Know-how - Hätten Sie es gewusst?
Marode Kindergärten und Schulen, fehlende Barrierefreiheit und nur langsam voranschreitender Breitbandausbau: Seit Jahren beklagen Bevölkerung und Kommunen einen enormen Investitionsrückstand im ländlichen und städtischen Raum. Doch der Haushalt kann mit Hilfe öffentlicher Fördermittel aufgestockt werden.
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Egal wohin man schaut - Der Investitionsrückstand in deutschen Städten und Gemeinden ist riesig. |
Überall in Deutschland besteht akuter Handlungsbedarf: Bedingt durch die Sparmaßnahmen der letzten 15 Jahre ist der wahrgenommene Investitionsrückstand hierzulande inzwischen auf 159 Mrd. Euro angewachsen. Vor allem im Bildungssektor zeigt sich ein eklatanter Sanierungsstau. Aber auch in die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, in öffentliche Verwaltungsgebäude, die Wasserver- und -entsorgung, die Kinderbetreuung, den Brand- und Katastrophenschutz oder in Sportstätten und Bäder muss u. a. dringend investiert werden.
Meist mangelt es jedoch nicht am Bemühen der Städte und Gemeinden. Vielmehr wird der Abbau des Investitionsrückstandes durch fehlende finanzielle Mittel sowie durch unzureichende Personal- und Planungskapazitäten, die Auslastung der Bauunternehmen und gestiegene Baukosten erschwert.
Auf EU-, Bundes- und Landesebene existieren deshalb diverse Förderprogramme, die die Kommunen bei der Umsetzung von geplanten Vorhaben unterstützen. Viele Kommunen rufen diese öffentlichen Mittel allerdings nicht ab. Nur 26 % der Investitionsausgaben werden derzeit über Fördermittel abgedeckt und das obwohl die Förderprogramme viele Vorteile für die Kommunen bereithalten – darunter etwa günstige Zinssätze und lange Laufzeiten von bis zu 50 Jahren bei Förderdarlehen sowie nicht rückzahlbare Subventionen und Zuschüsse.
Infrastruktur
Vor allem geplante Infrastrukturmaßnahmen lassen sich mit Hilfe öffentlicher Fördergelder hervorragend realisieren. Sei es die Errichtung, Sanierung bzw. Modernisierung und Instandhaltung von Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften oder der Ausbau von schnellem Internet, für den besonders im ländlichen Raum noch deutlicher Nachholbedarf vorhanden ist.
Öffentliche Mittel dienen außerdem wichtigen Anpassungen der technischen Infrastruktur wie der Verkehrsinfrastruktur und der Wasser- und Abfallwirtschaft. Auch die Stadt- und Dorfentwicklung inklusive Tourismus, d. h. beispielsweise der Ausbau von Straßennetzen oder die Erschließung von Neubaugebieten, und die Baulanderschließung können aus öffentlicher Hand gefördert werden.
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Barrierefreiheit ist ein wichtiges Element der kommunalen Infrastruktur und wird besonders gefördert. |
Barrierefreie Städte
Angesichts des demographischen Wandels und der inklusiven Gesellschaft setzen EU, Bund und Länder zudem auf barrierefreie Städte, die Familien mit Kindern, älteren Menschen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen eine aktive Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen sollen. Deshalb unterstützen sie Kommunen mit Fördermitteln gezielt bei Umbaumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten (Sportplätze, Sporthallen und Schwimmbäder), die nach Fertigstellung einen barrierefreien Zugang und eine barrierefreie Nutzung für jedermann erlauben.
Auch beim öffentlichen Nahverkehr setzen EU, Bund und Länder an. U-Bahn-, S-Bahn, Straßenbahn- und Busstationen stellen oft ein Hindernis für körperlich eingeschränkte Personen dar und bedürfen deshalb entsprechender baulicher Veränderungen. Die Erschließung und Anpassung von Haltestellen im ÖPNV, die Installation barrierearmer Über- und Unterführungen sowie Umbaumaßnahmen vorhandener Einrichtungen sind aus diesem Grund immens wichtig für Städte und Gemeinden und werden von öffentlicher Seite gefördert.
Selbiges gilt für die Implementierung elektronischer, internetbasierter Informationssysteme, die die Fahrgäste beispielsweise über Störungen, Bus- und Bahnausfälle und Verspätungen unterrichten oder als Kommunikationstool zwischen Fahrzeug und sehbehindertem Fahrgast zum Einsatz kommen.
Zur barrierefreien Gestaltung von Kommunen gehört nicht zuletzt die Optimierung des öffentlichen Raums. Abgesenkte Bürgersteige, bedürfnisorientiert angepasste Fußgängerüberwege und -zonen sowie Leit- und Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen sollen künftig das Stadtbild der Kommunen prägen und sind deshalb förderfähig.
Mit der Einrichtung bzw. dem Neubau von barrierefreien/-armen öffentlichen Sanitäranlagen, neuen Stellplätzen, der Anlage von Park- und Grünanlagen sowie der Errichtung von Spielplätzen steigern die Kommunen zusätzlich die Attraktivität der Wohnorte und fördern so maßgeblich die Zufriedenheit innerhalb der Bevölkerung.
Umwelt- und Klimaschutz
Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels bildet daneben der Umwelt- und Klimaschutz einen Förderschwerpunkt von EU, Bund und Ländern. Energieeffizienz und ressourcenschonende Energiegewinnung sind dabei nur zwei der relevanten Stichpunkte, die bei der finanziellen Unterstützung kommunaler Investitionen zum Tragen kommen.
So steuern EU, Bund und Länder u. a. finanzielle Mittel speziell zur energieeffizienten Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur bzw. zum Neubau energieeffizienter Nichtwohngebäude bei. Diese umfassen Verwaltungsgebäude, gemeinnützige Einrichtungen, inkl. kommunaler Betriebe, öffentliche und private Schulen, Kitas, Weiterbildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Bibliotheken, kommunale Museen und Theater, Spielstätten, Veranstaltungsgebäude, Gemeinschaftshäuser, Jugendzentren, Jugendherbergen, kirchliche Gemeindehäuser, Feuerwehr, Rettungsdienste, Sporthallen, Schwimmhallen, Umkleiden oder auch Friedhofsgebäude und belegen somit die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten öffentlicher Mittel.
Auch kommunale Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme bergen oft riesiges ungenutztes Potenzial, das mit Hilfe von Fördergeldern nutzbar gemacht werden kann.
Spezielle Anlagen zur Energierückgewinnung oder zur Nutzung von Abwärme etwa sind alternative Lieferanten im Bereich Energie- und Wärmegewinnung. Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken von Wasser- und Abwassersystemen, Wärmepumpen und Wärmetauscher in öffentlichen Kanalsystemen oder KWK-Anlagen, die Energie und Wärme aus Klär- oder Faulgasen generieren, erzeugen Energie und Wärme ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe und können so umweltfreundlich Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen mit Strom und Heizenergie versorgen.
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Der Einsatz erneuerbarer Energien schont die Umwelt und die Kassen der Kommunen. |
Eigene große Photovoltaikanlagen und Biomasseheizkraftwerke sowie große Wärmepumpen und KWK-Anlagen garantieren den Städten und Gemeinden zusätzlich ein hohes Maß an Autarkie von den großen Stromversorgern und reduzieren die Ausgaben für Strom- und Heizkosten. Gleichzeitig sind regenerative Energien mit einer sog. Einspeisevergütung bzw. bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einem KWK-Bonus verknüpft, die die Attraktivität solcher Anlagen maßgeblich steigern und in Kombination mit weiteren sinnvollen Maßnahmen die teils hohen Investitionskosten zu Beginn schnell amortisieren.
Große Wärmespeicher ermöglichen es zudem, die gewonnene Heizenergie für den späteren Gebrauch zwischenzulagern. Auf diese Weise geht keine Heizenergie verloren, da sie zu dem Zeitpunkt abgerufen werden kann, zu dem sie benötigt wird.
Um den CO2-Austoß zu reduzieren, die Schadstoffbelastung in den Innenstädten abzubauen und nachhaltig ressourcenschonend auf die Umwelt einzuwirken, fördern EU, Bund und Länder daneben die Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge. Mit dem Ziel, Elektrofahrzeuge zunehmend auch im allgemeinen Straßenverkehr zu etablieren, lässt sich zudem die benötigte Ladeinfrastruktur mit Hilfe öffentlicher Mittel finanzieren.
Beratungsleistungen
Der beklagte Mangel an Personal- und Planungskapazitäten kann inzwischen außerdem durch die anteilige Förderung von Beratungsleistungen mit öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden.
Für anfallende Beraterkosten bei der Erstellung von energetischen Sanierungskonzepten für Nichtwohngebäude gewährt das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beispielsweise finanzielle Förderungen in Form nichtrückzahlbarer Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (max. 15.000 Euro).
Sogar eine Förderung von Planungskosten kann unter gewissen Voraussetzungen von Kommunen beantragt werden.
Quellen
- KfW-Kommunalpanel 2018, kfw.de | PDF-Download
- Maßnahmenkatalog zum Abbau des kommunalen Investitionsrückstandes, Deutscher Städte und Gemeindebund, 28.08.2018 | PDF-Download
- Informationen der KfW zu Förderprogrammen für Kommunen, kfw.de | PDF-Download
- Informationen der NRW.Bank zur Bezuschussung von Elektromobilität in Kommunen
- Elektromobilität: Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bmwi.de
- Förderprogramme Elektromobilität von Bund und NRW, elektromobilitaet.nrw.de