Förderlandschaft - Förderprogramme Digitalisierung

Die Diskussion um Digitalisierung der Wirtschaft ist im vollen Gange – auch die Förderlandschaft passt sich an. Die KfW erweiterte daher ihre klassische Innovationsförderung aus dem ERP-Sondervermögen um Förderdarlehen im Bereich der Digitalisierung. Aber wie können welche Unternehmen von der Förderung profitieren?

Programmiersprache als Abbild der Digitalisierung
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Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert Betriebsmittel
und Investitionskosten.

Digitalisierung und Innovation als Förderziel

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Mittel des ERP-Sondervermögens abgebildet und ist bundesweit abrufbar. Das Förderprogramm kann für Vorhaben im Bereich von Digitalisierung oder Innovation, aber auch generell für Projekte von innovativen Unternehmen genutzt werden.

Daraus ergeben sich vielfältige Anwendungsmöglichkeiten — beispielsweise die Implementierung von Industrie 4.0, die Einführung von digitalen Vertriebskanälen und ERP-Software, die Anschaffung neuer Spezialmaschinen, der Bau einer neuen Produktionshalle oder die Entwicklung einer neuen Produktserie.

Die Bündelung der Förderziele Digitalisierung und Innovation in einem Programm erscheint einleuchtend: Innovation erhält auf den sich digitalisierenden Märkten die Wettbewerbsfähigkeit. Umgekehrt treibt der Einsatz digitaler Technologien unternehmerische Innovation weiter voran.

Fördertechnisch begünstigen sowohl Digitalisierung als auch Innovation volkswirtschaftlich positive Effekte. Auch die Problemstruktur bei der Finanzierung von Vorhaben aus beiden Bereichen ist identisch: Unklare Erfolgsaussichten und nur geringe handfeste Sicherheiten stellen für Banken oftmals ein klares Finanzierungshindernis dar. Laut Angaben der Förderbank werden daher nur 4 % der Digitalinvestitionen in Deutschland durch Banken finanziert. Für die KfW ist dies Grund genug, beide Förderziele in einem leistungsstarken Programm zu vereinen und Unternehmen in ihren Innovations- und Digitalisierungsanstrengungen tatkräftig zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund bietet der ERP Innovations- und Digitalisierungskredit für eine Vielzahl von Vorhaben Fremdkapital als Förderdarlehen – die Förderung von Investitionskosten und Betriebsmitteln bis zu 100 % ist möglich. Ein leicht handhabbarer Kriterienkatalog sorgt für die notwendige Transparenz des Verfahrens und setzt positive Anreize auf Seiten der Unternehmer. Auch die Suche nach dem obligatorischen Finanzierungspartner wird mit einer Haftungsfreistellung bis maximal 70 % deutlich erleichtert. 

Antragsberechtigte Kandidaten

Antragberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens seit 2 Jahren am Markt aktiv sind. Hierzu zählen KMU, Angehörige der Freien Berufe und größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und einen Gruppenumsatz von weniger als 500 Mio. € verzeichnen.

Ausgeschlossen vom ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Treuhandkonstruktionen. Vorhaben, deren Umsetzung im Ausland erfolgt oder die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind generell von dem Programm ausgeschlossen. Zudem sind Projekte nicht förderfähig, die eine Umschuldung, eine Prolongation, einen Unternehmens- beziehungsweise Anteilserwerb und eine Nach- oder Anschlussfinanzierung zum Ziel haben.

Geschaeftsmann schwebt an Euro-Luftballon durch den Himmel
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Das KfW-Programm beseitigt
Finanzierungshindernisse auf Seiten der Banken.

Varianten des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits

Das Programm bietet drei Wege zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit: digitale oder innovative Vorhaben sowie Projekte innovativer Unternehmen. Diesen Zugängen entsprechen unterschiedliche Fördergegenstände.

Im Fall der Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sind allein die vorhabenbezogenen Kosten für Betriebsmittel und Investitionen förderfähig. Alternativ zu den vorhabenbezogenen Investitionskosten und Betriebsmitteln können auch vereinfacht bis zu 200 % der vorhabenbezogenen Personalkosten durch den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit abgebildet werden.

Wichtig ist, dass der digitale oder innovative Kern eines Vorhabens keinesfalls beim Antragsteller liegen muss. Mit anderen Worten: Innovation muss im Unternehmen nicht aufwendig durch Forschung entwickelt werden. Somit ist auch die Einführung von neuen Softwarelösungen oder der Kauf spezifischer Maschinen förderfähig.

Etablierte Unternehmen, die als innovativ gelten, können die Programmförderung dagegen auf sämtliche Betriebsmittel und Investitionskosten anwenden – sie müssen nicht mit einem innovativen Vorhaben in Verbindung stehen. Diese Unternehmen können so in ihre Kapazitäten investieren, um ihr Wachstum weiter auszuschöpfen.

Das Programm beantwortet die Frage, wann ein Vorhaben als „innovativ“, wann als „digital“ und unter welchen Umständen ein ganzes Unternehmen als „innovativ“ gilt, mit einem umfangreichen, aber einfach zu handhabenden Kriterienkatalog. Das erspart potenziellen Antragsstellern die aufwendige Vorhabenbeschreibung und ermöglicht eine klare Einschätzung, ob der individuelle Fall von dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit abgedeckt wird oder nicht.

Kriterien für ein Digitalisierungsvorhaben

Das Förderprogramm verortet digitale Vorhaben in den Bereichen „Produktion und Verfahren“, „Produkte“ sowie in „Strategie und Organisation“. Ein Vorhaben gilt als digital, wenn es bloß einen einzigen der folgenden Punkte erfüllt.

Produktion und Verfahren

  • Integration von CRM-Systemen an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
  • Vollumfängliche Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme (Machine-to-machine-communication) –"Industrie 4.0"
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren (z. B. 3D-Druck)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Investitionen in die Nutzung und den Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 50 Mbit/s)
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
  • Entwicklung eines digitalen Abbilds

Produkte

  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich der Usability-VerbesserungEntwicklung von predictive-maintenance Anwendungen (z. B. Fernwartung)
  • Entwicklung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.)
  • Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen

Strategie und Organisation

  • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
  • Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
  • Alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inkl. Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)
  • Kosten, die im Zusammenhang mit Unternehmenskooperationen entstehen (insbesondere zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen)

Kriterien für ein Innovationsvorhaben

Im Fall der Innovationsvorhaben muss das Darlehen dazu verwendet werden, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dies kann beispielsweise die Herstellung eines neuen Packungsmaterials, eine neue Generation von Alufelgen, der Aufbau eines neuen Produktionsprozesses oder die Entwicklung einer App sein.

Kriterien für ein innovatives Unternehmen

Für das Förder-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gelten ganze Unternehmen als innovativ, wenn auf sie eines der nachfolgenden Kriterien zutrifft:

  • Das Unternehmen verzeichnet im Durchschnitt der letzten 3 Jahren mehr als 20 % Wachstum per anno bei Umsatz oder Beschäftigtenzahl. Das Unternehmen sollte dabei zu Beginn mindestens 10 Mitarbeiter in Vollzeit aufweisen sowie nicht kürzer als 5 und nicht länger als 12 Jahre am Markt aktiv sein.
  • Das Unternehmen hat in jedem der 3 letzten Jahre mindestens 10 % seiner Betriebskosten für Forschung und Entwicklung aufgewendet.
  • Das Unternehmen hat innerhalb der letzten 24 Monate einen Innovationspreis aus dem Hause einer Institution der Europäischen Union gewonnen.
  • Das Unternehmen wurde in den letzten 36 Monaten durch ein nationales oder europäisches Innovationsprogramm gefördert.

Fördervolumen und Konditionen

Die Förderung wird als Darlehen gewährt und beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für Investitionen und Betriebsmittel. Die Fördersumme beläuft sich auf maximal 25 Mio. € pro Vorhaben – die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 €.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit wird nach dem Hausbankverfahren abgerufen. Das Programm wird also nicht bei der KfW direkt, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Hierfür kommen Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen und Finanzvermittler in Frage.

Der erste Schritt zum Förderdarlehen ist daher die Übereinkunft mit einem passenden Partner. Dabei ist eine professionelle Präsentation des Projekts, die Fördermöglichkeiten klar und deutlich offen legt, ein klarer Vorteil. Hierzu empfiehlt sich der Gang zu einem sachkundigen Fördermittel-Berater und eine konkrete Digitalisierungsstrategie.

Eine Programm-Option, die viele Finanzierungspartner überzeugt, ist eine Haftungsfreistellung durch die KfW bis zu 70 %. Bei dieser Variante ist das Förder-Volumen allerdings auf 7,5 Mio. € je Vorhaben und auf 15 Mio. € je Gruppe begrenzt.

Unternehmen können eine Kreditlaufzeit von 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr wählen oder 7 beziehungsweise 10 Jahre Laufzeit mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und bietet eine feste Zinsbindung für die gesamte Laufzeit. Die jeweiligen Zinssätze werden nach dem risikogerechten Zinssystem berechnet: Der Zinssatz wird einerseits durch die Orientierung an der Entwicklung des Kapitalmarktes bestimmt, andererseits durch einen individuellen Faktor variiert, der sich aus der Unternehmensbonität und den gestellten Sicherheiten ergibt. Aktuell liegt der Effektivzinssatz in der Spitze bei 2,78 %.

Das Förderdarlehen gilt wegen der Zinsverbilligung als Subvention und damit als staatliche Beihilfe. Für sie gelten Höchstwerte, die gemäß der De-minimis-Regel und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung nicht überschritten werden dürfen.

Alternativ bietet das Förderprodukt für alle Kreditvarianten einen beihilfefreien Zinssatz. Das ist auch für die Kombination des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits mit anderen Förderprogrammen und mögliche Überfinanzierungen durch weitere Beihilfen von Relevanz.

Quellen

Interviews

"Es kommt sehr selten vor, dass wir Unternehmen haben, die nicht innovativ sind"

Klaus Weiler und Sandra Schmidt (EIB)

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank hat zahlreiche Förderschwerpunkte. Darunter auch Innovation und Wissen. Wann ein Unternehmen jedoch als innovativ gilt und welche innovativen Projekte die EIB bereits angestoßen hat, darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

"Ein EIB-Darlehen hat eine hohe Signalwirkung"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank, kurz EIB, gehört zu den wichtigsten Vergabestellen unserer Zeit. Welche Finanzierungsmöglichkeiten jedoch bietet sie KMU, Mid Caps und großen Unternehmen und was müssen Antragsteller beachten? Darüber spricht Klaus Weiler mit Sandra Schmidt im Interview.

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