Förderlandschaft - Förderprogramme
Unternehmer und Mitarbeiter finden sich oft gleichermaßen vor der Frage wieder: Wie geht’s weiter? Statt einer Veränderung im Mitarbeiterstamm oder einer Umorientierung hin zu einem anderen Arbeitgeber bietet die Weiterbildung oft attraktive Möglichkeiten zur Verbesserung der Jobsituation.
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Eine Weiterbildung ist nicht nur nützlich für Unternehmen und Mitarbeiter, sondern kann Spaß machen und die Kreativität anregen. |
Nicht nur viele klassische Handwerksbetriebe kämpfen gegen den Fachkräftemangel. Eine immer größer werdende Ausdifferenzierung von Berufsbildern und akkreditierten Studiengängen macht es zunehmend schwieriger, die eine, richtige Mitarbeiterin für den zu besetzenden Posten zu gewinnen.
Eine Chance, diese Herausforderung zu meistern, liegt in einer eigenen Ausbildungskultur. Doch nicht einmal hierfür stehen immer passende Bewerber zur Verfügung. Unternehmen, die sich in einer personalen Sackgasse zu befinden scheinen, können dann Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen, um den schon vorhandenen Personalstamm fit für die Zukunft zu machen.
Die finanzielle Belastung hierfür müssen weder die Unternehmen noch die Beschäftigten allein tragen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme, die für Weiterbildungsvorhaben in Frage kommen.
Förderung für Quereinsteiger: Nachholen eines Abschlusses
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, unter denen eine umfangreich geförderte Weiterbildung in Frage kommt. Eine ist dann erfüllt, wenn ein Mitarbeiter zwar eine qualifizierte Tätigkeit ausführt, jedoch nicht über den üblicherweise hierfür benötigten Abschluss verfügt. Dasselbe gilt für Quereinsteiger mit einem Berufsabschluss, der jedoch nicht für die angelernte Tätigkeit qualifiziert. Wer mindestens vier Jahre nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeitet und deswegen voraussichtlich den Anschluss an dessen Arbeitsmarkt verloren hat, kommt für diese Förderung in Frage.
Arbeitgeber können dann bei der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse beantragen. Der Deal: Sie stellen den Mitarbeiter zum Zweck eines nachträglichen Berufsabschlusses frei, zahlen aber den Lohn weiter. Im Gegenzug subventioniert der Bund diese Maßnahme mit bis zu 100 % der Lehrgangskosten.
Über diese Maßnahmen hinaus eröffnet das seit Anfang 2019 geltende Qualifizierungschancengesetz neue Möglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer, die im Zuge der Digitalisierung und des demografischen Wandels auf eine Verlagerung im Bereich der Qualifikationen und Kenntnisse angewiesen sind.
Förderung in KMU: Mitziehen mit den Großen
Eine andere Voraussetzung ist bei einer Beschäftigung in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) gegeben. Sie haben gegenüber großen Mitbewerbern oft den Nachteil eines vergleichsweise kleinen Tätigkeitsspektrums, in dem betriebseigene Weiterbildungen schnell an ihre Grenzen stoßen.
Um hier einen Ausgleich zu schaffen, können Weiterbildungen für Mitarbeiter in KMU grundsätzlich gefördert werden, wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der Maßnahme aufrecht erhält und sich mit 50 % an den Kosten beteiligt. Anders ausgedrückt: Er kann eine Förderung von 50 % für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter bekommen, solange diese jünger als 45 sind und die Maßnahme außerhalb des eigenen Unternehmens bei einem zugelassenen Träger stattfindet. Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Mitarbeitern) müssen gar keine Kofinanzierung leisten.
Förderung für höhere Qualifikation: Aufstiegs-BAföG
Gesellen, Facharbeiter oder vergleichbar qualifizierte Mitarbeiter sind in vielen Unternehmen die Stütze des Tagesgeschäfts. Wer in seiner Stellung zufrieden und ausgelastet ist: Prima! Doch sowohl die persönliche Ambition eines Mitarbeiters als auch unternehmerische Erfordernisse können es sinnvoll erscheinen lassen, über gezielten Aufstieg nachzudenken.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat darum mit dem neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Anreize geschaffen, höhere Qualifikationen anzustreben. Damit liegt die finanzielle Last nicht mehr auf Seiten der Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher oder vergleichbarer Aufstiegsqualifikationen. 40 % der Lehrgangskosten bis zu einem Maximum von 15.000 Euro können durch Bund und Länder bezuschusst werden. Für die restlichen 60 % steht ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Bei einem Prüfungserfolg kann dies als weitere Vergünstigung bis zu 40 % (bis zu 66 % bei Unternehmensgründung) erlassen werden. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für die Lebenshaltung je nach Einkommenssituation.
Egal, ob die Prüfungsvorbereitung in Vollzeit, Teilzeit, als mediengestützter oder Fernlehrgang stattfindet: Die Förderung kann unabhängig vom Alter erfolgen. Zu beachten ist allerdings, dass das Programm gewissen Beschränkungen unterliegt, was die zulässigen Institute angeht.
Förderung für Flexibilität: Länder- und branchenbezogene Förderungen
Die drei Maßnahmen des Bundes und der Länder, die bis hierher zur Sprache kamen, richten sich mit möglichst allgemeinen Bedingungen an ein breites Spektrum. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen gibt, wenn sich das avisierte Vorhaben nicht hierüber abbilden lässt.
So hält der Bund etwa gezielte Weiterbildungsprogramme in der deutschen Binnenschifffahrt oder dem Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen bereit.
Die Länder bieten je eigene Weiterbildungsprogramme an, die oft aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt sind. Die Mehrzahl dieser Förderprogramme richtet sich gezielt an KMU. Viele dieser Programme sind jedoch auch offen für Selbstständige und Kreative, so etwa der sechsteilige Hamburger Weiterbildungsbonus 2020.
Die sogenannte Bagatellgrenze, also der Betrag, der mindestens in ein Vorhaben fließen muss, ist bei jedem Programm individuell zu betrachten. Die Spannweite ist jedoch beachtlich. Fast in jedem Land ist es möglich, große und kleine Weiterbildungen fördern zu lassen.
Weiterbildung: Kosten und Nutzen
Weiterbildungsmaßnahmen stellen einen Kostenfaktor für Unternehmen dar, keine Frage. Doch bereits ohne Förderungen gibt es kaum eine Unternehmensstruktur, die nicht mittel- und erst recht nicht langfristig von einer internen Höherqualifikation ihrer Mitarbeiter profitiert. Wer seine eigenen Beschäftigten weiterbildet, spart sich die oft langwierige Einarbeitung externer Fachkräfte. Dies macht nicht nur die Unternehmensabläufe geschmeidig, sondern steigert auch die Motivation und das Engagement der Mitarbeiter. Oder würden Sie lieber in einem Unternehmen arbeiten, das seine höheren Posten immer von außen her besetzt, anstatt auf die eigenen, oft langjährigen Angestellten zu setzen?
All diese Vorteile bekommt ein Unternehmen vergünstigt, wenn es die Förderung des Bundes oder der Länder für avisierte Weiterbildungen einwirbt. Hier den Überblick zu behalten, gelingt nicht immer auf den ersten Blick, lohnt sich aber vielfach, um schon heute die Herausforderungen von morgen anzupacken.
Quellen
- Weiterbildung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | PDF-Download
- Aufstiegs-BAföG: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Vorstellung des neuen Aufstiegs-BAföG | PDF-Download