Förderlandschaft - Förderprogramme

Die Finanzierung von Start-ups ist zuweilen mit einem hohen Risiko verbunden. Daher scheuen sich viele davor, Jungunternehmer zu unterstützen. Mit dem Programm NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft fördert die NRW.BANK zusammen mit Business Angels innovative Neugründungen der digitalen Wirtschaft.

Die Entwicklung von digitaler Infrastruktur, Software und Medien ist notwendig, findet aber nicht immer finanzielle Unterstützer.
© tippapatt, Fotolia.com
Einzigartig in Deutschland: Das NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft fördert
innovative Start-ups mit Beteiligungen oder Wandeldarlehen.

Oft mangelt es den Gründern vielversprechender Unternehmen gerade in der Startphase an Eigenkapital, um ihr Projekt anzuschieben. Daher sind sie auf Fremdkapital angewiesen, welches aber nur schwer zu bekommen ist. Da gerade in der Anfangsphase ein mögliches Scheitern nicht ausgeschlossen werden kann und aus diesem Grund jede Unternehmung risikobehaftet ist, sind viele Banken und Förderinstitute nicht gewillt, in Neugründungen zu investieren.

Trotz Voranschreiten der Digitalisierung sind hiervon auch Start-ups betroffen, die sich mit digitalen Innovationen beschäftigen. Digitale Gründungs- und Wachstumsinvestitionen sind aus diesem Grund oft nicht umsetzbar, obwohl sie immens wichtig für eine florierende und zukunftsorientierte Wirtschaft sind.

Mit ihrem Förderprogramm NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft stattet die NRW.BANK daher Start-ups der Digitalen Wirtschaft, die ein hohes Wachstumspotential versprechen, über Beteiligungen oder Wandeldarlehen mit Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnlichen Mitteln aus. Auf diese Weise hilft die Förderbank nicht nur Gründern, sondern auch Business Angels, die sich mit Kapital und Know-how in die Unternehmen einbringen.

Ziel ist es, die Digitale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben und die Wirtschaftskraft des Landes nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der digitalen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die in der Anfangsphase der Unternehmensgründung stecken und nicht älter als 18 Monate sind. Auch in NRW ansässige Unternehmen der Branche, die sich aktuell in der Gründung befinden, unterstützt das Programm.

Dazu gehören Start-ups mit Fokus auf der Entwicklung digitaler Infrastruktur, Software und Medien. Angesprochen sind unter anderem App-Entwickler oder Dienstleister, die Smart-Home-Anwendungen oder Online-Handelsplattformen programmieren und verkaufen.

Zudem fördert das Programm Geschäftsmodelle, die nicht ohne den Einsatz von digitalen Technologien auskommen, und solche, bei denen sich der Einsatz von digitalen Technologien wesentlich auf die Effizienzsteigerung des Unternehmens auswirkt.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind jedoch grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

Unter der Voraussetzung, dass auch der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt, können die finanziellen Mittel nach Erhalt des Bewilligungsbescheids für Vorhaben im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder für Investitionen und/oder Betriebsmittel aufgewendet werden.

Nicht eingesetzt werden dürfen die Gelder für Ablösungen von Altgesellschaftern oder für die Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen.

Voraussetzungen

Damit Unternehmen der digitalen Wirtschaft jedoch überhaupt für eine Förderung in Frage kommen, bedarf es der positiven Bewertung des Unternehmenskonzeptes und des avisierten Projektes durch einen Business Angel. Als Business Angel gelten erfolgreiche Geschäftsleute, Manager und Wirtschaftsexperten, die ihr Kapital in aufstrebende Jungunternehmen investieren und den Gründern mit ihrer Erfahrung und ihrem Netzwerk auch beratend zur Seite stehen.

Der Business Angel muss dabei den Leadinvestoren beim ERP-Startfonds der KfW angehören bzw. angehört haben, Mitglied eines Business-Angel-Netzwerkes oder aber bei der NRW.BANK als Business Angel registriert sein und eigenes Kapital in Form eines Wandeldarlehens oder einer Beteiligung in Höhe von mindestens 15.000 Euro in das Start-up einbringen.

Wie wird gefördert?

Sind all diese Kriterien erfüllt, stellt die NRW.BANK dem Unternehmen finanzielle Mittel ebenfalls in Form eines Wandeldarlehens oder einer Beteiligung zur Verfügung. In der Regel entsprechen dabei Form, Höhe und Konditionen der Kapitaleinlage des Business Angel.

Wird die finanzielle Unterstützung im Rahmen eines Wandeldarlehens gewährt, ist dieses nach einer Laufzeit von max. 7 Jahren endfällig. Anfallende Zinsen werden bis zur Endfälligkeit gestundet. Das schont die Liquidität der Start-ups. Außerdem können die Darlehensbeträge in anschließenden Finanzierungsrunden wieder in das Unternehmen zurückgeführt und in Eigenkapital umgewandelt werden.

Mit dem NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft verdoppelt die NRW.BANK somit das Kapital des Business Angel. Im äußersten Fall beläuft sich der Betrag auf 100.000 Euro. Aber auch die Unternehmensgründer müssen einen erkennbaren Eigenanteil an der Finanzierung als Bareinlage leisten.

Liegt der gesamte Finanzierungsbedarf über den 200.000 Euro, die Business Angel und NRW.BANK zusammen aufbringen, dann müssen die fehlenden Mittel durch den oder die Gesellschafter bzw. Gründer und/oder den Business Angel bzw. weitere Investoren erbracht werden.

Mit der Verwaltung und Wahrnehmung eines Teils ihrer Gesellschafterrechte betraut die NRW.BANK im Anschluss den Business Angel und schließt dazu einen Vertrag mit ihm ab. Gleichzeitig kann der Business Angel bis zu zwei weitere private Kapitalgeber vertreten.

Vorteile des Förderprogramms

Dank des NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft mobilisiert die NRW.BANK somit mehr Gelder für digitale Start-ups als dies sonst der Fall ist. Auch die Schnelligkeit, mit der die finanziellen Mittel ausgeschüttet werden, lässt sich kaum unterbieten.

Vergehen bei Beteiligungen normalerweise Monate für Verhandlungen und Prüfungen, liegen zwischen der Antragstellung und der Bereitstellung der Fördermittel beim NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft nur wenige Wochen. Auf diese Weise kann das Unternehmen sein Vorhaben direkt umsetzen, ohne Prototypen oder erste Piloteinsätze vorweisen zu müssen.

Außerdem müssen die Gründer keine Sicherheiten stellen. Der NRW.BANK genügt die 100-prozentige Fokussierung auf das neue Unternehmen. Dies ist in ihren Augen Sicherheit genug und unterstreicht die Überzeugung der Existenzgründer von ihrem Projekt.

Für die Beantragung bedarf es keines Gangs zur Hausbank. Die Antragstellung kann direkt bei der NRW.BANK erfolgen.

Quellen

Interviews

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Klaus Weiler und Sandra Schmidt (EIB)

Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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Interview - Sandra Schmidt von der Europäischen Investitionsbank

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