Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt

Wer ein Darlehen braucht, hat etwas vor. Oft benötigt er jeden Cent für die Realisierung eines vielversprechenden Projektes. Eine sofortige Erfüllung des Kapitaldienstes ist da eher hinderlich. Hier kommen die tilgungsfreien Anlaufjahre ins Spiel.

Lächelnder Mann auf Parkbank, Tablett in der Hand
© Novak, Fotolia.com
Dank der tilgungsfreien Anlaufjahre haben Unternehmer den Rücken frei
für das Wesentliche.

Am Anfang steht der Bedarf

Nehmen wir an, eine Investition ist mit 500.000 Euro avisiert. Hier hinein fallen zum Großteil die Kosten für ein neues Grundstück, Bau- und Umbaumaßnahmen sowie die Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen. Jetzt ist guter Rat teuer: Die Hausbank bietet ein Darlehen zu akzeptablen Konditionen an. Jedoch soll der Kapitaldienst (Zins + Tilgung) ab dem kommenden Quartal erfüllt werden. Das passt eigentlich nicht in die Planung, denn so würde die zur Verfügung stehende Geldmenge gleich wieder verringert werden. Eigentlich wäre alles kein Problem, denn sobald das Vorhaben umgesetzt ist, beginnt die Annäherung an die Amortisierung. Doch bis dahin… Was ist nun die Lösung? Soll die Kreditsumme erhöht werden?

Die Antwort lautet in unserem Beispiel ganz sicher: Nein, denn es gibt Alternativen! Gleich vorweg: Der Zins auf das geliehene Geld ist immer kurzfristig fällig. Diese Kosten sind unumgänglich, weil sie mit dazu beitragen, dass die Kreditinstitute handlungsfähig bleiben. Aber: Der andere Teil des Kapitaldienstes, die Tilgung des Darlehens, kann mit einer Verzögerung anlaufen. Dies gilt umso mehr, wenn öffentliche Gelder mit im Spiel sind.

Alternativen schaffen Spielraum

Der Unternehmer aus unserem Beispiel könnte etwa versuchen, sein Projekt in einer öffentlichen Förderung unterzubringen. Gerade für Maßnahmen im Bereich Immobilien stellen die Förderbanken eine Vielzahl an attraktiven Programmen zur Verfügung. Diese haben als festen Bestandteil die Option auf sog. tilgungsfreie Anlaufjahre, die in der Regel in einem Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren angeboten werden.

Nach seiner errechneten betriebswirtschaftlichen Prognose kann der Unternehmer aus unserem Beispiel sagen, dass er nach einem Zeitraum von drei Jahren mit den Erträgen des neuen Standorts beinahe die monatliche Tilgung bestreiten kann. Auf der Grundlage dieser Berechnung gewährt die Vergabestelle die tilgungsfreien Anlaufjahre.

Aufgepasst: Stolpersteine

Vorsicht hingegen ist geboten, wenn die tilgungsfreien Anlaufjahre nicht aufgrund einer soliden Berechnung, sondern nach dem Prinzip Hoffnung in Anspruch genommen werden. Es ist ja verlockend: Ich bekomme das dringend benötigte Geld sofort und zahle die Tilgung erst viel später. Bis dahin wird sich schon alles ergeben. Fünf Jahre sind immerhin eine lange Zeit. Doch hier kann ein böses Erwachen kommen, wenn die Hoffnung sich in Luft auflöst.

Selbstverständlich führt eine fehlerhafte und nicht tragfähige Kalkulation ohnedies zu einer Ablehnung der Kreditanfrage seitens der öffentlichen Vergabestellen und ebenso der Hausbanken. Dennoch sollte jeder Unternehmer sich auch selbst an die Kandare nehmen und schon im Vorfeld genau prüfen, wie stabil seine Zahlen sind. Ein Restrisiko besteht natürlich immer, jedoch lässt sich dieses klug und verantwortungsvoll minimieren. Dies erhöht nicht nur die Chance auf den Zuschlag seitens der Vergabestellen, sondern auch die Lebensdauer des eigenen Unternehmens.

Ein Angebot ist keine Verpflichtung

In keinem Fall muss ein Unternehmer die tilgungsfreien Anlaufjahre in Anspruch nehmen. Wer ein Förderprogramm aus öffentlicher Hand aufgrund der Konditionen beantragt, kann selbstverständlich zeitnah mit der Erfüllung des Kapitaldienstes beginnen. Viele Projekte profitieren jedoch von dem größeren finanziellen Spielraum, der entsteht, wenn zunächst nur der Zins gezahlt wird. Und die Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zeigen: Ihre Kunden gehen überaus verantwortungsbewusst mit dem Angebot der tilgungsfreien Anlaufjahre um. Der Großteil der Förderungen orientiert sich an der unteren Grenze. Die äußerste Zahl von in der Regel fünf Jahren wird hingegen eher selten in Anspruch genommen.

Wie viele tilgungsfreie Anlaufjahre zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Programm und der Kreditlaufzeit ab. Generell gilt: Je länger die Laufzeit, desto mehr tilgungsfreie Anlaufjahre kommen in Frage. Wer dieses Angebot in seinen Finanzierungsplan integrieren will, sollte die Augen offen halten und insbesondere nicht vor dem Vergleich der in Frage kommenden Programme zurückschrecken. Die Berechnung von heute kann sich schon übermorgen doppelt und dreifach auszahlen.

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