Förderlandschaft - Förderprogramme Digitalisierung

Digitalisierung ist ein drängendes Thema gerade für Kleine und Mittlere Unternehmen. Oft fehlt jedoch die Kapazität für die notwendigen Modernisierungen. Unternehmer im Freistaat Bayern können sich über den Ausbau des umfangreichen Förderpakets freuen.

Digitale Matrix vor bayrischer Landesfahne
© BirgitKorber, Fotolia.com
Bayerns Digitalisierung schreitet voran.

Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ein wichtiges Anliegen der Bundesländer. Mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II hat der Ministerrat von Bayern ein Gesamtbudget von 5,5 Mrd. Euro für den Zeitraum 2015 bis 2022 beschlossen. Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern spielt in diesem Rahmen eine zentrale Rolle.

Was wird gefördert?

Laut den Richtlinien zum Förderprogramm sind zwei Bereiche der Digitalisierung als Förderbereiche festgelegt.

Der erste umfasst die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. In Frage kommen hierfür Vorhaben im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen oder -Anwendungen.

Der zweite unterstützt die Einführung und Verbesserung der IT-Sicherheit. Gerade im Zeitalter von Hackerangriffen, Datenklau und Virenschwemme ist es für Unternehmen von großer Bedeutung, Schutz und Stabilität für ihre Datenverarbeitung sicherzustellen. Insbesondere in diesem Bereich sieht das bayerische Ministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie besonderen Nachholbedarf.

Puzzleteile mit den Abbildungen Ausrufezeichen, Glühbirne und Fragezeichen
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Ein Förderprogramm in drei Teilen.

Wie wird gefördert?

Um alle Erfordernisse der Digitalisierung von KMU berücksichtigen zu können, ist das bayerische Förderprogramm in drei Teilen angelegt.

Der Digitalbonus Standard stellt eine Zuschussförderung dar, die während der Laufzeit des Förderprogramms für jeden Förderbereich einmal beantragt werden kann. Unternehmen bekommen so die Chance, ein Modernisierungspaket in Angriff zu nehmen, das sowohl die IKT als auch die IT-Sicherheit auf den neuesten Stand bringt. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Förderbereich bis zu 10.000 Euro, bei einer Kombination beider Bereiche also insgesamt bis zu 20.000 Euro. Dabei können bei Kleinen Unternehmen bis zu 50 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Der Digitalbonus Plus ist eine Alternative für Vorhaben, die einen besonderen Innovationsgehalt vorweisen können. Die Kriterien hierfür sind nicht explizit festgeschrieben. Eine unverbindliche Anfrage bei der Vergabestelle vor dem eigentlichen Antrag lohnt sich daher immer, um sich zu erkundigen, ob das Vorhaben als innovativ gelten kann. Die maximale Höhe beträgt hier 50.000 Euro, die Fördersätze entsprechen denen des Digitalbonus Standard. Zu beachten ist, dass der Digitalbonus Plus während der Laufzeit des Förderprogramms nur für einen der beiden Förderbereiche gewährt werden kann.

Der Digitalbonus Kredit (auch Digitalkredit) hingegen ist das Förderdarlehen des Freistaats Bayern für Digitalisierungsvorhaben. Er kann alleine oder in Kombination mit einem der beiden Zuschussprogramme beantragt werden. Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus sind indes nicht kombinierbar.

Der Digitalbonus Kredit ohne Zuschuss hat einen Rahmen von maximal 2 Mio. Euro. Die zuwendungsfähigen Mindestausgaben betragen 25.000 Euro. In Kombination mit einem der beiden Zuschüsse liegen die Ausgaben ebenfalls bei mindestens 25.000 Euro, jedoch dürfen sie eine Höhe von 200.000 Euro beim Standard-, bzw. 1 Mio. Euro beim Plus-Programm nicht übersteigen.

Wer wird gefördert?

Als Antragsteller kommen alle Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft in Frage, die die KMU-Definition erfüllen und ihre Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Auch das förderfähige Vorhaben muss in Bayern umgesetzt werden.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen bieten. Soll eine IKT-Lösung gefördert werden, so ist zu beachten, dass sie nur im eigenen Unternehmen eingesetzt werden darf. Achtung: Wird das Vorhaben bereits mit anderen öffentlichen Geldern gefördert, ist weder Zuschuss noch Darlehen aus diesem Programm mehr möglich!

Wann wird gefördert?

Die Antragstellung für Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus erfolgt direkt bei der zuständigen Bezirksregierung. Dabei wird der Antrag zunächst online gestellt, dann innerhalb von vier Wochen postalisch nachgereicht. Wird das Vorhaben gefördert, muss es innerhalb von 18 Monaten nach dem Förderbescheid umgesetzt werden. Zusammen mit dem Bescheid wird auch eine De-minimis-Bescheinigung ausgestellt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.

Bei der Antragstellung des Digitalbonus Kredit kommen zusätzlich die Hausbank des Unternehmers und die Landesanstalt für Wiederaufbau (LfA) Bayern ins Spiel. Zunächst ist der Antragsweg derselbe wie beim Zuschuss. Anstelle eines Förderbescheids erhält der Unternehmer jedoch eine Projektbescheinigung, die der Hausbank binnen dreier Monate vorgelegt wird. Die Hausbank bestätigt dann die Erfüllung der Darlehensvoraussetzungen und übermittelt alle erforderlichen Daten an die LfA Bayern. Die wiederum zahlt den Kredit anschließend über die Hausbank aus. Auch hier gilt eine Frist von 18 Monaten für die Umsetzung des Vorhabens ab Projektbescheinigung sowie die Pflicht, anschließend einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Da der Zuschuss erst nach dem Verwendungsnachweis ausgezahlt wird, Gelder aus dem Darlehen jedoch bereits vor Projektbeginn fließen, kann es nicht nur nach finanziellem Aufwand, sondern auch nach Dringlichkeit des finanziellen Bedarfs sinnvoll sein, sich für eine Kombination von Zuschuss und Darlehen zu entscheiden.

Der frühe Unternehmer fängt die Förderung

Aufgrund der starken Nachfrage nach Geldern aus dem Digitalbonus-Programm ist mit dem 01. August 2017 ein monatliches Kontingent für die Auszahlungen festgelegt worden. Eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich seither umso mehr.

Der große Erfolg des Programms wird nicht nur an den überaus positiven Berichten von Unternehmern auf der Homepage des Förderprogramms deutlich. Bereits im Mai 2017 war die geplante Jahrestranche für das Jahr vollständig ausgeschöpft. Im Herbst 2017 konnte die bayerische Landesregierung neue Mittel mobilisieren. Die Auszahlungen finden seit 2018 wieder statt.

Jeder Kleine oder Mittlere Unternehmer in Bayern sollte prüfen, ob jetzt für sein Unternehmen die richtige Zeit gekommen ist, digital nachzurüsten. Zwar sind die Förderbereiche recht genau definiert, andererseits bietet sich so die Chance, in zukunftsweisende Bereiche zu investieren, die ansonsten oft aus dem Blick geraten und letztlich hinten runterfallen.

Quellen

Interviews

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Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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"Ein EIB-Darlehen hat eine hohe Signalwirkung"

Sandra Schmidt (EIB) und Klaus Weiler

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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