Know-how - Die 12 häufigsten Fehler bei der Unternehmensfinanzierung (#3 von 12)

Die Kontoführung eines Unternehmens ist für seine Bank das Aushängeschild seiner Finanzwirtschaft. Regelmäßige Eingänge und Ausgänge sind ein ebenso positives Zeichen wie eine seltene und kurzfristige Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits. Was aber sagt es über das Geschäftskonto aus, wenn es ständig im Minus steckt, vielleicht sogar näher am Limit der Kreditlinie als am Plus?

Kontoauszug mit gelbem Textmarker, negativer Kontostand
© Björn Wylezichn, Fotolia.com
Eine schlechte Kontoführung kann große Probleme nach sich ziehen.

Kurzfristige Finanzierungen helfen nicht für langfristige Projekte

Eine wichtige Voraussetzung ist: Der Kontokorrentkredit stellt seiner Idee nach einen kurzfristigen Überbrückungskredit dar. Die Banken räumen ihn ein, weil es der wirtschaftlichen Realität entspricht, dass manchmal, etwa wegen einer veränderten Auftragslage oder einem Mehrbedarf an Betriebsmitteln vor einem neuen Projekt, das Haben des Unternehmens nicht ausreicht. In diesem Fall kann der Kontokorrentkredit kurzfristig in Anspruch genommen werden unter der Maßgabe, dass die folgenden Einnahmen das Konto wieder ins Plus heben. Eine Faustregel: Langlebige Wirtschaftsgüter – langfristige Finanzierung. Kurzlebige Wirtschaftsgüter – kurzfristige Finanzierung. Für Letzteres ist der Kontokorrentkredit ideal.

Neben den enorm schlechten Konditionen, die ein Kontokorrentkredit für eine langfristige Finanzierung bietet, macht eine ständige Inanspruchnahme aber auch einen schlechten Eindruck bei der Bank. Es ist, entgegen der weit verbreiteten Meinung, kein Zeichen guter Kontoführung, ständig im Minus zu sein: Ein Konto läuft als Soll und Haben — und nicht als soll gehabt haben.

Besser eine schlechte als gar keine Finanzierung?

Deswegen halten die Statuten der Banken auch geschäftsüblich fest, dass der Kontokorrentkredit bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens kurzfristig gekürzt oder gekündigt werden kann. Im schlimmsten Fall dienen dann alle Eingänge auf dem Konto der Zurückführung des Kredits. Das Unternehmen kann dann weder Überweisungen tätigen noch die Lastschriftforderungen erfüllen.

In der Praxis kommt diese Maßnahme für den Unternehmer oft völlig überraschend. Die Banken sind selbstverständlich an einem gedeihlichen und für beide Seiten wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis interessiert. Dennoch zeigt dieses Worst-Case-Szenario, auf welch wackligen Beinen eine langfristige Minus-Kontoführung steht. Darum gilt der Grundsatz: Eine schlechte Finanzierung ist oft schädlicher für ein Unternehmen als gar keine Finanzierung.

Hat der Unternehmer hingegen ein langfristiges Darlehen abgeschlossen, kann ihm dies nur unter den im Vertrag festgehaltenen Bedingungen gekündigt werden. Eine Ursache wäre hier beispielsweise, dass der vereinbarte Kapitaldienst (Zins und Tilgung) nicht gezahlt werden kann. In diesem Fall ist der Unternehmer gut beraten, sich frühzeitig Gedanken zu machen und dafür zu sorgen, dass er im eigenen Interesse der Sicherheit seiner Finanzierung keine Kündigungsgründe liefert.

Schlechte Kontoführung bedeutet schlechtes Rating

Selbst wenn es nicht zu einem Knall wie dem gerade vorgestellten kommt, wirkt sich eine ständige Inanspruchnahme am Limit des Kontokorrentkredits aber überaus negativ auf das Rating eines Unternehmens aus. Dies merkt der Unternehmer lange Zeit nicht — bis er sich dann um ein neues Darlehen bemüht, um ein finanzierungsintensives Projekt zu starten.

Aus einem schlechten Rating resultiert dann aber eine große Zurückhaltung aufseiten der Banken, wenn es um neue Finanzierungsprojekte geht. Ein Unternehmer, der sich schon früh und kontinuierlich darum gekümmert hat, dass sein Geschäftskonto ausgeglichen dasteht, hat hier wesentlich bessere Chancen.

Das Ende der Fahnenstange erreicht — was dann?

Wenn der Kreditrahmen des Kontokorrents ausgeschöpft ist, aber weitere Zahlungsabgänge das Geschäftskonto belasten, gerät es in die Überziehung. Hier bewegt sich der Unternehmer in einem für ihn oft völlig undurchsichtigen Nebelfeld.

Geschäftsleute sitzen an einem hellen Tisch und reichen sich die Hand.
© sebra, Fotolia.com
Ein offenes Gespräch mit der Bank kann zu einem
guten Ergebnis für beide Seiten führen.

Zwei Fälle sind zu unterscheiden: Die genehmigte und die ungenehmigte Überziehung. Im ersten Fall kann der Unternehmer rechtzeitig (nicht erst einen Tag vor der nötigen Überweisung) mit seiner Bank sprechen. Lässt der Bedarf erwarten, dass die mit dem zusätzlichen Geld generierten Umsätze bald wieder zu einer Rückkehr in den bisherigen Kreditrahmen führen, vielleicht sogar zu einer geringeren Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits, so sind die Banken in der Regel aufgeschlossen. Wiederum aber ist dies eine kurzfristige Finanzierung, üblicherweise beschränkt auf sechs Wochen. Dies kann der Unternehmer oft in Absprache mit seinem Hausbanker regeln.

Im zweiten Fall weiß die Bank nichts von den Plänen und Voraussetzungen des Unternehmers; er überschreitet die gesetzte Kreditlinie ohne Absprache in Form einer ungenehmigten Überziehung. Ab hier gibt es keine vertraglich oder anders schriftlich fixierten Bedingungen mehr, abgesehen vom gegenüber dem Kontokorrentzins noch einmal deutlich höheren Überziehungszins. Die Bank kann hier kulant sein oder auch die Gelder schlicht nicht gewähren. Zudem bedeutet eine solche ungenehmigte Überziehung eine Verschlechterung des Ratings beinahe ins Bodenlose.

Wie geht es denn nun besser?

Am Anfang aller Kreditüberlegungen muss die begründete Erwägung stehen, ob das avisierte Vorhaben besser kurzfristig über den Kontokorrentkredit laufen soll oder langfristig über ein Darlehen mit festem Zinssatz und Laufzeiten. Hierzu kann ein Unternehmer sich gut schon alleine Gedanken machen und ein Konzept erarbeiten, das dann im Gespräch mit seiner Bank entweder Bestätigung oder konstruktive Kritik erfährt. Gewonnen ist hiermit auf jeden Fall aber schon etwas ganz Wichtiges: Der Kredit, wie immer er ausfällt, passiert dem Geschäftskonto nicht einfach, sondern ist das Ergebnis einer nachhaltigen Überlegung. Und es ist immer besser zu wissen, wohin es mit dem Unternehmen geht, als den Weg sozusagen von Tag zu Tag neu zu finden, nicht nur in Finanzierungsfragen.

Der aktuelle Trend nicht nur zum Zweitbuch, sondern auch zum Zweitkonto ist indes ein zweischneidiges Schwert. Natürlich ist es zunächst attraktiv, bei zwei verschiedenen Banken Geschäftskonten zu haben, die dann in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen einander ausgleichen. Das System läuft also wieder so lange, bis das Unternehmen in eine prekäre Lage kommt. Und ab diesem Moment ist es nicht nur ratsam, sondern Pflicht, mit offenen Karten zu spielen. Das Austricksen der Banken ist darum ein denkbar ungeeigneter Weg.

Anders verhält es sich, wenn die Möglichkeit besteht, das Geschäftskonto vom privaten Haben auszugleichen. Dies stellt ein völlig legitimes Mittel dar, zunächst einmal sozusagen bei sich selbst und damit zu den besten Konditionen finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Theoretisch hat auch die Bank die Möglichkeit, diesen Kontenausgleich selbst und ohne gesonderte Benachrichtigung des Kontoinhabers vorzunehmen, wenn beide Konten beim selben Kreditinstitut liegen. Dies ist zwar nicht die feine englische Art, aber durchaus Praxis.

Saubere Kontoführung für eine sichere Zukunft

Banken wie Unternehmer haben ein Interesse daran, dass die Kontokorrentlinie gut, und das heißt: in einer stetigen Balance von Soll und Haben geführt wird. Nur so steht ein Unternehmen auf sicheren Beinen und stellt einen langfristigen Kunden für sein Kreditinstitut dar. Kommt es zu Problemen, hilft nur eine möglichst frühzeitige und auch gegen sich selbst schonungslose Analyse des Ist-Standes. Hier können Banker und unabhängige Experten helfen, eine adäquate Lösung zu finden. Nicht für alle, jedoch für viele solcher Fälle könnten sogar öffentliche Fördermittel in Betracht kommen.

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