hier in den allermeisten Fällen keine Gewinnerzielungsabsicht, sodass die reale Förderung des Unternehmens im Vordergrund steht. Ein Missbrauch von Vorteilen, die die verschiedenen Darlehensarten dem Kreditgeber eröffnen, ist hier ausgeschlossen. Das soll nicht heißen, dass solche Praktiken in privatwirtschaftlichen Zusammenhängen an der Tagesordnung sind, aber hier wäre es immerhin möglich, dass der Kreditgeber eines Wandeldarlehens seine Position bei unternehmerischen Schwierigkeiten ausnutzt, um den Wandel nur unter für ihn günstigen, nachträglich verbesserten Bedingungen durchzuführen. An solchen Praktiken haben öffentliche Fördermittelgeber per se kein Interesse.
Unternehmer sind darum gut beraten, die Angebote und Möglichkeiten ihrer individuellen Finanzierung genau zu prüfen oder von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Keinesfalls sollte eine Darlehensart von vornherein ausgeschlossen werden, weil sie vermeintliche Nachteile enthält. Was auf den ersten Blick nachteilhaft wirken könnte, erweist sich nämlich bei genauerer Betrachtung immer als Zugeständnisse öffentlicher Geldgeber, um Unternehmen und besonders KMU die Finanzierungslösungen anbieten zu können, die hier für den größten wirtschaftlichen Nutzen gepaart mit maximaler Stabilität und Nachhaltigkeit sorgen.







