Förderlandschaft - Förderprogramme

Die Digitalisierung ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit – besonders für den deutschen Mittelstand. Denn gerade kleine Unternehmen haben hier akuten Investitionsbedarf. Mit „Digital Jetzt“ hat das BMWi ein Förderprogramm aufgelegt, das mittelständische Digitalisierungsprojekte anschieben soll.

Würfel mit Schriftzug "Are you ready for tomorrow?" umgeben von anderen Würfeln mit unternehmerischen Icons.
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Die BMWi-Förderung "Digital jetzt" legt den Grundstein für den Mittelstand von morgen.

„Mittelständische Unternehmen gehen verstärkt die Digitalisierung an.“, das hat der jüngste Digitalisierungsbericht der KfW ergeben. Denn zwischen 2016 und 2018 hätten 40 % dieser Unternehmen entsprechende Vorhaben erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Im europäischen und weltweiten Vergleich hängen die kleinen und mittleren Unternehmen jedoch noch weit hinter ihren ausländischen Mitbewerbern hinterher: Die für Digitalisierungsprojekte veranschlagten Ausgaben bewegen sich hierzulande mit durchschnittlich 17.000 Euro pro Unternehmen schon seit Jahren auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau. Und das, obwohl sich 60 % der KMU und 75 % der gesamten gewerblichen Wirtschaft der großen Bedeutung von digitalen Technologien durchaus bewusst sind.

Dementsprechend sind 52 % des Mittelstandes nur durchschnittlich, 29 % niedrig und lediglich 19 % hoch digitalisiert, wobei die Schere zwischen großen Mittelständlern und kleinen Unternehmen immer mehr auseinanderzugehen scheint. Während zukunftweisende Digitalisierungs- und F&E-Projekte vor allem von großen Gewerbetreibenden verfolgt werden, haben die kleineren oft das Nachsehen. Problematisch sind insbesondere der akute Fachkräftemangel und Finanzierungsschwierigkeiten. Sie erschweren die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zusätzlich.

Um weiter wachsen und im nationalen bzw. internationalen Wettbewerb bestehen zu können, ist daher zwingender Handlungsbedarf erforderlich. Das zeigt sich einmal mehr vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise, in der kreative Ideen und alternative Absatzwege, neue Arten der Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden und Partnern und die Verlagerung vieler Tätigkeiten ins Home-Office die enorme Relevanz der digitalen Vernetzung verdeutlichten.

Mit „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb ein Förderprogramm ins Leben gerufen, dass die vorhandene Digitalisierungslücke im Mittelstand wenigstens teilweise schließen und digitale Investitionen sowie digitales Know-how anstoßen soll.

Wer wird gefördert?

„Digital Jetzt“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ab drei Mitarbeitern*, die per EU-Definition als KMU zu bewerten sind, sowie an größere Mittelständler mit bis zu 499 Mitarbeitern*. Auch das Handwerk und Angehörige freier Berufe sind mitinbegriffen.

Antragsberechtigt sind daneben mittelständische Unternehmen, die im Rahmen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken (bspw. Zulieferer und deren Abnehmer) miteinander interagieren und den Antrag vor diesem Hintergrund stellen möchten. Zwar müssen sie jeweils einen eigenen Antrag einreichen, profitieren jedoch von höheren Förderquoten und höheren Fördersummen im Gegensatz zu einzelnen Antragstellern.

Voraussetzung für alle ist allerdings, dass die geplante Investition in einer deutschen Betriebsstätte oder Niederlassung umgesetzt wird. Digitalisierungsvorhaben im Ausland sind nicht förderfähig.

Außerdem darf mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Erst mit Vorliegen des Zuwendungsbescheides können das Vorhaben angegangen, Bestellungen getätigt und Externe mit der Umsetzung beauftragt werden, ansonsten erlischt die Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind darüber hinaus: Unternehmen in Schwierigkeiten, insolvente Unternehmen und solche Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Projekt im Rahmen von „Digital Jetzt“ verfolgen. Letztere können erst wieder einen Antrag stellen, wenn der Verwendungsnachweis geprüft und die Prüfmitteilung an das Unternehmen versandt wurde.


*Die Zahl der Beschäftigten bezieht sich dabei auf sog. Vollzeitäquivalente. Für die Berechnung werden alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, außer Auszubildende, sowie 450 Euro-Kräfte herangezogen und in Abhängigkeit von der Wochenarbeitszeit des Unternehmens auf Vollzeitstellen hochgerechnet.

Beispiel:
Die wöchentliche Arbeitszeit eines Unternehmens beläuft sich auf 40 Stunden/Woche. Das Unternehmen beschäftigt 3 Angestellte mit je 40 Stunden/Woche, 2 Angestellte mit je 35 Stunden/Woche, 4 Angestellte mit je 25 Stunden/Woche, 3 Angestellte mit je 20 Stunden/Woche und eine 450 Euro-Kraft. Dann hat es zwar 13 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, umgerechnet in Vollzeitäquivalente entspricht dies jedoch einer Mitarbeiterzahl von 9,8.


Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ ist in zwei Module gegliedert: Modul 1 sieht dabei die Förderung von Investitionen in digitale Technologien vor. Modul 2 bezieht sich auf die fachliche Qualifikation von Mitarbeitern, wobei eine Förderung entweder in einem der beiden oder direkt in beiden Schwerpunkten beantragt werden kann.

Dies soll die Unternehmen dazu befähigen, vorhandene Geschäftsprozesse und -modelle zu optimieren und so die eigene Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu intensivieren. Die gezielte Schulung von Angestellten unterstützt darüber hinaus die Auseinandersetzung mit der Thematik und fördert nachhaltig das Bewusstsein um die Chancen der Digitalisierung sowie die fachliche Kompetenz zur Erkennung von Entwicklungspotenzialen und Ideen für weitere Investitionen auf diesem Gebiet.

Im Einzelnen umfasst Modul 1 Investitionen in Hard- und Software, die die interne und externe Vernetzung des Unternehmens entscheidend verbessern. Dazu gehören Investitionen u. a. in datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck, IT-Sicherheit und Datenschutz.

Auch mit den digitalen Technologien verbundene Prozesse und Implementierungen sind förderfähig.

Im Fokus von Modul 2 stehen Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen digitale Transformation, digitale Strategie, digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales und agiles Arbeiten oder digitale Basiskompetenzen. Vorausgesetzt die entsprechenden Anbieter sind nach ISO 9001-Norm zertifiziert oder können eine Akkreditierung nach der sogenannten Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) vorweisen.

Nicht förderfähig hingegen sind:

  • Standardsoftware (gängige Betriebssysteme oder Bürosoftware),
  • Standardhardware, sofern hieraus kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen hervorgeht,
  • Erstausstattung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen (zusätzliche Computer für wachsenden Personalstamm oder Software-Updates ohne grundlegende neue Funktionen),
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen (Personal- und Verwaltungsausgaben),
  • Leistungen von Externen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen als verbundenes Unternehmen definiert werden,
  • Leistungen von Externen, zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen,
  • Beratungsleistungen, wenn das Vorhaben bereits im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ gefördert wird,

sowie

  • der Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ ist besonders attraktiv, da die Förderung als Zuschuss gewährt wird. Im Gegensatz zu Förderdarlehen müssen Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden und schonen somit maßgeblich die Liquidität des antragstellenden Unternehmens.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Zahl der Mitarbeiter und beträgt Minimum 17.000 Euro in Modul 1 bzw. 3.000 Euro in Modul 2. Maximum werden 50.000 Euro bei einzelnen Antragstellern bzw. 100.000 Euro pro Unternehmen bei Anträgen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken an die zuwendungsberechtigten Unternehmen ausgezahlt.

Für Unternehmen, die ihren Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreichen, gelten COVID-19-bedingt folgende Regel-Förderquoten:

bis   50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente):   bis zu 50,0 %

bis 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente):   bis zu 45,0 %

bis 499 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente):   bis zu 40,0 %

Danach, ab dem 01. Juli 2021, ist eine Reduktion der Regel-Förderquote von jeweils 10 Prozentpunkten vorgesehen.

Unter besonderen Umständen kann die individuelle Förderquote jedoch höher ausfallen und aktuell bis zu 70,0 % der förderfähigen Kosten betragen. Dazu muss das Unternehmen aus einer wirtschaftlich strukturschwachen Region kommen (+ 10,0 %), in IT-Sicherheit investieren (+ 5,0 %) und den Antrag zusammen mit anderen Unternehmen im Zusammenhang mit einer Wertschöpfungskette- und/oder eines -netzwerkes einreichen (+ 5,0 %).

Auch eine Mehrfachbeantragung ist möglich, sofern das vorherige Projekte mit Prüfung des Verwendungsnachweises und Versand der Prüfmitteilung durch die Vergabestelle bzw. den zuständigen Projektträger abgeschlossen wurde.

In der Regel sollte das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides umgesetzt werden.

Zu beachten gilt: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst NACH Erbringung des Verwendungsnachweises im Anschluss an das Vorhabensende! Das Unternehmen muss somit zu Vorhabensbeginn zunächst vollständig in Vorleistung gehen und bekommt die Kosten für die Investition erst später, nach Vorhabensende und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises, anteilig zurückerstattet.

Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Wer den erforderlichen Eigenanteil zur Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens nicht aus eigenen Mitteln abbilden kann, der hat unter Einhaltung der De-minimis-Regel und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Möglichkeit, für den Restbetrag andere öffentliche Fördermittel, Förderdarlehen oder Beteiligungen zu beantragen.

Die vorangegangenen, externen Beratungsleistungen, aus denen das Digitalisierungsprojekt hervorgegangen ist, können zudem bereits über das BMWi-Programm „go-digital“ bezuschusst worden sein. Denn „Digital Jetzt“ ist so konzipiert, dass es auf dieser Förderung aufbaut.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel ist allerdings grundsätzlich nicht gegeben.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge für eine Projektförderung im Rahmen von „Digital Jetzt“ können ab 07. September 2020 bis einschließlich 2023 online direkt beim BMWi bzw. dem beauftragten Projektträger gestellt werden.

Zur Antragstellung gehört ein detaillierter Digitalisierungs- und Investitionsplan, der das avisierte Projekt, den aktuellen Digitalisierungsgrad des Unternehmens und dessen Ziele erörtert und die daraus erwachsenen Unternehmenspotenziale (technische und wirtschaftliche Effekte, nachhaltige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Unternehmensorganisation) verständlich darlegt.

Zudem muss der Antragsteller eine De-minimis-Erklärung abgeben, mit der er bestätigt, dass er in den vergangenen drei Steuerjahren die Kumulierungsgrenze öffentlicher Subventionen in Höhe von 200.000 Euro nicht überschritten hat, und Beispielangebote für die geplanten digitalen Investitionen und/oder Schulungsmaßnahmen einreichen.

Wird der Antrag von mehreren Unternehmen im Rahmen einer Wertschöpfungskette bzw. eines Wertschöpfungsnetzwerks zusammenhängend gestellt, muss jedes beteiligte Unternehmen einen eigenen Antrag einreichen und im Digitalisierungsplan dezidiert seine Rolle in diesem Gefüge darlegen. Eine gemeinsame Beschreibung der parallel stattfindenden Investitionen ist ebenfalls abzustimmen.



Quellen

Interviews

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