Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt

Geraten Unternehmen in Schwierigkeiten, beginnt die Führung bald mit der Suche nach Auswegen: Am Ende bleibt oft nur Enttäuschung zurück. Gleichgültig, was moderne Unternehmensschamanen predigen, es gibt nicht für jedes Unternehmen das ewig wirksame Heilmittel. Förder.Markt hat sich von Fördermitteln über Finanzierungskniffe bis hin zu Beratung und Krisenkommunikation mit der Frage beschäftigt, was Unternehmen in Schwierigkeiten wirklich hilft. 

Eine Hand positioniert einen helfenden Stein unter einem Dominostein in Menschengestalt, der die Kettenreaktion der umstürzenden Dominoreihe aufhält.
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Externe Unterstützung kann die wirtschaftliche Existenz retten.

Schwierigkeiten verursachen Schwierigkeiten

Ursachenforschung, gut gemeinte Verbesserungsvorschläge oder berechtigte Kritik an vergangenen Entscheidungen – von all dem möchte ein Unternehmer nichts wissen, wenn er die wirtschaftliche Existenz zu erhalten versucht. Auf der hektischen Jagd nach dem schnellen Trick, mit dem der Karren noch einmal herumgerissen werden soll, ist die Aufnahmebereitschaft für eine sachliche Betrachtung der Schieflage eher gering. In der auch persönlich belastenden Situation dringen Unternehmer dann schnell auf definitive Entscheidungen und lassen das nötige Fingerspitzengefühl missen, das nötig wäre, um vorteilhafte Lieferantenkredite oder mit den Banken eine einvernehmliche Regelung der Finanzierungslage auszuhandeln.

Der nächste Rückschlag ereilt den Betroffenen, sobald er die Möglichkeiten auslotet, die Krise des Unternehmens durch den Einsatz öffentlicher Mittel zu beheben, denn: In der Europäischen Union gilt ein generelles Beihilfenverbot. Unternehmerische Schwierigkeiten sind förderschädlich für die Bereitstellung von Fördermitteln.

Erlaubte Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Allerdings definieren die Europäischen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01) einen Rahmen, in dem eine Unterstützung möglich ist. Erlaubte Beihilfetypen sind Rettungsbeihilfen, vorübergehende Umstrukturierungshilfen und Umstrukturierungsbeihilfen.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt dabei ein maximales Fördervolumen von 10 Mio. Euro. Beihilfen für größere Unternehmen können über diesen Betrag hinausgehen, müssen aber wegen drohender Wettbewerbsverzerrung der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden (Einzelnotifizierungspflicht).

Die Beihilfen kommen in der Regel als Darlehen oder Bürgschaft daher. Rettungsbeihilfen bedeuten für ein Unternehmen bis zu 6 Monate frische Liquidität. Das Unternehmen muss den Förderzeitraum zugleich nutzen, um einen Umstrukturierungs- oder Abwicklungsplan zu erstellen. Vorübergehende Umstrukturierungshilfen können sogar bis zu 18 Monate gewährt werden und richten sich ausschließlich an KMU sowie kleine staatliche Unternehmen. Diese Beihilfen dienen, genau wie Umstrukturierungsbeihilfen, der Umsetzung eines realistischen Konzepts zur Wiederherstellung der unternehmerischen Rentabilität. Allerdings sind die Leistungen der Umstrukturierungsbeihilfen auf noch größere Zeiträume angelegt.

Pro Unternehmen werden Beihilfen nur einmal in 10 Jahren gewährt. Ausnahmen sind für Rettungsbeihilfen und vorübergehende Umstrukturierungshilfen möglich, wenn das Unternehmen innerhalb von 5 Jahren aufgrund unvorhersehbarer Umstände erneut in Schwierigkeiten gerät. Ferner ist auch die unmittelbare Folgekombination von Rettungsbeihilfen und Umstrukturierungsmaßnahmen zulässig.

Geldtürme liegen auf einem Arbeitsplatz
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Bund und Länder stellen vielfältige Beihilfen bereit.

Streifzüge in die Förderlandschaft für Unternehmen in Schwierigkeiten

In Deutschland stellen Bund und insbesondere die Länder viele unterschiedliche Förderprogramme bereit, die Unternehmen in prekärer Lage helfen können.

Sofern ein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten ist, aber (noch) nicht die Voraussetzungen zu einem Insolvenzverfahren erfüllt, kommt es für eine Beratungsförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Frage. Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst das BAFA Beratungen zur Unternehmenssicherung und Wiederherstellung wirtschaftlicher Rentabilität mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten (max. 2.700 Euro). Auch die Förderung von Teilkosten einer Folgeberatung ist mit den BAFA-Mitteln möglich.

Das Programm „Liquiditätshilfen Berlin“ der Investitionsbank Berlin setzt dagegen auf Darlehen für KMU in Schwierigkeiten, die eine Betriebsstäte in Berlin unterhalten und Arbeitsplätze sichern müssen. Die Förderung umfasst Volumen bis zu 1 Mio. €, in Ausnahmefällen sogar bis zu 2,5 Mio. €. Der Form nach wird das Darlehen als eine der 3 erlaubten Beihilfetypen gewährt und weist die entsprechenden Laufzeiten auf (Rettungsbeihilfe bis 6 Monate; Umstrukturierungshilfe bis 18 Monate). Sogar Laufzeiten von 5 Jahren inklusive 2 tilgungsfreier Jahre sind möglich, sofern das Darlehen als Umstrukturierungsbeihilfe ausgegeben wird.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank setzt die Förderhöhe für die drei Beihilfedarlehen im Programm „Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen“ etwas höher an und stellt hier jeweils Volumina bis zu 2 Mio. € bereit. Obendrein bezuschusst das Programm die förderfähigen Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplanes mit bis zu 50 % (maximal 10.000 €).

In mehreren Varianten vergeben auch die Banken anderer Bundesländern solche Beihilfedarlehen für KMU in Schwierigkeiten. Zu nennen wären hier das „Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg oder das Programm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Dieses Programm gibt in seinem Namen, „Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt“, klar die Richtung vor: Die Förderung von Auftragsvorfinanzierungen, Betriebsmitteln oder Insolvenzausfallgeld soll den Geschäftsbetrieb von KMU im Rahmen eines Insolvenzverfahrens weiter aufrechterhalten. Die Fördervolumina liegen zwischen 100.000 und 1,5 Mio. €.

Fehlen nähere Einschränkungen, orientieren sich die Konditionen an der Bundesrahmenregelung für Beihilfen (EU-Richtlinie), wie etwa im Fall der „Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen (RUB)“ der Bremer Aufbaubank.

Zusätzlich unterstützen einige Bundesländer KMU in Schwierigkeiten mit Ausfallbürgschaften, wenn sonstige Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung ausgeschöpft sind. Beispiele sind etwa Bayern (Staatsbürgschaften der LfA Förderbank Bayern), Hessen (Bürgschaften der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) oder Mecklenburg-Vorpommern (Landesbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit PricewaterhouseCoopers GmbH).

Ein Kniff: Schwierigkeiten sind nicht gleich Schwierigkeiten

Fördermittel sind allerdings nicht immer nötig, noch greifen sie in jeder Lage. Ein anderer Ansatz und guter Kniff besteht darin, die Klassifizierung als ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ auszuhebeln, denn: Unternehmen in prekärer Lage sind nicht zwingend Unternehmen in Schwierigkeiten.

Die Erläuterungen zu den Leitlinien der Europäischen Kommission führen in diesem Sinne aus, ein Unternehmen befinde sich nicht in Schwierigkeiten, wenn es von einem Investor zum Marktpreis unter der Erbringung eines angemessenen Eigenanteils erworben werde. Auch Kofinanzierungen zu Marktkonditionen durch Privatbanken sind möglich.

Unter solchen Bedingungen betrachten Banken das Unternehmen als gesund. Das wirkt sich auch auf die Förderfähigkeit des Unternehmens aus: Es kommt für Förderprogramme in Betracht und wird für neue Investitionen attraktiv.

Besiegelnder Händedruck über einem Arbeitsplatz.
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Beratung schafft auch bei Partnern Vertrauen.

Beratung und Krisenkommunikation

In Turnaround-Situationen kommt natürlich auch Beratung und Kommunikation eine sensible Bedeutung zu. Nicht umsonst ist die Gewährung von Beihilfen an die Erstellung einer geeigneten Umstrukturierungsstrategie gekoppelt.

Bei der Wiederherstellung wirtschaftlicher Rentabilität kann eine externe Beratung die richtigen Impulse setzen: Zielkonflikte in der Unternehmenspolitik, Probleme der Unternehmensorganisation oder schwere Finanzierungsfehler kommen dann oft zum ersten Mal klar auf den Tisch. Entsprechende Lösungen sind der Rückzug aus defizitären oder die Restrukturierung nicht wettbewerbsfähiger Tätigkeiten. Um die finanzielle Sanierung zu leisten, muss hingegen über neue Kapitalrunden oder Schuldenabbau durch andere Finanzierungsmodelle nachgedacht werden.

Der wichtigste Schritt ist hier erst einmal festzustellen, was ist: Welche Verbindlichkeiten laufen auf, welche Schieflagen müssen zuerst geheilt werden? Wie sieht die Entwicklung in den kommenden Monaten aus? Oftmals wird dann klar, dass der Unternehmer an mehreren Schauplätzen gleichzeitig um eine Linderung der Drucksituation ringen muss. In solchen Notlagen können Berater nicht nur bei der Entwicklung einer passenden Umstrukturierungsstrategie, sondern auch bei der sachlichen Gestaltung kritischer Gespräche mit Lieferanten, Abnehmern und vor allem Banken helfen.

Die Krisenkommunikation sollte immer so früh wie möglich einsetzen und nicht erst dann, wenn das Unternehmen bereits in eine objektiv kritische Lage hineinmanövriert ist — das Verhältnis zur Bank kann hiervon nur profitieren. Bietet das Unternehmen dabei auch konkrete Lösungsvorschläge zum dauerhaften Abstellen der Missstände, lassen sich mit den Banken in der Regel die Umstände einer Kreditüberziehung verbindlich regeln, sodass Notlagen bereits im Vorfeld abgewendet werden.

Auch wenn die Krise bereits über das Unternehmen hereingebrochen ist, sind Externe meist die besseren Unterhändler im Bankgespräch. Ohne emotionale Befangenheit können sie die Situation zukunftsbezogen aufarbeiten und vergangene Probleme aus der Lösungsfindung heraushalten. Eine sachbezogene Argumentation kommt auch dem Gesprächspartner entgegen. In der Regel ist der entsprechende Bankmitarbeiter nicht mehr derjenige, der vor Urzeiten den Kreditvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat. Trotz fehlenden Kundenbezugs haben diese Mitarbeiter ein stetes Interesse am Erhalt eines gefährdeten Unternehmens. Alles andere bedeutet einen Zahlungsausfall für die Bank. 

Je nach Situation fordern Banken auch Fortführungsprognosen oder Sanierungsgutachten an. Mit diesen Instrumenten werden die Chancen auf eine realistische Unternehmensrettung messbar, die Haftungsrisiken der Banken kalkuliert sowie die Schädigung von Gläubigern und die Gefahr einer Insolvenzverschleppung ausgeschlossen. Natürlich sind Finanzierung und Umstrukturierung hier entscheidende Aspekte der Diagnose. Aber auch Investitionen, etwa in Produkterweiterungen oder -verbesserungen (Portfoliosanierung), können angeschnitten werden, sofern sich damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zwingend wiederherstellen lässt. Da die Gutachten wesentliche Ergebnisse der Beratungsleistungen schriftlich fixieren, können Unternehmer diese als Leitfaden für die Sanierung des Betriebs nutzen. Gerade bei kritischen Operationen, die über die Zukunft des Unternehmens entscheiden, sollten sich die Verantwortlichen nicht scheuen, externe Expertise in Anspruch zu nehmen.

Quellen

  • Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten | PDF-Download
  • Erläuterungen zur Identifizierung von »Unternehmen in Schwierigkeiten« | PDF-Download

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