Die Basis einer jeden Geschäftsbeziehung ist das gegenseitige Vertrauen der Parteien. In vielen Fällen entsteht dies durch persönliche Beziehungen oder die schon erlebte gemeinsame Geschichte. Doch bisweilen braucht das Vertrauen eine zusätzliche Starthilfe, eine Vergewisserung oder auch eine kritische Überprüfung. Hier kommen die privatwirtschaftlichen Auskunfteien ins Spiel.
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SCHUFA-Zentrale, Wiesbaden. |
Eine Auskunftei erteilt eine Auskunft, und zwar aufgrund eines berechtigten Interesses und der ihr vorliegenden Daten. Den Rahmen für den unbestimmten Begriff des berechtigten Interesses bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zwar müsste grundsätzlich im Einzelfall geklärt werden, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das BDSG bietet jedoch mit Abwägungen, Ausnahmen und Konkretionen Anhaltspunkte dafür, was als berechtigtes Interesse gelten kann und was nicht. Es wahrt dabei die Balance zwischen dem Schutz persönlicher Daten und der Handlungsfähigkeit geschäftlich verbundener Partner.
Stellt eine Seite eine entsprechende Anfrage an eine Auskunftei, treten deren Sicherungsprozesse in Kraft, ehe eine Auskunft erteilt wird. Das berechtigte Interesse wird anhand des BDSG und weiterführender Datenschutzbestimmungen geprüft. Hierfür haben alle großen Auskunfteien sowohl interne wie auch externe Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.
In der Regel liegt ein berechtigtes Interesse vor, wenn ein neues Geschäft angebahnt, ein Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag zustande kommen oder eine Inkassoforderung durchgesetzt werden soll.
Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass kein berechtigtes Interesse vorliegt, wird die Auskunft nicht erteilt. Es kann jedoch sein, dass bereits die gestellte Anfrage in die Daten dessen, über den die Auskunft erteilt werden sollte, aufgenommen wird. Die Anfrage eines Inkassobüros etwa kann unabhängig von den Rahmenfakten künftig ungünstig in der Auskunft auftauchen.
Fällt die Prüfung des berechtigten Interesses positiv aus, erhält die anfragende Partei die entsprechenden Auskünfte. Sie sollen helfen, die Bonität im Vorfeld der Kreditvergabe einzuschätzen.
Grundsätzlich gilt hier, dass der Schutz der personen- oder unternehmensbezogenen Daten einen überaus hohen Stellenwert genießt. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten.
Zum einen fallen nicht alle Daten, von denen Privatpersonen wie Unternehmer vielleicht denken, dass sie dem Schutz unterliegen, unter die Geheimhaltung. Allgemein zugängliche Quellen können jederzeit von Auskunfteien ausgewertet werden. Hierunter fallen Telefonbücher und Internetauftritte, aber auch alle Arten von Publikationen über Insolvenzen, Betriebsgründungen oder Eintragungen bzw. Änderungen in öffentlichen Registern. Hierzu zählt insbesondere das Handels- oder Vereinsregister.
Zum andern aber fordern die meisten Kreditinstitute ihre Kunden bei Vertragsabschluss dazu auf, eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, die die Weitergabe bestimmter Geschäftsdaten an eine Auskunftei erlaubt, die sonst der Geheimhaltung unterliegen würden. Die Zustimmung des Kunden ist hier maßgeblich erforderlich und er kann versuchen, die Kreditleistung auch ohne die entsprechende Einwilligung zu bekommen. In der Praxis schließt dies allerdings häufig die Dienstleistungen aus, die im alltäglichen Geschäftsleben von Bedeutung sind: Kontokorrentkredit oder EC-Karte sind hier ebenso zu nennen wie das völlige Scheitern der Anfrage eines größeren, für die Zukunft des Unternehmens relevanten Kredits.
Ein bekanntes Beispiel dieser Art von Einverständniserklärung zur Datenübermittlung ist die sogenannte SCHUFA-Klausel. Hinter diesem die Gemüter oft – und oft mehr als nötig – bewegenden Wort verbirgt sich aber keine böse Überraschung und auch keine Wendung, die im berüchtigten Kleingedruckten untergejubelt wird. Die SCHUFA-Klausel stellt eine ergänzende Vereinbarung bei Vertragsschlüssen dar, die die Übermittlung bestimmter Daten des Kunden an die SCHUFA gestattet. Sie ist für beide Vertragspartner einsehbar, wie alle anderen Teile des Vertrags, auch und ihre Unterzeichnung damit eine mündige Entscheidung. Wer sich einen solchen Text einmal ansehen will, kann dies beispielhaft auf der Seite der SCHUFA selbst tun.
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Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Freytag. |
Ist das Einverständnis gegeben, kann das Kreditinstitut Daten, wie die Anzahl der Konten, der laufenden Kredite, Kreditkarten oder das Zahlungsverhalten, an die SCHUFA übermitteln. Auch aus anderen Quellen, wie etwa von Handy-Anbietern oder Vermietern, können entsprechende Daten an die SCHUFA fließen (auch hier: nichts geschieht ohne das gezeichnete Einverständnis des Kunden). Aus der Fülle der Daten errechnet die SCHUFA einen sogenannten Scorewert, der über die Bonität und damit die Vertrauenswürdigkeit Auskunft gibt. Übrigens gilt: Viele dieser Posten wirken sich positiv auf den Scorewert aus! Wer etwa schon seit 30 Jahren eine Kreditkarte hat, gilt als zuverlässig im Umgang mit dem hier gewährten Kurzkredit. Wer einen Langzeitkredit regelmäßig bedient oder sogar bereits getilgt hat — wunderbar! Und wer seinen Handy-Anbieter kontinuierlich bezahlt, zeigt auch hier ein Maß für geschäftsmäßige Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit.
Die im Score errechnete Zahl reicht von 1 bis 100 und gibt in Prozent eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung vonseiten der SCHUFA an, ob damit zu rechnen ist, dass der Kreditnehmer den Kapitaldienst den vertraglichen Bedingungen gemäß erfüllen wird. Dabei entspricht ein Score von 5 % in etwa einem laufenden Insolvenzverfahren, um 30 % einem angeschlossenen Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung, während die deutliche Mehrheit der geschäftsfähigen Deutschen sich zwischen 89 % und 99 % bewegt. Die 100 % sind ohnehin ein rein hypothetischer Wert, der in der Praxis nicht vergeben wird.
Ein paar weitere Fakten: Laut dem SCHUFA-Kreditkompass von 2018 liegen für über 90 % der bei der gespeicherten (natürlichen oder juristischen) Personen ausschließlich positive Daten vor. Für sie ist die Auskunftei kein Schreckgespenst oder Stolperstein, sondern ein durchweg nützliches Werkzeug, um zeitnah an die gewünschten Kredite und Leistungen zu kommen. Aber auch ein negativer Vermerk muss nicht automatisch zum Scheitern des Kreditanliegens führen, wie umgekehrt ein guter Score nicht automatisch zum Kredit führt. Die Entscheidung hierüber liegt nicht bei der SCHUFA, sondern allein bei den Banken. Und die nutzen den SCHUFA-Scorewert zwar als wesentlichen, nicht aber als alleinigen Faktor in ihrer Entscheidung über die Kreditvergabe.
Über 9.500 Unternehmen sind gegenwärtig Vertragspartner der SCHUFA. Sie übermitteln der SCHUFA-Klausel und dem geltenden Recht gemäß Daten ihrer Kunden an die SCHUFA und fordern bei Vertragsabschlüssen Daten an. Zu ihnen zählen selbstverständlich in großer Zahl die Banken und Sparkassen. Dazu kommen Mobilfunkanbieter, Händler, Versandhäuser, Onlineshops und -auktionshäuser, Immobilienunternehmen, Versicherungen, Vermieter und andere mehr.
Als Holding AG setzt sich die SCHUFA aus mehreren beteiligten Parteien zusammen. Auch hier wird deutlich, dass das hinter der Auskunftei liegende Interesse auf viele in der Wirtschaft zusammenkommende Kräfte zurückgeht. Laut dem aktuellen Geschäftsbericht von 2017 ist die Verteilung folgendermaßen: Den größten Anteil halten Banken mit insgesamt 86,9 %. Dabei spielen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen gleichermaßen eine Rolle. Letztere als Vertreter des öffentlichen Sektors im Bankgeschäft sind sogar mit 26,4 % an der SCHUFA beteiligt. Auf Handel und Andere entfallen hingegen nur 13,1 % der Beteiligungen. Bei aller Kritik, die immer wieder vonseiten der Verbraucherschützer und Medien geübt wird und deren Berechtigung nicht in Frage steht, muss man doch zunächst festhalten, dass die SCHUFA von als überaus vertrauenswürdig geltenden Instituten getragen wird.
Während aktuell 67,5 Mio. natürliche Personen einen Datenbestand bei der SCHUFA haben, sind 5,3 Mio. Unternehmen registriert. Bei den Zahlen der Auskünfte ist das Verhältnis hingegen umgekehrt: 2017 gab die SCHUFA 2,2 Mio. Auskünfte an Verbraucher heraus, während die Anzahl der Auskünfte und Nachmeldungen an Unternehmenskunden bei 144,1 Mio. lag.
Wenn der Scorewert im grünen Bereich liegt und der angestrebte Vertrag zustande kommt — hervorragend, Ziel erreicht! Doch was tun, wenn der Kredit scheitert? Und dies vielleicht sogar aufgrund fehlerhaft bei der SCHUFA gespeicherter Daten?
Zunächst gilt: Ruhe bewahren und die Fakten klären. Eine schlecht bewertete SCHUFA-Auskunft kann ein böses Erwachen bedeuten, keine Frage. Doch mit den entsprechenden Belegen und mit Gesprächsbereitschaft lassen sich viele Missverständnisse klären und die Auskunft positiv korrigieren. Das ServiceCenter der SCHUFA ist postalisch, telefonisch und über ein Online-Formular erreichbar. In über 95 % der Fälle konnten 2017 Nachfragen direkt geklärt werden.
In allen anderen Fällen lohnt sich Beharrlichkeit und das Argumentieren mit den verfügbaren Fakten. Die Erfahrung zeigt, dass es nötig sein kann, mehrfach und nachdrücklich die Korrektur der Daten zu fordern. Ist diese Forderung jedoch von belegbaren Fakten gedeckt, wird sie auch vorgenommen. Dass dieser Vorgang etwas mühsam sein kann, hängt mit dem Informationsfluss zusammen, der der SCHUFA grundsätzlich von den meldenden Unternehmen her zukommt. Ein Fehler ist, streng genommen, nicht vorgesehen. Im Konfliktfall prüft die SCHUFA daher die einander widersprechenden Informationen und versucht, die korrekten zu ermitteln, um sie in ihren Datenbestand einzupflegen. Hierbei wird das meldende Unternehmen von der SCHUFA mit ins Boot geholt, damit das Prüfverfahren zuverlässig bilateral erfolgen kann.
Mit § 34 BDSG und seit diesem Jahr unterstützt von Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jeder Verbraucher das Recht, einmal im Jahr eine Kopie der über ihn gespeicherten Daten zu erhalten. Diese Datenkopie kann bequem online oder per Schriftform angefordert werden und ist kostenlos. Bei anderen Auskunfteien, für die dieses Grundrecht ebenfalls besteht, können je nach Unternehmen geringe Verwaltungsgebühren anfallen.
Wer seine SCHUFA-Daten ständig im Auge haben will, kann den kostenpflichtigen Service meineSCHUFA.de in Anspruch nehmen. Hier bieten drei Tarife zu mtl. 3,95, 4,95 oder 6,95 Euro verschiedene Leistungspakete an, je nach Informationsbedarf. Bereits das Grundpaket bietet tagesaktuelle Auskünfte, Benachrichtigungen bei ausgewählten Änderungen und eine Vergünstigung für weitere SCHUFA-Produkte wie etwa die SCHUFA-BonitätsAuskunft, die besonders für Mietanträge eine Rolle spielen kann.
Die Anmeldung ist einfach und schnell. Beim Test unserer Redaktion haben wir von der bequemen Identifikation über die Prüfziffer auf der Rückseite des neuen Personalausweises Gebrauch gemacht. Das Identifikationsverfahren muss angesichts der sensiblen Daten selbstverständlich sicher und vertrauenswürdig sein. Auch wer noch einen alten Personalausweis hat, kann sich über die Eingabe der dort aufgedruckten Nummer identifizieren. Für Verbraucher ohne deutschen Personalausweis, etwa aus benachbarten EU-Staaten, steht das Postident®-Verfahren der deutschen Post AG zur Verfügung. Hier geht man mit einem über die SCHUFA-Seite ausgedruckten Postident Coupon und einem gültigen Ausweisdokument zur nächsten Poststelle und lässt dort die Identität persönlich bestätigen.
In unserm Fall musste der Personalausweis unseres Redakteurs noch einmal in Kopie an die SCHUFA geschickt werden, weil der im Datensatz gespeicherte Wohnort nicht mehr mit der aktuellen Meldeadresse übereinstimmte. Nicht relevante Daten wie die Augenfarbe oder Nationalität wurden wir zu schwärzen aufgefordert. Die Übermittlung der Ausweiskopie kann unkompliziert per E-Mail erfolgen; wir haben uns dennoch für den gegen jede Form von digitalem Raub gesicherten Postweg entschieden.
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Unser Redakteur freut sich: Sein Basisscore liegt in der besten Kategorie. |
Die Unterlagen kamen wenige Tage später bei unserem Redakteur an. Eine 30-stellige Super-PIN erlaubt zusammen mit dem selbst vergebenen Nutzernamen und Passwort die Anmeldung auf meineSCHUFA.de. Aus der Super-PIN werden fünf Stellen abgefragt. Hierauf kann der Benutzer selbst eine normale, 10-stellige PIN vergeben. Bei künftigen Anmeldungen im System werden hieraus drei zufällige Stellen abgefragt. Damit ist ein Sicherheitsstandard erreicht, der selbst die meisten Online-Banking-Portale übertrifft.
Beim Blick auf die persönlichen Daten war die Überraschung groß und angenehm: Unser Redakteur verfügt zum 02.10.2018 über einen Basisscore von über 99 %.
Eine Übersicht über die gespeicherten Daten zu haben, kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer einen großen Vorteil bei der Planung kommender Kredit- oder Kaufvorhaben darstellen. Je größer die Kenntnis über die gespeicherten und im Umlauf befindlichen Daten, desto weiter liegt der Ball im eigenen Feld.
Nicht alle Banken arbeiten mit der SCHUFA zusammen. Neben ihr gibt es weitere privatwirtschaftliche Auskunfteien, die ähnlich operieren und für das nötige Vertrauen sorgen können. Grundsätzlich ist die Einbindung einer Auskunftei in den Geschäftsprozess und insbesondere in die Kreditvergabe ein normaler, wenn nicht gar wünschenswerter Schritt. Kein Kreditinstitut gewährt seine Kredite, ohne über die finanzielle Situation des Antragsstellers informiert zu sein. Wissen ist hier Macht, die Zukunft mit einer positiven Grunderwartung anbahnen zu können. Für beide Seiten einer Geschäftsbeziehung gilt daher: Besser mit als ohne!