Know-how - Das Einmaleins der Förderwelt

Die soziale Marktwirtschaft lebt von einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Interessen. An der Schnittstelle wirkt das Subsidiaritätsprinzip — und begründet so die Förderung zigtausender Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.

Holzmännchen auf Treppe, Hand im Anzug hält Stufe von unten unter das Männchen.
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Das Subsidiaritätsprinzip schließt Lücken auf dem Weg nach oben.

Das Prinzip der Subsidiarität finden wir schon im Militärwesen der alten Römer. Julius Caesar schickte nie alle Truppen gleichzeitig aufs Feld. Stattdessen behielt er immer ein gewisses Kontingent in der Hinterhand, das in den Kampf eintreten konnte, wenn die eigenen und feindlichen Kräfte schon erschöpft waren. Häufig konnte er so die Schlacht mit ausgeruhten Männern zu seinen Gunsten entscheiden.

Subsidiaritätsprinzip bedeutet demnach zuerst einmal „Grundsatz der Rückendeckung“. Heute kommt dieser Grundsatz in vielen Bereichen der Gesellschaft zur Anwendung: In Politik, Sozialtheorie, in Vereinen und Religionsgemeinschaften und nicht zuletzt auch in der Wirtschaft. Ziel der Subsidiarität ist es, den kleinen Einheiten eines Systems zu möglichst großer Eigenständigkeit zu verhelfen, ohne sie ganz sich selbst zu überlassen.

Einerseits bietet so das Subsidiaritätsprinzip Rückendeckung im Krisenfall. Andererseits wirkt es sich auch in Ruhezeiten positiv aus. Denn es gibt immer Aufgaben, die sinnvoller oder sogar ausschließlich von einer höheren Organisationsebene erledigt werden können. Würde etwa jede Ortsgemeinde ihre eigene, unabhängige Handwerkskammer unterhalten, wäre das Chaos heillos: Die Ausbildung wäre uneinheitlich und über die kommunalen Grenzen hinaus nicht anerkannt, handwerkliche Standards gäbe es nicht, Handel zwischen den Standorten wäre fast unmöglich.

Interessensvermittlung zwischen öffentlichem und privatem Sektor

Das Subsidiaritätsprinzip hängt eng zusammen mit dem deutschen Föderalismus, also der bundesmäßigen Verfassung der 16 Länder. Auch hier gilt: Die Bundesländer regeln so viel wie möglich selbst. Der Bund soll hingegen nur dort in Erscheinung treten, wo Fragen allgemeinen Interesses berührt werden und die Kommunikation und Kooperation der Länder eine übergeordnete Plattform braucht. Dieses Muster setzt sich fort bis in die Kreise und Kommunen, greift jedoch auch bis hinauf in die Strukturen der Europäischen Union. Immer steht die Eigenständigkeit derer im Fokus, die am nächsten an den konkreten Aufgaben dran sind. Sie sollen gestärkt werden, ohne den Rückhalt der höheren Ebenen zu verlieren.

Doch nicht nur innerstaatlich spielt die Subsidiarität eine Rolle. Der Grundsatz der Rückendeckung bezieht sich auch auf nichtstaatliche Träger der Gesellschaft. Im wirtschaftlichen Bereich spielen hier die Berufsverbände eine herausgehobene Rolle. Sie können die Interessen ihrer Branchen besser vertreten als staatliche Organe, weil sie die Erfahrung aus vorderster Reihe abschöpfen. Deswegen wird ihnen von öffentlicher Seite her ein hohes Maß an Eigenständigkeit gewährt.

Das Subsidiaritätsprinzip betont gleichzeitig die möglichst hohe Eigenständigkeit der kleinen Einheiten bei möglichst dichter Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Damit stellt es eine wesentliche Stütze freiheitlich-demokratischer Staaten und der in ihnen wirkenden Wirtschaftssysteme dar.

Subsidiarität als Förderprinzip

Ohne das Subsidiaritätsprinzip gäbe es keine an der sozialen Marktwirtschaft orientierte Förderung aus öffentlicher Hand. Die Alternativen wären entweder eine einseitige Bevorzugung derer, die dem Interesse der jeweiligen Machthaber dienen, oder aber der völlige Rückzug des Staates aus der Marktwirtschaft. In beiden Fällen wären die demokratische Willensäußerung des Volkes und das staatlich zu garantierende Gemeinwohl nicht länger gewährleistet.

Anders verhält es sich mit subsidiär konzipierten Fördermitteln. Sie geschehen unter der Maßgabe, dass staatliche Maßnahmen ausschließlich dort verfangen, wo sie eine echte Hilfe darstellen und zugleich positive Effekte auf das allgemeine Interesse haben. Damit ist einerseits sichergestellt, dass der Staat nicht in die Wirtschaft eingreift, wenn kein sachliches Erfordernis vorliegt, andererseits kurbelt die staatliche Rückendeckung innovative und mutige Prozesse an, weil Unternehmen nicht sich selbst überlassen werden.

Anders als bei Einzelpersonen gibt es jedoch für Unternehmen keine garantierte Grundsicherung, die der Sozialhilfe vergleichbar wäre. Unternehmen können sich nicht unter allen Umständen darauf verlassen, dass ihr Bestand staatlich garantiert wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmen in eine Notlage geraten, die durch ein unverantwortlich kalkuliertes Risiko entstanden ist.

Wissen, wie’s geht

Unternehmen in Schwierigkeiten bilden jedoch den Ausnahmefall in der Förderwelt. In der Regel fragen Unternehmen öffentliche Mittel an, um Projekte durchführen zu können, für die ihnen die Ressourcen fehlen und die im Rahmen des öffentlichen Interesses als förderfähig erscheinen.

Möchte ein Unternehmen eine öffentliche Förderung beantragen, sollte das entsprechende Vorhaben daher auf dem Hintergrund der Subsidiaritätskriterien formuliert werden. Das richtige Maß zu finden zwischen öffentlichem und eigenem Interesse kann dabei ein entscheidender Faktor bei der erfolgreichen Antragsstellung werden. Hierauf sollten Unternehmer darum genügend Zeit und Ressourcen verwenden. Der Mehraufwand im Vorfeld macht sich in vielen Fällen bezahlt.

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