Förderlandschaft - Förderprogramme Innovation
Viele Unternehmen haben ihre eigenen Mittel und Kniffe zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe und Produkte. Manchmal liegen hier Innovationen verborgen, die ausbau- und förderfähig sind. Hierfür stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Programm „Forschung für Innovationen in der Agrarwirtschaft“ zur Verfügung.
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Die Agrarwirtschaft steckt voller Innovationspotenzial. |
Oft wirft die Praxis die wertvollsten Fragen für Forschung und Entwicklung auf. Wer kennt auch den fachlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Ablauf besser als die am Markt tätigen Unternehmen? Um die hier schlummernden Kräfte freizusetzen, hat die Landwirtschaftliche Rentenbank einen Innovationsfonds eingerichtet, aus dem auch das hier vorgestellte Programm finanziert wird. Wer im Bereich Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau oder der Fischerei und Aquakultur tätig ist, sollte einen genaueren Blick auf dieses attraktive Förderprogramm werfen.
Wie wird gefördert?
Das Programm beinhaltet eine Förderung als Zuschuss. Gerade darum ist es besonders wichtig, dass die gewährten Mittel für den definierten Zweck eingesetzt werden. Um einen allgemeinen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, soll das Vorhaben einen deutlichen Praxisbezug haben, für eine breite Anwendung geeignet sein und Modellcharakter aufweisen.
Was wird gefördert?
Was genau unter einer Innovation zu verstehen ist, wird im Einzelfall geprüft. Generell gilt: Fragen kostet nichts und mehr Vorhaben besitzen einen innovativen Charakter, als gemeinhin angenommen. In diesem Sinne sind nicht nur die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten Gegenstand der Förderung, sondern auch Verfahren und Dienstleistungen.
Um die vielfältigen Betriebsabläufe abbilden zu können, die in die Entwicklung von Innovationen eingebunden sind, hat die Rentenbank ein weites Spektrum an förderfähigen Kosten aufgefächert. Hierunter fallen Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, Beratung, Betriebsmittel und Reisekosten. Eine vollständige Auflistung enthalten die Programmbedingungen. Ein wichtiges Kriterium sind generell die korrekte Abwicklung sowie der Einsatz der geförderten Mittel für das Innovationsvorhaben.
Ausgeschlossen im Rahmen dieses Programms ist die Förderung von Gebäuden oder Grundstücken sowie die Markt- und Praxiseinführung von Innovationen. Hierfür halten die Rentenbank, die EU, der Bund und die Länder jedoch eigene Förderprogramme bereit. So kann für die Markt- und Praxiseinführung ein Förderdarlehen beantragt werden, wenn sich die entwickelte Innovation deutlich von den marktüblichen Standards abhebt. Das Darlehen selbst kann bei einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren bis zu 100 % der förderfähigen Kosten umfassen und wird im festen Zinssatz nach dem RGZS berechnet.
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Das Hauptgebäude der Landwirtschaftlichen Rentenbank. |
Wichtig ist bei dieser Art von Schau ins Übermorgen, die Tätigkeiten und nicht die vorhandenen Stellen in den Blick zu nehmen. So ist es durchaus vorstellbar und wahrscheinlich, dass sich in vielen Arbeitsverhältnissen die Aufgaben mit der Dauer wandeln werden. Schon heute sind viele hoch qualifizierte Akademiker etwa nicht in dem Bereich tätig, den sie eigentlich studiert haben. Dass es allerdings für die Arbeitskraft ersatzlos keinen Bedarf mehr geben wird, hält die Mehrheit der Studien für unwahrscheinlich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, die die Kriterien von Artikel 2 Nr. 83 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen, sowie Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) genießen hier besonders günstige Konditionen. Sie können bis zu 70 % Förderung für industrielle Forschung oder 45 % für experimentelle Entwicklung bekommen. Nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen können sogar einen Zuschuss von bis zu 100 % bekommen. Eine grundsätzliche Fördermittelhöchstsumme ist nicht definiert.
Neben Einzel- sind auch Verbundvorhaben förderfähig. Wichtig ist dann, dass ein Koordinator als Ansprechpartner benannt wird. Auch dürfen durch die Verbundarbeit keine Unternehmen indirekt gefördert werden. Der Zweck des Verbunds muss daher klar erkennbar auf das Innovationsvorhaben ausgerichtet sein.
Auch ist eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich. Die beihilferechtliche Höchstgrenze darf allerdings auch hierbei nicht überschritten werden.
Wie wird beantragt?
Das Antragsverfahren ist zweistufig gegliedert. Als erstes sollte ein Anruf bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf dem Plan stehen. Hier schätzen Experten für Pflanzenbau und Tierhaltung den Innovationsgehalt der Idee ein. Kommt von hier grünes Licht, muss eine aussagekräftige Projektskizze in schriftlicher Form eingereicht werden. Wird diese positiv bewertet, kann der zweite Schritt erfolgen.
Nach der positiven Bewertung erfolgt die Aufforderung zur formalen Antragsstellung durch die Rentenbank. Dem Antrag müssen eine Vorhabenbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, eine Eigenerklärung des Antragsstellers und weitere Unterlagen je nach Gesellschaftsform beigefügt werden.
Wie wird vergeben?
Ist der Antrag vollständig eingereicht, entscheidet die Rentenbank zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Je nach geforderter Expertise nehmen auch unabhängige Fachleute beratend an dem Entscheidungsprozess teil. So ist gewährleistet, dass das Vergabeverfahren gerecht und fachkundig vonstattengeht.
Über die gewährten Mittel ist nach Verwendung ein Verwendungsnachweis zu führen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Wird das Ergebnis der Forschung in einer Veröffentlichung festgehalten, muss die Rentenbank als Förderer erwähnt werden.
Und warum noch warten?
Richtig ist: Nicht jede betriebliche Maßnahme hat innovativen Charakter. Richtig ist aber auch die Erkenntnis, die hinter dem vorgestellten Programm steht: Viele Unternehmer entwickeln Produkte, Werkzeuge, Abläufe und Dienstleistungen, die für ihre ganze Branche relevant sein können. Dennoch bleiben solche Innovationen oft als unterschätzte Betriebsinterna verborgen. Mit dem Innovationsfonds der Rentenbank haben Unternehmer in der Landwirtschaft und den angeschlossenen Wirtschaftsbereichen die Chance, ihr Potenzial freizusetzen. Und ein guter Ruf als innovatives Unternehmen kann über den Nutzen der entwickelten Innovation hinaus eine wertvolle Grundlage für ein weiteres Wachstum bilden.
Das Programm ist befristet bis längstens 30.06.2021. In den verbleibenden drei Jahren ist noch genug Zeit, um mit einem innovativen Vorhaben von den Mitteln zu profitieren.
Quellen
- Übersicht der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Programmbedingungen „Forschung für Innovationen in der Agrarwirtschaft“ | PDF-Download
- Merkblatt „Antragstellung bei Vorhaben der Forschung und Entwicklung“ | PDF-Download
- Merkblatt „Beihilfen bei Vorhaben der Forschung und Entwicklung“ | PDF-Download