Know-how – Hätten Sie es gewusst?

Die Beantragung von Fördermitteln ist an Voraussetzungen gekoppelt. Welche Bedingungen der Unternehmer erfüllen muss, darüber informieren die jeweiligen Programm-Richtlinien. Grundsätzlich aber muss die Antragstellung immer vor der Umsetzung eines Vorhabens erfolgen.

Frau fuellt Antragsformular aus
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Die Antragstellung muss vor der Umsetzung des Vorhabens erfolgen!

Bevor etwas in Auftrag gegeben, gekauft oder bestellt werden darf, das mit öffentlichen Mitteln finanziert werden soll, muss der Gang zur Vergabestelle (z.B. bei Subventionen und Zuschüssen) oder Bank (Förderdarlehen) erfolgt sein. Dort könnte dann auch die Antragstellung erfolgen. In einigen Fällen erfordert die Umsetzung des Vorhabens sogar das Vorliegen des Bewilligungsbescheids.

Dadurch wird gewährleistet, dass die finanziellen Mittel nicht zweckentfremdet, sondern in das Vorhaben investiert werden, für das sie beantragt wurden. Daher muss der Unternehmer einen Verwendungsnachweis erbringen. In der Regel geschieht dies durch den originalen Kontoauszug. Eine Rechnung allein reicht nicht aus. Die Bezahlung darf keinesfalls in bar erfolgen.

Ausnahmen

Eine Ausnahme bildete die Option, die Maßnahme nach der Beantragung auf eigenes Risiko durchzuführen. Wurde der Antrag nicht bewilligt, musste der Unternehmer selbst für die Investition aufkommen. Inzwischen wurde diesem Vorgehen von der EU aber ein Riegel vorgeschoben. Denn die Beantragung von Beihilfen, d.h. Subventionen und Zuschüssen, setzt voraus, dass der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die Investition alleine zu tragen. 

Daneben existieren Zuschüsse, die im jeweiligen Förderprogramm schon integriert sind. Dazu gehören beispielsweise Tilgungszuschüsse, die der Abtragung von Förderdarlehen dienen.

Vorabinformationen sind wichtig

Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich als Unternehmer vorab genauestens über die Richtlinien der relevanten Förderprogramme informiert, um zu erfahren, ob das eigene Vorhaben förderfähig ist.

Da die Zahl der Programme von EU, Bund und Ländern mit rund 1.200 enorm ist, empfiehlt sich der Gang zum Fördermittel-Berater. Er verfügt nicht nur über fundiertes Fachwissen, sondern liefert auch eine optimale Rund-um-Betreuung und begleitet den Unternehmer auf dem Weg zu einer nachhaltig guten Finanzierung.

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