Förderlandschaft - Förderprogramme

In Rheinland-Pfalz soll die Tourismusbranche bis 2025 erneuert werden. Ein Instrument auf dem Weg dahin sind Fördermittel: Unternehmen in der Hotellerie bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Zuschüsse bis 750.000 Euro.

Das Moseltal in Rheinland-Pfalz: eine Landschaft für Tourismus und Hotels
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Eine echte Tourismuslandschaft: Das Moseltal in Rheinland-Pfalz.

Förderung der Tourismusbranche in Rheinland-Pfalz

Dank einer einzigartigen Region ist Rheinland-Pfalz mit seiner Landschaft, Kulinarik und erlesenem Wein ein beliebtes Ziel für viele Gäste aus dem In- und Ausland. Wirtschafts- und strukturpolitisch sichert der Tourismus rund 150.000 Arbeitsplätze und erzielt einen Bruttoumsatz von über 7 Mrd. Euro. Aber trotz steigender Übernachtungszahlen (5 Jahre Nachfrageplus, 2018 Höchstwert von 22,6 Mio. Übernachtungen) liegt das Land im Bundesvergleich zurück.

Aus diesem Grund haben Fachvertreter und Politik die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 konzipiert, die auf eine Belebung der gesamten Branche zielt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt mit 3,5 Mio. Euro für Investitionen in Hotelbetriebe nun einen Baustein für die Umsetzung bereit. Hierzu bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) das Förderprogramm „Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Hotellerie“ an. 

Das Programm ergänzt die bestehende Förderarchitektur der ISB im Bereich der Hotellerie um einen landesweit abrufbaren Investitionszuschuss. In diesem Segment hat die ISB bisher Zuschüsse für barrierefreie Beherbergung und für Unternehmen im Angebot, die innerhalb der klar definierten Fördergebiete ein Investitionsvorhaben umsetzen. Branchenübergreifend stehen überdies Zuschüsse für Energieeffizienz und Gründungsberatung sowie verschiedene Förderdarlehen zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Hotellerie“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie in Rheinland-Pfalz. Hierin inbegriffen sind sowohl Gründungen als auch Bestandsunternehmen im Bereich Hotels, Hotel garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nach dem Abschluss der Fördermaßnahmen über mindestens 20 Zimmer mit einer zeitgemäßen Ausstattung verfügen. Damit bietet sich für manche Betriebe eine aufgeschobene Investition in entsprechende Kapazitäten an – zumal diese mit dem Programm bezuschusst werden können.

Das betrifft auch die Qualität des Angebotes. Hier ist das Förderprogramm an Standards gekoppelt: Spätestens 6 Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahmen müssen die Betriebe eine Zertifizierung durch das Servicequalität-Siegel nachweisen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die neue, marktförmige Angebote einführen oder bestehende Angebote des Hotels modernisieren beziehungsweise erweitern. Sogar die Umstellung des gesamten Betriebsprozesses ist denkbar – solange die Maßnahmen die touristische Qualität wesentlich verbessern und eine höhere Wertschöpfung erwarten lassen. Die Umsetzung muss binnen 24 Monaten abgeschlossen sein.

Möglich sind beispielsweise die Aufstockung der Zimmerkapazitäten, die Errichtung von Wellness-Anlagen oder Investitionen, die der Vorbereitung einer (Höher)Klassifizierung oder der Saisonverlängerung dienen.

Nicht abgebildet werden dagegen Ersatzanschaffungen, Kosten für den Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Investitionen per Miete, Leasing oder Mietkäufe.

Wie wird gefördert?

Investitionskosten ab 250.000 Euro werden mit 10 % bis maximal 20 % bezuschusst, sofern diese förderfähig sind. Die Höhe der Zuwendung hängt insbesondere von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Auch die Obergrenze der förderfähigen Kosten ist hieran gebunden: Bei kleinen Unternehmen können Beträge von höchstens 3,75 Mio. Euro geltend gemacht werden, bei mittleren sogar Beträge bis 7,5 Mio. Euro. Der Teil einer Investition, der über diese Summen hinausgeht, prinzipiell aber förderfähig ist, wird nicht berücksichtigt.

Zur Antragsstellung wenden sich interessierte Unternehmen direkt an die Vergabestelle ISB. Ansonsten gelten typische Förderrichtlinien: Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Förderung durch einen schriftliche Zuwendungsbescheid bestätigt wird.

Angesichts dieser Anreize sollten Hotelbetriebe also besser nicht zu lange warten. Der erstmal für 2019 und 2020 veranschlagte Fördertopf von 3,5 Mio. Euro könnte schnell aufgebraucht sein. 

Quellen

Interviews

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