Know-how - Die 12 häufigsten Fehler bei der Unternehmensfinanzierung (#8 von 12)

Wer einen Kredit vergibt, will ihn im Rahmen der gewährten Konditionen auch zurückgezahlt bekommen. Dass ein Unternehmen hierzu in der Lage ist, muss es darum schon im Vorfeld glaubhaft machen. Dies geht nur über ein dichtes Netz aus solide fundierten Planzahlen.

Leuchtende Kristallkugel, daneben beschwörend auf die gerichtete Hände, Ärmel im Anzug
© Andrey Popov, Fotolia.com
Ein Blick in die Kristallkugel hilft selten so viel wie eine profunde Einsicht in
die Zahlen des eigenen Unternehmens.

Jedes wirtschaftliche Vorhaben benötigt belastbare Planzahlen. Dies gilt umso mehr, wenn die Förderung durch öffentliche Mittel Teil der Finanzierung werden soll. In Planzahlen ist, wie der Name andeutet, ein Plan enthalten, und zwar der vom angestrebten, zahlenmäßig ausgedrückten Erfolgsweg des avisierten Vorhabens.

Solche Zahlen kann kein Unternehmen aus der Luft pflücken; sie sind vielmehr abzuleiten aus den aktuellen Unternehmenszahlen. Diese finden in verschiedenen Dokumenten ihren Niederschlag:

  1. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  2. Summen- und Saldenliste (SuSa)
  3. Jahresabschluss
  4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Wer mit seinen Zahlen vertraut ist, wird bei dieser Aufstellung vielleicht kurz stutzen. So fließt ja die GuV automatisch in den Jahresabschluss ein, und auch die Summen- und Saldenliste ist üblicherweise in die BWA mit einbezogen. Eigens sichtbar sind sie jedoch nicht. Hier kommt eine Besonderheit bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel zum Tragen, die sich etwa von der Verwertung im Finanzamt unterscheidet.

Die Finanzverwaltung prüft Unternehmenszahlen lediglich auf ihre Richtigkeit und errechnet daraus die steuerlichen Konsequenzen. Banken und Vergabestellen hingegen stellen nicht nur fest, sie bewerten auch. Diese Prüfung der Planzahlen zielt auf deren Belastbarkeit, d. h. darauf, ob sie in einem Verhältnis zur Größenordnung des geplanten Vorhabens stehen, das einen erfolgreichen Verlauf erwarten und den Kapitaldienst (Zins + Tilgung) als erfüllbar dastehen lässt.

Eine solche Belastbarkeitsprüfung will jedes Detail der Unternehmensgeschichte im Blick haben, das sich in Zahlen ausdrücken lässt. Deswegen ist es wichtig, den Prüfern, also den Banken und Vergabestellen, alle Informationen so aufzuschlüsseln, dass sie leicht und schnell zugänglich sind.

Was ist also zu beachten?

Nicht jede BWA ist gleich aufgebaut. Es empfiehlt sich hier, eine möglichst detaillierte Betrachtung zu wählen. Eine monatsbasierte BWA mit Jahresvergleich zeigt nicht nur den aktuellen Verlauf, sondern setzt ihn auch in Relation zur jüngeren Geschichte des Unternehmens. So wird eine Tendenz erkennbar, die durch den längeren Betrachtungszeitraum die Bewertbarkeit der unternehmerischen Stabilität überhaupt erst ermöglicht.

Ein weiterer, häufig übersehener Punkt ist der Materialeinsatz eines Unternehmens. Angenommen, ein handwerklicher Betrieb hat einen umfangreichen Auftrag bekommen. Dies ist natürlich ein Grund zur Freude! In der BWA schlägt sich aber der nun erforderliche Einkauf von Materialien, der höher ausfallen wird als im Vorjahreszeitraum, zunächst negativ nieder. Es sieht so aus, als hätte das Unternehmen mehr Ausgaben, ohne auch die Einnahmenseite entsprechend skaliert zu haben.

Was tun? Eine Inventur schafft hier Abhilfe. Wer sein Lager so im Blick hat, dass er den Bestand in Ziffern ausdrücken kann, also nicht nur dokumentiert, welche Materialien, sondern auch, welchen Materialwert er hat, kann zeigen, dass sein Haushalt nicht löchrig ist, sondern sich der Wert lediglich im Lager statt auf dem Konto wiederfindet.

Andere Werte, die sich positiv auf eine Bewertung des Unternehmens auswirken, jedoch nicht in der BWA enthalten sind, sind die bereits gestellten, aber noch nicht beglichenen Rechnungen. Davon sollte kein Unternehmen zu viele haben, denn auch das gibt ein schlechtes Bild ab. Wenn jedoch ein Auftrag noch nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde, weil sich eine besondere unternehmerische Situation beim Auftraggeber eingestellt hat, kann diese Information für die Entscheidung über die Kreditvergabe wesentlich sein. Dieser Komplex ist in der Summen- und Saldenliste aufgeschlüsselt.

Keine Kristallkugel im Verhandlungszimmer

Wenn ein Unternehmer seine Zahlen im Griff hat und seinem Banker sorgfältig aufbereitet präsentiert, entfällt für beide Seiten die üble Notwendigkeit, sich auf Annahmen, Schätzungen oder Wahrsagerei zu verlassen.

Für den Unternehmer stellt eine solide Kenntnis und Interpretation seiner eigenen Zahlen einen Verhandlungsvorteil dar. Er kann selbstbewusst in die Verhandlung eintreten und nutzt das Wissen um die Stärken und Schwächen seines Unternehmens für seine Position.

Aber auch der Banker freut sich, dass er nicht den Kaffeesatz aus der Küche zu holen braucht, um festzustellen, ob das Unternehmen den Kapitaldienst für die beantragten Förderdarlehen erfüllen kann. Selbst Finanzexperten sehen das nämlich nicht auf den ersten Blick aus einer BWA. Auf den zweiten oder dritten allerdings, der auch die anderen o. g. Dokumente mit einbezieht, kann die Belastbarkeit der Planzahlen solide errechnet werden.

(K)ein Grund für mangelnde Zahlen

Dass die Planzahlen eines Unternehmens nicht auf festem Boden stehen, kann mehrere Ursachen haben. Der Klassiker ist, dass dem Steuerberater nicht alle benötigten Dokumente zur Verfügung stehen: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassenbuch und Co. müssen aber vorliegen, damit der Steuerberater (der ebenfalls keine verlässlichen Instrumente zur Weissagung hat) seine Arbeit machen kann.

Ein anderer Grund könnte sein, dass der Steuerberater noch nicht für seine Dienstleistung bezahlt wurde. Denn Steuerberater haben das gesetzlich verbriefte Druckmittel an der Hand, die Ergebnisse ihrer Arbeit nicht rauszugeben, ehe ihre eigenen Rechnungen beglichen sind (Einbehaltungsrecht).

Und besonders in kleinen Unternehmen, in denen der Geschäftsführer seine Buchhaltung von vorne bis hinten selbst vornimmt, kann die Verwaltung der Zahlen schon einmal ganz hinten runterfallen. Das rächt sich doppelt und dreifach, wenn es um öffentliche Fördergelder geht. Wer bei seiner Buchhaltung nicht ganz fest im Sattel sitzt, spart vielleicht am falschen Ende.

Fazit: Der Mehraufwand lohnt sich immer

Kaum ein Unternehmer liebt den Zahlenteil seiner Unternehmensverwaltung. Das ist verständlich, denn er ist ja in der Regel nicht angetreten, um die Finanzen eines Unternehmens zu verwalten, sondern um es mit seinen Fähigkeiten wachsen und wirtschaften zu lassen. Aber: Die Zahlen gehören dazu, sobald es an eine Planungsphase geht. Und welches Unternehmen steht langfristig gut da, wenn es nichts verändert, keine Investitionen tätigt, seine Erfahrungen aus der Gegenwart 1:1 als Erwartungen an die Zukunft überträgt?

Von der Antragsstellung bis zum Entscheid (im besten Fall: zur Bewilligung) dauert es im Regelfall einige Wochen, es können aber auch mehrere Monate daraus werden. Diesen Zeitraum kann ein Unternehmer selbst dadurch verkürzen, dass er schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung seine Zahlen parat hat. Das heißt auch: Die Zahlen der allerjüngsten Zeit.

Keine Bank oder Vergabestelle wird eine positive Entscheidung treffen, ohne eine Übersicht über die jüngsten Unternehmensentwicklungen zu haben. Der Volksmund sagt: Man kauft keine Katze im Sack. Dies gilt auch und besonders für diejenigen, die einen Kredit gewähren.

Es ist richtig: Seine Zahlen aktuell zu halten, neben der BWA auch Rechnungen, Außenstände und Inventar genau zu dokumentieren, ist Aufwand. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch dann ganz massiv, wenn sein Ergebnis zum entscheidenden Argument in der Hand des Unternehmers wird, der so als solider, auf keine Manöver und Spekulationen angewiesener Kreditpartner dasteht.

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