Förderlandschaft - Förderprogramme Digitalisierung

Die Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Strategie ist nicht immer leicht. Ohne große Formalitäten bietet das Programm „go-digital“ für KMU und handwerkliche Unternehmen hierzu eine passende, unternehmensspezifische Beratung und Projektbegleitung.

Geschäftsmann und Geschäftsfrau vor großem digitalem Touchscreen
©adam121, Fotolia.com
Beratungen zur Digitalisierung werden mit "go-digital" gefördert.

Digitale Transformation als Herausforderung für den Mittelstand

Für den Mittelstand scheinen Chancen und Risiken der Digitalisierung nah beieinander zu liegen. Meist mangelt es nicht an Interesse, sondern an technologischem Know-how. Die Schwierigkeiten beginnen bereits bei der Entwicklung einer umfassenden Digitalstrategie: Was kann oder soll digitalisiert werden, sind neue Geschäftsfelder erschließbar und wie muss angesichts der zunehmenden Vernetzung Sicherheit im Unternehmen definiert werden?

Hier schafft das Programm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Abhilfe. Nach einer vielversprechenden Modellphase in Sachsen und im Ruhrgebiet übernahm das BMWi „go-digital“ in seine „Digitale Strategie 2025“ und weitete das Programm zu 2017 auf das gesamte Bundesgebiet aus.

Förderung hochwertiger Beratung

Das Programm „go-digital“ fördert qualitativ hochwertige, standardisierte Beratungsleistungen, die von autorisierten Unternehmen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“ durchgeführt werden. Ruft ein begünstigtes Unternehmen mehrere Beratungsmodule ab, muss es einen Schwerpunkt auswählen, auf den mindestens 51 % des Fördervolumens entfallen.

Die Beratung für die ausgewählten Module erfolgt immer in zwei Leistungsstufen: Zunächst erstellt das Beratungsunternehmen eine Potenzialanalyse und darauf aufbauend ein grobes Realisierungskonzept. Die Beratungsleistungen decken hier eine Erstanalyse, die Entwicklung eines Stärken-Schwächen-Profils sowie die Empfehlung spezifischer Maßnahmen ab. Unter Berücksichtigung der vorgefundenen betriebswirtschaftlichen Aspekte werden diese Erkenntnisse zu einem groben Konzept verdichtet, das auch Erfolgsaussichten und anfallende Kosten klar definiert.

In der zweiten Stufe erarbeitet das Beratungsunternehmen ein konkretes Projektkonzept und begleitet die entsprechende Umsetzung. Damit bekommt das Unternehmen für seine digitale Transformation eine feste Richtschnur an die Hand. In ihr wird geklärt, wie festgestellte IT-Defizite zu beheben sind oder welche Geschäftsabläufe und Marketingaktivitäten ganz oder teilweise digitalisiert werden sollten. In der Umsetzung profitieren Unternehmen zudem von passgenauen Empfehlungen, etwa einer nutzerfreundlichen Software oder eines leicht bedienbaren und sicheren IT-Systems. Administrative Serviceleistungen bei der Projektdurchführung, wie ein entsprechendes Controlling und eine abschließende Evaluation, runden die Projektbegleitung ab.

Storytelling zum Thema "Digital Transformation"
©Robert Kneschke, Fotolia.com
KMU und Handwerk brauchen eine klare
Digitalisierungsstrategie.

Beratungsmodul: IT-Sicherheit

Mit dem Modul IT-Sicherheit können Unternehmen erstmalig ein betriebliches IT-Schutzmanagement einführen oder bestehende Infrastrukturen optimieren. Das ist umso wichtiger, da Cyberkriminalität ständig steigt – nicht nur weltweit, sondern gerade in Deutschland. Für viele Unternehmen können durch Hackerangriffe im Produktionsprozess gewaltige Schäden entstehen. Aber auch Datenverlust oder eine mangelhafte IT-Infrastruktur stellen eine große Gefahr dar.

Grundlage des Moduls ist eine Risiko- und Sicherheitsanalyse, die nicht nur Bedrohungen und Schwachstellen analysiert, sondern auch unternehmensspezifische Schutzziele definiert und diese in die IKT-Infrastruktur integriert. Im Anschluss an die Beratung ist das Unternehmen in der Lage, in Zukunft die grundlegenden Anforderungen der IT-Sicherheit eigenständig zu regeln.

Beratungsmodul: Digitale Markterschließung

Online-Handel und E-Commerce sind für weite Teile des Mittelstands eine schiere Notwendigkeit geworden, denn: Das Kundenverhalten hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Kunden fragen blitzschnell benötigte Informationen online ab oder bestellen per Knopfdruck die entsprechenden Dienstleistungen und Produkte.

Über das Modul „Digitale Markterschließung“ erhalten Unternehmen ihren Anschluss an nationale und internationale Mittbewerber. Das Beratungsunternehmen entwirft eine Online-Marketing-Strategie, die ganz auf die Bedürfnisse des geförderten Unternehmens zugeschnitten ist. Die Betreuung umfasst beispielsweise die Entwicklung einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, eines hauseigenen Web-Shops oder schult das geförderte Unternehmen in der Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- und Dienstleistungsplattformen. Einführungen in geeignete Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing vermitteln schließlich die notwendigen Kenntnisse für eine digitale Marktbearbeitung.

Beratungsmodul: Digitale Geschäftsprozesse

Mit dem dritten Modul „Digitale Geschäftsprozesse“ sollen begünstigte Unternehmen ihre Arbeitsabläufe so weit wie möglich digitalisieren. Die Beratung klärt daher zunächst die Frage, was im Unternehmen überhaupt digitalisiert werden soll. Auf Grundlage der geeigneten Digitalstrategie wird ein Konzept zu deren Realisierung entwickelt, das exakt auf das Unternehmen zugeschnitten ist. Passend ausgesuchte e-Business-Software-Lösungen werden die Effizienz, Übersichtlichkeit, Ressourcenschonung und Reproduzierbarkeit aller Arbeitsabläufe oder auch nur einzelner Teilprozesse deutlich erhöhen. Davon profitiert nicht allein die Produktion, sondern die gesamte Unternehmensstruktur – von der Verwaltung über Serviceleistungen bis hin zur Kundenfreundlichkeit.

Die Digitalisierung von Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung oder des Zahlungsverfahrens wird daher ganz besonders die hauseigene B2B- und B2C-Kommunikation dynamisieren. Zu diesem Zweck kann die Beratung beispielsweise die Implementierung moderner Enterprise Ressource Planning (ERP)-Systeme oder abwicklungsstarker Customer Relationship Management (CRM)-Systeme betreuen.

Fördervolumen

Das Programm „go-digital“ fördert Beratungsleistungen bis zu 50 % bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 €. Ein Beratertag umfasst mindestens 8 Stunden Arbeitszeit und kann – je nach Anforderung – auch von einem sachverständigen Dritten durchgeführt werden.

In einem Hauptmodul sind höchstens 20 Tage, in zusätzlichen Nebenmodulen insgesamt 10 weitere Beratungstage förderfähig. Die Zuwendungen umfassen damit maximal 30 Beratertage, die zusammen mit 16.500 € bezuschusst werden können. Das gesamte Projekt muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Generell kann jedes Modul einzeln als Hauptmodul ausgewählt und beliebig mit weiteren Modulen kombiniert werden. Ist jedoch das Modul „IT-Sicherheit“ kein Bestandteil des Förderprojekts, müssen mindestens 2 Beratertage zur IT-Sicherheit in das Beratungsvolumen einfließen.

Fördertechnisch kommt die Zuwendung als Beihilfe nach Richtlinien der Europäischen Union daher und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Förderkriterien

Grundlage der Förderfähigkeit ist der Beratungsvertrag zwischen dem jeweiligen Unternehmen und einem autorisierten Beratungsunternehmen. Die darin vereinbarten Beratungsleistungen müssen den Modulanforderungen entsprechen und von dem autorisierten Beratungsunternehmen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten, erbracht werden.

Ein Unternehmen ist förderfähig, wenn

  • es zu den rechtlich selbständigen KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zählt;
  • es bei Vertragsabschluss weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt;
  • sein Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme nicht mehr als 20 Mio. € beträgt;
  • es eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat und
  • förderfähig gemäß der De-minimis-Regel ist.

Letzteres bedeutet, dass ein Unternehmen innerhalb eines fließenden Zeitraums von 3 Steuerjahren insgesamt nicht EU-Beihilfen von mehr als 200.000 € erhalten hat.

Zu beachten ist: Handelt es sich bei dem Unternehmen nicht um ein selbständiges Unternehmen, so darf es zusammen mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen die aufgeführten Kriterien für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung nicht nachgekommen sind. Förderschädlich ist außerdem, wenn ein Unternehmen jenseits der Richtlinien Vertragsbeziehungen zur Vorbereitung des Vorhabens eingegangen ist, vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Projekt begonnen oder bereits Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen hat.

Geschäftsmann mit hinterm Kopf verschränkten Armen vor digitalem Chaos
©Sergey Nivens, Fotolia.com,
Dank "go-Digital" werden Unternehmer entlastet
und können sich ganz auf ihr Projekt konzentrieren.

Verfahren mit minimalem bürokratischen Aufwand

Ein großer Vorteil des Programms ist, dass die Beratung die Unternehmen von den bürokratischen Erfordernissen entlastet und alle anfallenden Aufgaben von der Antragsstellung über die Abrechnung bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung erledigt.

Deutschlandweit sind rund 250 Unternehmen für eine Beratung im Rahmen von „go-digital“ autorisiert – manche von ihnen sogar für alle drei Module. Diese Unternehmen zeichnen sich durch fachliche Expertise, wirtschaftliche Stabilität, eine wettbewerbsneutrale Beratung, KMU-Nähe sowie eine Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus. Die Beratungspraxis der autorisierten Unternehmen ist dazu verpflichtet, die vereinbarten Qualitätsstandards und Normen umzusetzen, wie etwa den BSI IT-Grundschutz oder ISO 27001.

Interessierte Unternehmen wählen daher zuallererst eines der Beratungsunternehmen aus, die auf der Internetpräsenz der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes gelistet sind.

Kann nach der Kontaktaufnahme mit diesem Beratungsunternehmen ein Förderprojekt abgestimmt werden, sollte – zweitens - ein Beratungsvertrag aufgesetzt werden. Damit werden die Anzahl der Beratertage, die Honorarleistungen, die Eigenbeteiligungen und die Beschreibung des Vorhabens verbindlich festgehalten. Je nach Anforderung muss hierbei bereits die Hinzuziehung eines sachkundigen Dritten fixiert werden.

Im Anschluss stellt das Beratungsunternehmen – drittens – den Förderantrag für „go-digital“ beim BMWi. Erst wenn das Unternehmen den entsprechenden Bewilligungsbescheid erhält, darf viertens mit der Beratung begonnen werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass dem Förderprogramm jährliche Budgets zugewiesen werden: Sind diese ausgeschöpft, können Anträge erst im jeweils nächsten Jahr bewilligt werden.

Nach dem Abschluss des Projekts erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis. Wird der Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft, erhält das Unternehmen schließlich eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung.

Auch eine erneute Antragsstellung ist möglich. Allerdings erst, sobald ein Jahr seit der Bestätigung durch den Verwendungsnachweis verstrichen ist. Interessierte Unternehmen können mit dem Beratungsunternehmen ihrer Wahl „go-digital“ noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragen.

Quellen

Interviews

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