Förderlandschaft - Förderprogramme

Über 1.200 Förderprogramme bieten EU, Bund und Länder. Manche sind auf spezielle Branchen oder Vorhaben zugeschnitten, andere decken ein überaus breites und vielfältiges Spektrum ab. Zu den wohl klassischsten dieser Art gehört der KfW-Unternehmerkredit.

Der KfW-Unternehmerkredit unterstützt nachhaltig die positive Entwicklung von Unternehmen
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Der KfW-Unternehmerkredit zeichnet sich durch ein äußerst breites
Leistungsspektrum aus.

Seit ihrer Gründung 1948 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu einer der größten Förderbanken der Welt aufgestiegen. Mit dem KfW-Unternehmerkredit hat sie dabei ein Förderdarlehen entwickelt, das ihrem Grundsatz „mit Kompetenz und Leidenschaft […] nachhaltige wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklungen in Deutschland und weltweit (zu fördern)“ (Leitbild der KfW Bankengruppe) bestens entspricht.

Wer wird gefördert?

In erster Linie richtet sich der KfW-Unternehmerkredit an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberufler (Ärzte, Steuerberater, Architekten etc.). Grundvoraussetzung ist allerdings, dass das antragstellende Unternehmen schon mindestens 5 Jahre besteht und am Markt aktiv ist.

Ob eine Förderung gewährt wird oder nicht ist dabei unabhängig davon, ob die Investition in Deutschland oder im Ausland geplant ist. Auch Auslandsinvestitionen sind mit dem KfW-Unternehmerkredit förderbar.

Im Inland sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere mittelständische Unternehmen, die sich überwiegend in Privatbesitz befinden und Freiberufler antragsberechtigt. Der Gruppenumsatz darf die Marke von 500 Mio. Euro allerdings nicht überschreiten. Denn Unternehmen, die einen derartigen Gruppenumsatz aufweisen, gehören zu den Großunternehmen und sind nach Ansicht von EU, Bund und Ländern dazu in der Lage, Investitionen aus eigenen Mitteln zu tätigen ohne dafür öffentliche Mittel in Anspruch nehmen zu müssen.

Bei Investitionen im Ausland können neben deutschen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro und in Deutschland freiberuflich Tätige zudem Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland und im Ausland ansässige sog. Joint Ventures, d.h. Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennt sind, aber ein gemeinsames Vorhaben haben, eine Förderung beantragen. Joint Ventures müssen dann jedoch über eine maßgebliche deutsche Beteiligung verfügen.

Was wird gefördert?

Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen verfügt der KfW-Unternehmerkredit über ein überaus breites Leistungsspektrum. Grundsätzlich fördert die KfW mit diesem Programm alle Vorhaben, die für die Existenz und den Fortbestand eines Unternehmens unabdingbar sind und sich nachhaltig positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens auswirken.

Unter Berücksichtigung der De-minimis-Regel sind dies außerhalb eines gesonderten KMU-Fensters:

  • gewerbliche Investitionen, u.a. auch zur Barrierereduzierung,
  • Betriebsmittel,
  • Warenlager und
  • der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, Übernahmen und tätige Beteiligungen eingeschlossen.

Innerhalb des KMU-Fensters unterstützt die KfW im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben und Maßnahmen zur Diversifizierung der Produktion in neue Produkte sowie zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Dazu gehören:

  • die Anschaffung von Anlagen und/oder Maschinen sowie Firmenfahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
  • der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • etwaige Baukosten
  • der Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente
  • die Anschaffung von Software und Computern
  • der Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen und
  • Leasing

Allgemeinhin ausgenommen sind jedoch Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen, Treuhandkonstruktionen, sog. In-Sich-Geschäfte wie etwa der Erwerb von Anteilen am eigenen Unternehmen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, d.h. Verlängerungen von Kreditverträgen mit festem Endtermin.

Wie wird gefördert?

Die Beantragung des KfW-Unternehmerkredits erfolgt per Hausbankprinzip über die Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank in der Region. Die Hausbank prüft die Unterlagen und reicht sie nach positiver Beurteilung inklusive Antrag bei der Vergabestelle ein. Außerdem legt sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der veranlagten Sicherheiten anhand des risikogerechten Zinssystems den individuellen Zinssatz fest.

Auf Wunsch ist außerdem eine Haftungsfreistellung von 50 % möglich. Im Fall, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen, teilen sich die Hausbank und die KfW das Kreditausfallrisiko zu gleichen Teilen. Haftungsfreistellungen sind besonders deshalb interessant, da sie die Chancen maßgeblich erhöhen, einen Kredit zu erhalten.

Mit dem KfW-Unternehmerkredit sind Vorhaben mit einer Summe von bis zu 25 Mio. Euro förderfähig. Bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel können übernommen werden, wobei auch 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt werden.

Zusätzliche Vergünstigungen bietet das Programm kleinen und mittleren Unternehmen. Bei gleicher wirtschaftlicher Ausgangslage erhalten KMU im risikogerechten Zinssystem bessere Konditionen bei den Zinssätzen. Je nach Laufzeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung sind das Erleichterungen von 0,1 % bis 0,25 %.

Noch dazu können KMU bis zu 5 Mio. Euro für Betriebsmittelkredite und Warenlagerfinanzierungen erhalten, sofern sie die 50-prozentige Haftungsfreistellung mit beantragen. Der Kreditbetrag muss allerdings geringer als 50 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers sein. Außerdem ist dieses Finanzierungsmodell an eine fixe Laufzeit von 2 Jahren gebunden und das Darlehen muss am Ende dieser 2 Jahre vollständig beglichen werden.

Die Mindestlaufzeit des KfW-Unternehmerkredits liegt ebenfalls bei 2 Jahren. Maximal ist eine Laufzeit von 20 Jahren möglich. Sie variiert dabei in Abhängigkeit von der Art der Finanzierung. Bei Warenlagerfinanzierungen sind beispielsweise eine maximale Laufzeit von 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Je nach Finanzierungsart können jedoch bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre und feste Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren beantragt werden.

Außerdem ist es möglich, den KfW-Unternehmerkredit mit anderen Fördermitteln, egal ob Förderdarlehen, Subventionen oder Zuschüssen, unter Einhaltung der EU-Beihilfehöchstbeträge und Kumulierungsvorschriften zu kombinieren. Wurde eine Haftungsfreistellung in Anspruch genommen, ist eine Kombination mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Förderprogrammen allerdings nicht umsetzbar.

Wie wird zurückgezahlt?

Ebenso flexibel wie bei den unterstützten Vorhaben und den Finanzierungsmodellen zeigt sich der KfW-Unternehmerkredit bei der Rückzahlung.

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlt der Kreditnehmer lediglich die Zinsen. Danach erfolgt die Rückzahlung vierteljährlich in gleich hohen Raten plus Zinsen auf die noch zu begleichende Kreditsumme.

Endfällige Kredite verlangen die Rückzahlung der kompletten Darlehenssumme am Ende der Laufzeit.

Außerdem ist es möglich, Teilzahlungen außer der Reihe vorzunehmen sowie den Kredit vorzeitig abzulösen. Dann jedoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Quellen

Interviews

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