Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt

Auf keine Unternehmensförderung durch die öffentliche Hand besteht Rechtsanspruch. Das heißt: Kein unternehmerisches Projekt kann auf dem Rechtsweg Förderdarlehen, Subventionen oder Zuschüsse bekommen. Doch ist das unbedingt ein Nachteil für die Antragsteller?

Holzmännchen auf Treppe, Hand im Anzug hält Stufe von unten unter das Männchen.
© Alex, stock.adobe.com
Fördergelder kommen in Deutschland nicht unter den Hammer: Eine wichtige Voraussetzung für ein faires System.

Fördermittel gibt es auf EU-, Bundes- und Landesebene. Sie werden gewährt in Form von Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüssen. Oft kommen auch Bürgschaften von öffentlichen Stellen oder Selbsthilfeinstituten der Privatwirtschaft ins Spiel.

Doch wie sieht es eigentlich aus: Habe ich als Unternehmer ein Anrecht auf Förderung? Generell ist die Antwort: Nein. Denn jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jede Kommune hat zwar das Recht, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dieser muss unparteiisch geprüft und bearbeitet werden. Kriterien hierbei sind einerseits die Förderrichtlinien — das beantragte Vorhaben muss also formal und inhaltlich dem avisierten Förderprogramm entsprechen. Andererseits spielt die Verträglichkeit mit den allgemeinen Interessen im System der Subsidiarität eine Rolle.

Doch schon heute stöhnen manche Unternehmen darüber, dass Fördermittel nicht kurzfristig ausgeschüttet werden können. Grund dafür ist die sorgfältige, unparteiische Prüfung unter Einbeziehung aller Faktoren. Nicht selten ist es auch, gerade aus dem unternehmerischen Alltag heraus, schwer, auf Anhieb die richtigen Unterlagen in der passenden Form einzureichen. Um diese Problematik weiß auch die Politik und bemüht sich darum auf allen Ebenen um ständige Verbesserung der Zugänglichkeit zu Fördermitteln — mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg.

Diese bereits als langwierig empfundene Prozesskette von der Idee einer öffentlichen Förderung bis zur Auszahlung würde sich durch Einklagbarkeit nochmals um ein Vielfaches verlangsamen. Denn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssten die strittigen Mittel erstmal eingefroren werden, angesichts der Komplexität deutscher Rechtsprechung wahrscheinlich über Jahre. Weder der Kläger noch jemand anderes bekäme sie in dieser Zeit. Im Ergebnis könnten große Teile der jeweiligen Förderbudgets lahm gelegt werden, teils über die eigentliche Förderperiode hinaus. Der Förderstau wäre kaum mehr zu überblicken. Und wer weiß auch, ob die angestrebte Förderung nach einem langen, kräftezehrenden Prozess überhaupt noch greifen würde, selbst bei einem positiven Urteil?

Zudem stellt sich die inhaltliche Frage danach, wie das subsidiäre System der Förderlandschaft überlebensfähig bleiben soll, wenn die öffentliche Förderung ein Recht wäre, das für jedes beliebige Projekt in Anspruch genommen werden könnte. Die Fördertöpfe müssten astronomisch hoch befüllt werden, oder aber die jeweilige Förderung so streng limitiert, dass sie kaum noch einen Effekt hätte.

Um zu funktionieren, muss die Förderwelt also ohne einen Rechtsanspruch auf Fördermittel gestaltet werden. So betrachtet stellt sich heraus, dass dies keinen Nachteil darstellt. Tatsächlich profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der aktuellen Gestaltungslage. Denn gerade sie werden so davor geschützt, sich mühsam durch juristische Instanzen arbeiten zu müssen, um ihre Finanzierung auf Fördermittel aufzubauen. Und: wer dann eine Förderung bekommt, weiß, dass die öffentliche Hand an sein Projekt glaubt. So tritt zur Finanzierung noch der nicht zu unterschätzende Aspekt der Motivationsförderung hinzu.

Abschließend ein weiterer Pluspunkt des deutschen Fördermittelsystems: Nach erfolgtem Förderbescheid, also der Zusage öffentlicher Fördermittel, gibt es generell ein Anrecht darauf, diese auch zu bekommen. Von selbst versteht sich, dass das geförderte Unternehmen noch immer an die Konditionen und Auflagen des Förderprogramms gebunden ist und die Förderung bei Verstößen auch verlieren und selbst sogar strafrechtlich belangt werden kann. Zu den wichtigsten Auflagen gehört immer und insbesondere der abschließende ordnungsgemäße Verwendungsnachweis. Aber: die öffentliche Hand steht zu ihrem Wort. Darauf können sich geförderte Unternehmer verlassen.

Es ist zwar richtig: Fördermittel kommen nicht von heute auf morgen. Kriterien müssen eingehalten, Fristen gewahrt, Unterlagen aufbereitet, das Vorhaben angemessen dargestellt werden. All das ist mit Einsatz von Kraft und Zeit verbunden. Kommt die angestrebte Finanzierung jedoch zu Stande, lohnt sich all dieser Einsatz vielfach.

Die Redaktion weist darauf hin, dass rechtliche Fragen komplex und nicht allgemein zu beantworten sind. Verlässlicher juristischer Rat kann nur von entsprechenden Experten und im jeweiligen Einzelfall erteilt werden.

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