Förderlandschaft – Die wichtigsten Vergabestellen

Bayern gehört europaweit zu den wirtschaftlich stärksten Regionen. Dies verdankt das Land vor allem der Expertise und dem zukunftsorientierten Denken und Handeln seiner Unternehmen. Aber auch die LfA Förderbank Bayern trägt seit knapp 70 Jahren maßgeblich zur Wirtschaftskraft des Freistaates bei.


© LfA Förderbank Bayern
Der Hauptsitz der LfA Förderbank Bayern in München und das Gebäude der Förderberatung.

Die LfA Förderbank Bayern mit Sitz in München ist die Wirtschaftsförderbank des Freistaates Bayern und gilt als ältestes Landesförderinstitut in Deutschland. Die in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführte Förderbank wurde bereits kurz nach Ende des 2. Weltkrieges, am 07. Dezember 1950, per Gesetz unter dem Namen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, kurz LfA, gegründet und nahm im Frühjahr 1951 ihre Geschäftstätigkeit auf. Ziel war es zunächst, den wirtschaftlichen Wiederaufbau Bayerns zu fördern und in diesem Zuge für die Integration der rund 1,9 Mio. Flüchtlinge Sorge zu tragen.

Seither hat sich nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern auch die Förderbank, die erst seit 1997 unter dem Namen LfA Förderbank Bayern firmiert, enorm gewandelt. Inzwischen ist die Bilanzsumme der Vergabestelle auf 21,1 Mrd. Euro in 2018 angewachsen. Das gezeichnete Kapital beträgt 368 Mio. Euro und das Kernkapital gut 1,7 Mrd. Euro und auch die Fördertätigkeit konnte im Vergleich zu den Anfängen deutlich intensiviert werden. So wurden allein im vergangenen Jahr 5.552 Unternehmen insgesamt rund 2,8 Mrd. Euro an Förderdarlehen zugesagt.

Ihre finanziellen Mittel bezieht die LfA überwiegend am Geld- und Kapitalmarkt und profitiert hierbei von ihrem herausragenden AAA-Rating. Dadurch erhält sie Anleihe- und Schuldscheinemissionen zu besonders günstigen Konditionen, welche sie an ihre Kunden weiterreicht. Zusätzlich refinanziert sich die Förderbank durch Bundesmittel über die KfW Bankengruppe, EU-Mittel und Zinsverbilligungszuschüsse aus dem bayrischen Staatshaushalt.

Für die Verbindlichkeiten der LfA haftet der Freistaat Bayern zu 100 %. Als Spezialkreditinstitut ist die LfA den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und der CRR (Capital Requirements Regulation) verpflichtet und untersteht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).


© LfA Förderbank Bayern
LfA-Vorstandvorsitzender, Dr. Otto Beierl, (links)
und sein Stellvertreter, Hans Petter Göttler (rechts).

Der Vorstand der LfA setzt sich aus dem Vorsitzenden Dr. Otto Beierl, dem stellvertretenden Vorsitzenden Hans Peter Göttler sowie dem Mitglied Dr. Josef Bayer zusammen. Zu dritt führen sie seit dem 01. Juli 2019 die Geschäfte der Förderbank stets nach den Grundsätzen des LfA-Gesetzes und der Satzung.

Als weiteres Organ fungiert der Verwaltungsrat bestehend aus 6 Mitgliedern und einem Gastmitglied mit je einem bestellten Stellvertreter. Er beschließt die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der Förderbank, überwacht deren Umsetzung, berät den Vorstand und ist in der Position, ihm Empfehlungen auszusprechen und Auskünfte einzufordern.

Daneben beschäftigt die LfA rund 300 Mitarbeiter, die für den reibungslosen Ablauf der internen Prozesse verantwortlich sind.

Förderschwerpunkte

Als Landesförderbank konzentriert sich die LfA vornehmlich auf die Themen Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umwelt, Stabilisierung und Infrastruktur und unterstützt Start-ups, Unternehmen, Kommunen und Gemeinden bei der Realisierung diverser Vorhaben, um so nachhaltig die bayrische Wirtschaftskraft zu stärken. Im Gegensatz zur Thüringer Aufbaubank beispielsweise gehören Privatkunden jedoch nicht zu ihrer Zielgruppe.

Der Erfolg gibt der Förderbank recht: Seit Ihrer Gründung hat sie 415.000 gewerbliche Darlehen mit einer Darlehenssumme von insgesamt rund 71 Mrd. Euro genehmigt. Allein 2018 flossen 361,8 Mio. Euro in Neugründungen, 1,776 Mrd. Euro in Expansionsvorhaben, 20,9 Mio. Euro in innovative Projekte, 298,4 Mio. Euro in Energie- und Umweltmaßnahmen, 23,9 Mio. Euro in die Unternehmensstabilisierung und 345,2 Mio. Euro in die Infrastruktur.

Förderung für Unternehmen

Zur Platzierung der einzelnen unternehmerischen Vorhaben innerhalb der verschiedenen Themenbereiche bietet die LfA eine Vielzahl an Förderinstrumenten: Existenzgründer können öffentliche Mittel über den Startkredit und/oder Universalkredit beantragen. Etablierte Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung über den Universalkredit, den Investivkredit, den Digitalkredit und 6 weitere Förderprogramme.

Zudem unterstützt die LfA im Freistaat ansässige Unternehmen bei der Realisierung von Auslandsinvestitionen zur Erschließung neuer Märkte, sofern sich die Investitionen ebenfalls positiv auf den heimischen Standort auswirken.

Die Beantwortung der Frage, welches Förderprodukt letztlich für das jeweilige Unternehmen in Frage kommt, hängt dabei in der Regel vom Vorhaben, der Branche, dem Standort, an dem die Investition durchgeführt werden soll, sowie von einigen anderen Faktoren ab. Dementsprechend wird der fundierten Information und fachkundigen Beratung von Unternehmen auf Seiten der LfA ein hoher Stellenwert beigemessen. Kunden können an 5 Tagen in der Woche über die telefonische Förderberatung Kontakt zu dem geschulten Personal der Vergabestelle aufnehmen. Außerdem ist die Förderbank auf zahlreichen Messen präsent, unterhält zwei Beratungsstandorte in Nürnberg und in Hof und hält regelmäßig Beratungssprechtage an wechselnden Standorten ab, um mit den interessierten Unternehmen ins Gespräch zu kommen und das für sie richtige Förderprodukt zu finden.

Zahlreiches Infomaterial entnehmen Unternehmen darüber hinaus der Homepage der Förderbank; darunter auch Podcasts und Erklär-Videos, die einen ersten Einblick in die Thematik Fördermittel liefern und einzelne Fachbegriffe und Zusammenhänge erläutern.

Das Logo der LfA Förderbank Bayern.

Die Antragstellung öffentlicher Mittel erfolgt allerdings nicht direkt bei der Vergabestelle. Kreditnehmer müssen stets den Weg über die Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Großbanken gehen, um eine Förderung durch die LfA zu erhalten. Denn das Spezialkreditinstitut arbeitet grundsätzlich nach dem Hausbankprinzip, weshalb direkte Anfragen bei der Vergabestelle nicht zielführend sind. Somit pflegt die LfA eine neutrale Position zu den Hausbanken und tritt nicht in den Wettbewerb mit ihnen.

Kommt es im Zuge einer Finanzierungsanfrage über die Hausbank zu einer Kontaktanbahnung mit der LfA, verhilft sie den Unternehmen jedoch auch mit anderen Instrumenten zu einer nachhaltig guten Finanzierung. Denn in den Augen der Hausbanken gehen Förderdarlehen immer mit gewissen Risiken einher. Zur Minimierung des Kreditausfallrisikos gewährt die LfA daher Haftungsfreistellungen von bis zu 70 % der Darlehenssumme - abhängig vom jeweiligen Finanzierungsprodukt.

Außerdem verbürgt sie Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite für KMU, die bedingt durch die Branche, in der sie tätig sind, keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können, mit bis zu 80 % der Darlehenssumme. Dadurch verschafft die LfA den Unternehmen die benötigten Sicherheiten, ohne die eine Finanzierung in vielen Fällen nicht zustande kommt.

Unternehmen, die nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen, steht die LfA daneben mit ihrer Tochtergesellschaft, der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft, zur Seite. Die Beteiligungsgesellschaft stellt den Unternehmen Eigenkapital in Form von Beteiligungskapital bzw. stillen Beteiligungen zur Verfügung und erleichtert Ihnen somit den Zugang zu Fremdkapitalfinanzierungen.

Ergänzt wird die LfA-Gruppe zudem durch die beiden Tochterunternehmen, Bayern Kapital Risikobeteiligungsgesellschaft und Bayern Innovativ. Während erstere Venture Capital für innovative Unternehmen aus den Sektoren Biotechnologie und industrielle Schlüsseltechnologie bereitstellt, informiert letztere Unternehmen bei innovativen Vorhaben und stellt den Kontakt zu potenziellen Kooperationspartnern her.

Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Eine Sonderstellung im Portfolio der Förderbank nehmen Unternehmen in Schwierigkeiten ein. Haben diese es oft schwer, in ihrer ohnehin misslichen Lage finanzielle Unterstützung zu erhalten, hat die LfA ein gesondertes Förderprogramm aufgelegt, das die erfolgreiche Umstrukturierung der Unternehmen unterstützen soll.

Vorausgesetzt, die Ursachen für die Schieflage wurden bereits analysiert und ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickelt, können mit dem Akutkredit kurzfristige Verbindlichkeiten unter günstigen Konditionen in Förderdarlehen umgeschuldet werden. Auch Betriebsmittel zur Sicherung der Liquidität und zur Anpassung an die geänderten Bedingungen notwendige Investitionen lassen sich über das Finanzierungsprodukt abbilden.

In unternehmerischen Krisenfällen übernimmt die Förderbank mit ihrer „Task Force“ aus Experten zudem eine beratende Funktion. Sie erörtert mit den Unternehmen mögliche Wege aus der Krise und unterstützt sie bei der Beantragung einer Förderung für eine professionelle Unternehmensberatung.

Förderung für Kommunen und Gemeinden

Maßgeblich verantwortlich für einen attraktiven und erfolgversprechenden Wirtschaftsstandort ist eine gute und leistungsfähige Infrastruktur. Daher erstreckt sich der Leistungskatalog der LfA auch auf die Finanzierung kommunaler Vorhaben.

Im Rahmen von 3 Förderprogrammen gehören dazu etwa Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, den ÖPNV inbegriffen, in die Ver- und Entsorgung inkl. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten), in die Touristische Infrastruktur sowie in Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.

Außerdem werden Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Breitbandausbau für schnelles Internet finanziell unterstützt.

Gründer- und Kulturelles Engagement

Darüber hinaus fördert die LfA den unternehmerischen Nachwuchs sowie etablierte Unternehmen mit dem Sponsoring verschiedener renommierter Wettbewerbe, wie dem Bayrischen Gründerpreis, dem Businessplan Wettbewerb Nordbayern und dem Münchener Businessplan Wettbewerb.


© LfA Förderbank Bayern
Die LfA stiftet auch die Preise für den Wettbewerb
"Junges Kunsthandwerk" des Bayerischen
Kunstgewerbevereins.

Unternehmerische Potenziale und Kompetenzen offenbart das Projekt „Junior“, bei dem Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren im Rahmen von Miniunternehmen über ein Schuljahr hinweg erste Erfahrungen als Unternehmer sammeln können. Hier übernimmt die LfA als Exklusivsponsor die unterstützende Funktion auf Landesebene, mit dem Ziel, Unternehmer der Zukunft bereits in jungen Jahren zu entdecken und entsprechend zu fördern.

Aber auch im kulturellen Sektor, der Bildenden Kunst, der Musik und der Darstellenden Kunst, ist die Vergabestelle aktiv: Die LfA ist u. a. Mitherausgeberin des Kunstkalenders „junge kunst in bayern“, unterstützt das Festival der Nationen in Bad Wörishofen, vergibt den Bayrischen Fernsehpreis in der Kategorie Nachwuchs und ist außerdem an dem FilmFernsehFonds Bayern, dem Deutschen Filmförderfonds und dem Bayrischen Bankenfonds beteiligt.

Quellen

  • Homepage der LfA Förderbank Bayern, lfa.de
  • Gesetz über die Bayrische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung und Satzung, lfa.de | PDF-Download
  • LfA Förderübersicht, lfa.de | PDF-Download

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