Förderlandschaft - Die wichtigsten Vergabestellen

Seit beinahe 70 Jahren unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank die Agrarwirtschaft – etwa mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Investitionen, Liquidität oder Wachstum. Wer ist diese Förderbank eigentlich genau, zu welchen Konditionen bietet sie Förderprogramme an und wer kann sie erhalten?

Foto des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt am Main.
©Landwirtschaftliche Rentenbank
Gebäude der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt am Main

Nationale Förderbank der Bundesrepublik Deutschland

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist genau wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine nationale  Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Per Gesetz mit staatlichem Auftrag ausgestattet, liegt ihr Ziel in der Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums. Mit den Anreizen, die die Förderbank setzt, wirkt sie strukturbildend in diesen Bereichen. Damit ist die  Rentenbank ein politischer Akteur, der langfristig auch dicke Bretter bohren kann. 

Zur Umsetzung des Förderauftrags stellt die in Frankfurt am Main ansässige Bank zinsgünstige Finanzierungen für agrarbezogene Vorhaben oder Liquiditätshilfen bereit. Außerdem refinanziert sie Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften in diesem Bereich. Als Förderbank des Bundes verfügt sie über alle Vorteile, die sie zur Ausübung ihres Auftrags benötigt, wie Gewährträgerhaftung, Anstaltslast oder Steuerbefreiung. Die Garantien des Bundes wirken sich positiv auf das Rating der Rentenbank aus und verschaffen ihr eine exzellente Ausgangsposition für die Refinanzierung an den internationalen Kapitalmärkten.

Obwohl es sich bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank um eine Anstalt öffentlichen Rechts handelt, sind weder Bund noch Länder an ihrem Grundkapital beteiligt. Dies hat auch historische Gründe.

Vorgeschichte und Entwicklung der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Vorgeschichte der Landwirtschaftlichen Rentenbank reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. Damals gewährten die neugegründeten Rentenbanken erstmals auch Bauern Kredite, mit denen sie ihre Grundlasten ablösen konnten. Zum Ausgleich erhielten die Grundherren festverzinsliche, handelbare Wertpapiere (Rentenbriefe).

Die Gründung einer deutschlandweiten Rentenbank geht dagegen auf die Hyperinflation des Jahres 1923 zurück. Die neue deutsche Rentenbank – und nicht etwa die vertrauensgeschädigte Reichsbank – trat als Organisatorin der Währungsreform auf, die mit der eingeführten Rentenmark und ihrer strikten Bindung an das volkswirtschaftliche Vermögen die Hyperinflation stoppen konnte. Ein weiterer institutioneller Vorläufer war die Deutsche Rentenbank Kreditanstalt, die ab 1925 der stark verschuldeten Landwirtschaft Kredite bereitstellte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten sich der bundesdeutschen Politik vielfältige Herausforderungen, wie Wiederaufbau, Sicherung der Ernährungslage oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Um dem massiven Finanzierungsbedarf der Landwirtschaft zu begegnen, hob die Bundesregierung die Landwirtschaftliche Rentenbank zum 11.05.1949 aus der Taufe. Sie vereint den Zentralcharakter der Deutschen Rentenbank mit dem Agrarbezug der Deutschen Rentenbank Kreditanstalt in einer einzigen Institution.

Wie schon in der Hyperinflation erfolgte die Kapitalaufbringung der Rentenbank nicht durch öffentliche Gelder, sondern über die Eigenmobilisierung der deutschen Wirtschaftsstände, hier der Land- und Forstwirtschaft.

Bis in die 1970er Jahre hinein gewährte die Landwirtschaftliche Rentenbank ihre Kredite auf Basis öffentlicher Mittel, etwa des European Recovery Program (Marshallplan) und der Haushaltsmittel des Bundes. Nachdem die Förderbank die Verteilungskompetenz der Bundesmittel für die Landwirtschaft zugunsten der Länder verloren hatte, refinanzierte sie ihre Geschäftstätigkeit ab 1973 über den Kapitalmarkt. In der Folge entwickelte die Landwirtschaftliche Rentenbank verstärkt hauseigene Sonderkreditprogramme und dehnte ihre Förderbereiche beständig aus.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank heute

Die Landwirtschaftliche Rentenbank beschäftigt heute 249 Mitarbeitern und ist als eine der wenigen deutschen Kreditinstituten mit einem Triple-A-Rating ein etablierter Akteur auf den internationalen Kapitalmärkten. Seit Jahren werden die Förderdarlehen der Bank auf hohem Niveau nachgefragt. Das Förderneugeschäft erreichte 2017 mit 11, 9 Mrd. € beinahe wieder die starken Werte des Vorjahres. Treiber dieser Entwicklung ist vor allem die gestiegene Nachfrage zur Finanzierung erneuerbarer Energien, insbesondere von Windkraft-, Fotovoltaik- und Biogasanlagen. Insgesamt setzte die Landwirtschaftliche Rentenbank Förderbeiträge von 83,4 Mio. € ein und erzielte bei einem Betriebsergebnis von 223,8 Mrd. € (vor Risikovorsorge und Bewertung) eine Bilanzgewinn von 15,3 Mrd. €.

gemeinsame Protraitfotografie des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Hans Bernhardt und Dr. Horst Reinhardt
©Landwirtschaftliche Rentenbank
Der Vorstand der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Hans Bernhardt und Dr. Horst Reinhardt

Organisation und Aufbau der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, das seine Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen trifft. Die Bank besteht aus 3 Organen: dem geschäftsführenden Vorstand, dem Verwaltungsrat und der Anstaltsversammlung.

Aktuell sind der Diplom-Kaufmann Hans Bernhardt und der promovierte Volkswirt Horst Reinhardt als Vorstand für die Förderbank tätig. Spätestens ab Juli 2018 wird der Vorstand durch den studierten Betriebswirt Dietmar Ilg ergänzt. Der Verwaltungsrat fungiert dagegen als Kontrollorgan, das auch über die Entlassung der Geschäftsführung entscheidet. Insgesamt umfasst er 18 Mitglieder, die sich aus der Interessenvertretung durch agrarwirtschaftliche Organisationen, Vertretern der Bundes- und Landespolitik und Kreditsachverständigen zusammensetzen. Der Anstaltsversammlung kommt eine beratende Funktion zu. Ihre 28 Mitglieder werden durch die Bundesländer benannt und vertreten die Eigentümer und Pächter derjenigen Grundstücke, die für die Kapitalaufbringung der Förderbank mit der sogenannten Rentenbankgrundschuld belastet wurden.

Antragsteller und Programmkonditionen

Die Fördermittel-Programme der Landwirtschaftlichen Rentenbank sind ausgesprochen vielfältig. Mit ihnen können die verschiedensten Vorhaben in allen Bereichen der Landwirtschaft finanziert werden. Zugleich zeichnet sich die Programmarchitektur durch weitgehend einheitliche Rahmenbedingungen und ein schlankes Abwicklungsverfahren aus. Auch sind die Kredite der Bank mit anderen Fördermitteln kombinierbar, soweit die entsprechenden EU-Richtlinien zur kumulierten Beihilfe eingehalten werden.

Aktuell teilt die Förderbank ihre Angebote in die Bereiche Landwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, ländliche Entwicklung, erneuerbare Energien, Aquakultur- und Fischwirtschaft sowie in Innovationsförderung ein.

Entsprechend weit gefasst ist die Bandbreite potenzieller Antragssteller: Hierzu zählen die Unternehmen der verschiedenen Förderbereiche in allen Rechtsformen und steuerlichen Einkunftsarten. Daneben bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank aber auch spezielle Programme für Energieerzeuger, Kommunen sowie für Privatpersonen und Unternehmen, die mit ihren Investitionen die Infrastruktur und die Lebensbedingungen der ländlichen Regionen verbessern. Unternehmen in Schwierigkeiten werden hingegen nicht gefördert.

Zwecks Wettbewerbsneutralität werden die Förderkredite in beinahe allen Fällen nach dem Hausbankverfahren erteilt. Die Vergabechancen für kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich durch eine Agrarbürgschaft unterstützt werden.

Unternehmen können zwischen verschiedenen Laufzeiten, Zinsbindungsfristen und Krediten mit und ohne tilgungsfreie Jahre wählen. Generell gilt: Die Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank sind besonders günstig und zinssicher. Dies liegt auch an dem Berechnungsverfahren nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS). In ihm werden die Entwicklungen des Kapitalmarktes ebenso berücksichtigt wie die individuelle Bonität eines Antragsstellers und seine gestellten Sicherheiten. In den besten Konditionen können je nach Laufzeit Zinssätze von 1,0 % abgerufen werden. Ferner sind in den Förderprogrammen Zinsbindungen von 10 Jahren bei Gesamtlaufzeiten bis zu 30 Jahren und 3 tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Die Kredite dürfen je Betrieb und Jahr 10 Mio. € allerdings nicht überschreiten.

Für manche Top-Konditions-Darlehen gewährt die Landwirtschaftliche Rentenbank bei einer aktuell 4jährigen Laufzeit auch einen Förderzuschuss von 1,0 %. Angesichts der günstigen Zinskonditionen von gleichfalls 1,0 % läuft diese Variante faktisch auf 1 Jahr Nullzinsen hinaus.

Anstelle der Förderdarlehen können alle Investitionsfinanzierungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank auch als Leasing-Variante abgerufen werden.

Quellen

  • Die Landwirtschaftliche Rentenbank
  • Knortz, Heike: Wirtschaftsgeschichte der Weimarer Republik. Eine Einführung in Ökonomie und Gesellschaft der ersten Deutschen Republik, Göttingen 2010.
  • Konditionsrundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank | PDF-Download
  • Konzept einer Förderbank | PDF-Download

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